Informationen über das Widerrufsrecht und Rückgaberecht im Internethandel
Kaum ein Thema ist zur Zeit rechtlich so umstritten, wie das Widerrufs- oder Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen. Verbraucher haben bis auf wenige Ausnahmen im Internethandel ein Widerrufsrecht oder Rückgaberecht. Unternehmer sind verpflichtet, Verbrauchern ein derartiges Recht einzuräumen. Viele Rechtsfragen sind noch ungeklärt. Wir haben auf dieser Seite daher eine Übersicht über unsere Beiträge zum Widerrufsrecht oder Rückgaberecht erstellt.
Neue Widerrufsbelehrung als Gesetz seit dem 11. Juni 2010
Europäischer Gerichtshof und das Deutsche Widerrufsrecht:
Übersicht
Wir sprechen in der Regel vom Widerrufsrecht, wobei die meisten rechtliche Informationen auch auf das Rückgaberecht Anwendung finden.
1. Musterbelehrung
2. Allgemeine Hinweise zum Widerrufsrecht im Fernabsatz
3. Das Widerrufsrecht bei eBay und Internetauktionshäusern
1. Musterbelehrung
Es ist nicht notwendig, sich als Online-Händler eine eigene Widerrufsbelehrung oder Rückgabebelehrung auszudenken. Der Gesetzgeber Musterbelehrungen vorgesehen.
Die hier verlinkten Muster gelten ab dem 11.06.2010!
2. Allgemeine rechtliche Hinweise und Informationen zum Widerrufsrecht
3. Das Widerrufsrecht bei eBay und Internetauktionshäusern
Der Nutzung von eBay ist auch mit Handy und WAP möglich. Kuriose Folge:
Ebay hat nun selbst eine Widerrufsbelehrung veröffentlicht:
Allgemeine Informationen zum Widerrufsrecht finden Sie unserem Beitrag ' Widerrufs- und Rückgaberecht bei ebay '.
Auf ersten Blick selbstverständlich dann aber wieder doch nicht:
Für Händler ärgerlich und teuer, darf aber nicht sein:
Die Frage des Widerrufsrechtes bei eBay-Auktionen ist nun geklärt. Die unsichere Rechtslage gehört der Vergangenheit an. Altfälle können für gewerbliche Verkäufer jedoch zur Altlast werden:
Den Volltext des BGH, Urteil vom 3. November 2004 - VIII ZR 375/03 finden Sie hier.
Belehrung bei eBay - wo eigentlich?
Sie möchten als Unternehmer ordnungsgemäß belehren, wissen aber nicht wie? Eine Widerrufsbelehrung auf der 'Mich'-Seite reicht jedenfalls nicht, so das OLG Hamm:
Das Chaos zu der Frage, wo die Widerrufsbelehrung untergebracht werden muss, geht jedoch weiter. Lesen Sie dazu:
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