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Wertersatz
bei eBay muss zumindest beim Angebot von Kosmetikartikeln nicht ausgeschlossen
werden (LG Wuppertal)
Auf
die Problematik, bei eBay als gewerblicher Händler einen Wertersatz
wegen bestimmungsgemäßer Ingebrauchnahme geltend zu machen, hatten wir
bereits hingewiesen. Auch dieses Problem ist im Ergebnis der Tatsache
geschuldet, dass bei eBay eine Belehrung vor Vertragsschluss in Textform, wie
vom Gesetzgeber vorgesehen, nicht möglich ist. Während das Landgericht Berlin
die Möglichkeit der Geltendmachung des Wertersatzes bei eBay ablehnt, sieht das
Landgericht
Wuppertal (Urteil vom 22.08.2006, Az: 14 O 87/06) zumindest beim Angebot von
Kosmetik diese Frage etwas anders. Das Urteil ist durch das OLG Düsseldorf, Az:
I-20 U 149/06 bestätigt worden. Nach Ansicht des Landgericht ist es entbehrlich,
auf die Folgen der Ingebrauchnahme einer Sache hinzuweisen, wenn für das
Warenangebot schon von der Begrifflichkeit her eine Ingebrauchnahme gar nicht in
Frage kommt. Bei Kosmetik- und Hautpflegeartikeln werden die Sachen nicht in
Gebrauch genommen sondern sie sind nach ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung
überhaupt nicht mehr vorhanden. Dies ist jedoch eine typische Folge des
Verbrauches mit der Folge, dass es einer Belehrung über die Folgen des
Verbrauches nicht bedarf. Nach Ansicht des Gerichtes ist bei einem gänzlichen
oder teilweisen Verbrauch der Sache Wertersatz zu leisten gemäß § 346 Abs. 2 Nr. 2 BGB.
Das Landgericht nimmt an, dass der Gesetzgeber zwischen Verbrauch einerseits und
Ingebrauchnahme andererseits unterschieden hat. Nur auf die Ingebrauchnahme, die
jedoch bei Kosmetikartikeln nicht einschlägig sei, bezieht sich die Information
zur Wertersatzpflicht. Nach Ansicht des Gerichtes beginnt mit dem Öffnen von
Behältnissen der Verbrauch. Sie sind nach einem Öffnungsvorgang nicht mehr
marktfähig und somit als nicht mehr vorhanden anzusehen.
Die
Entscheidungsgründe des Landgerichtes Wuppertal kann man als interessant
bezeichnen. Ob die defizile Unterscheidung zwischen Ingebrauchnahme und
Verbrauch vorliegend einschlägig ist, bleibt abzuwarten. Interessant ist die
Information, dass das Oberlandesgericht die Entscheidung gehalten hat, wobei uns
die Entscheidungsgründe nicht vorliegen.
Die
weitere Diskussion durch den Wertersatz wird durch dieses Urteil jedoch nicht
hinfällig.
Ihr
Ansprechpartner: Rechtsanwalt
Johannes Richard, Rostock
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