Home

Kontakt

Newsletter bestellen

zu den Favoriten hinzufügen

 

Home

Abmahnung u. Rechtsschutz

· Abmahnung

· Weitere Infos zum Wettbewerbsrecht

· Markenrecht

· Urheberrecht und Fotorecht

· Filesharing-Recht

Ebay- Amazon- und Shoprecht

· Ebay und Internetauktionen

· Amazon-Recht

· Recht der Internetshops

· Widerrufsbelehrung

· Internetrecht Aktuell

· Abmahnung vermeiden - rechtssicher verkaufen

Service

· Urteile und Besprechungen

· Gesetze im Web

· FAQs und Checklisten

· Wir in der Presse / Journalisten

· Service für Anwälte

Rechtsberatung

· Was können wir für Sie tun?

· Beratung Ihres Ebayauftrittes oder Internetshops

· Unseren Newsletter bestellen

· Vollmachtsformulare

· Mandantenfragebogen für eBay- Amazon- und Shopberatung

Kontakt / Die Anwälte

· Impressum

· Die Kanzlei


 

Informationen über das Widerrufsrecht und Rückgaberecht
im Internethandel

Kaum ein Thema ist zur Zeit rechtlich so umstritten, wie das Widerrufs- oder Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen. Verbraucher haben bis auf wenige Ausnahmen im Internethandel ein Widerrufsrecht oder Rückgaberecht. Unternehmer sind verpflichtet, Verbrauchern ein derartiges Recht einzuräumen. Viele Rechtsfragen sind noch ungeklärt. Wir haben auf dieser Seite daher eine Übersicht über unsere Beiträge zum Widerrufsrecht oder Rückgaberecht erstellt.

Neue Widerrufsbelehrung als Gesetz seit dem 11. Juni 2010

Europäischer Gerichtshof und das Deutsche Widerrufsrecht:

Übersicht

Wir sprechen in der Regel vom Widerrufsrecht, wobei die meisten rechtliche Informationen auch auf das Rückgaberecht Anwendung finden.

1. Musterbelehrung

2. Allgemeine Hinweise zum Widerrufsrecht im Fernabsatz

3. Das Widerrufsrecht bei eBay und Internetauktionshäusern

1. Musterbelehrung

Es ist nicht notwendig, sich als Online-Händler eine eigene Widerrufsbelehrung oder Rückgabebelehrung auszudenken. Der Gesetzgeber Musterbelehrungen vorgesehen.

Die hier verlinkten Muster gelten ab dem 11.06.2010!

2. Allgemeine rechtliche Hinweise und Informationen zum Widerrufsrecht 

3. Das Widerrufsrecht bei eBay und Internetauktionshäusern

Der Nutzung von eBay ist auch mit Handy und WAP möglich. Kuriose Folge:

Ebay hat nun selbst eine Widerrufsbelehrung veröffentlicht:

Allgemeine Informationen zum Widerrufsrecht finden Sie unserem Beitrag ' Widerrufs- und Rückgaberecht bei ebay '.

Auf ersten Blick selbstverständlich dann aber wieder doch nicht:

Für Händler ärgerlich und teuer, darf aber nicht sein:

Die Frage des Widerrufsrechtes bei eBay-Auktionen ist nun geklärt. Die unsichere Rechtslage gehört der Vergangenheit an. Altfälle können für gewerbliche Verkäufer jedoch zur Altlast werden:

Den Volltext des BGH, Urteil vom 3. November 2004 - VIII ZR 375/03 finden Sie hier.

Belehrung bei eBay - wo eigentlich?

Sie möchten als Unternehmer ordnungsgemäß belehren, wissen aber nicht wie? Eine Widerrufsbelehrung auf der 'Mich'-Seite reicht jedenfalls nicht, so das OLG Hamm:

Das Chaos zu der Frage, wo die Widerrufsbelehrung untergebracht werden muss, geht jedoch weiter. Lesen Sie dazu:

 

Beratung? Wir machen das.

Tel: 0381 448998-0 · Fax: 0381 448998-22
E-Mail: rostock--an--internetrecht-rostock--punkt--de

Rechtsanwalt Johannes Richard, Rechtsanwältin Elisabeth Vogt und Rechtsanwalt Andreas Schmidt (v.l.n.r)

Kein Wartezimmer - keine Wartezeit - Beratung sofort - Rufen Sie einfach an!

Gerne können Sie auf diesen Beitrag verlinken. Beachten Sie bitte unsere Link-Policy

Der Link auf diese Seite lautet:

Pressekontakt - Presseanfragen beantworten wir gern.