Home

Kontakt

Newsletter bestellen

zu den Favoriten hinzufügen


Home

Abmahnung u. Rechtsschutz

· Übersicht zur Abmahnung

· Abmahnung vermeiden - rechtssicher verkaufen

· Wettbewerbsrecht

· Markenrecht

· Urheberrecht und Fotorecht

· Filesharing-Recht

Verkaufen per Telefon oder Mail

Ebay- Amazon- und Shoprecht

· Buttonpflicht für Internetshops

· Ebay und Internetauktionen

· Amazon-Recht

· Recht der Internetshops

· Widerrufsbelehrung

Internetrecht

· Facebook-Recht

· Internetrecht Aktuell

Service

· Urteile und Besprechungen

· Gesetze im Web

· Wir in der Presse / Journalisten

· Service für Anwälte

· Unseren Newsletter bestellen

Rechtsberatung

· Hilfe bei Abmahnungen

· Rechtliche Absicherung Ebay- Amazon oder Internetshop

· Mandantenfragebogen für eBay- Amazon- und Shopberatung

· Rechtliche Absicherung Verkauf per Telefon oder Mail

· Vollmachtsformulare

Kontakt / Die Anwälte

· Impressum

· Die Kanzlei

Datenschutzhinweis für google+1 und Facebook



Widerrufs- und Rückgaberecht bei ebay

 

1. Wer muss ein Widerrufsrecht einräumen?

Das es grundsätzlich ein Widerrufs- und Rückgaberecht bei Verkäufen zwischen Unternehmern und Verbrauchern bei ebay gibt, hat sich mittlerweile herumgesprochen. Dennoch versuchen einige Gewerbetreibende die für sie nachteiligen Regelungen des möglichen Widerrufs- und Rückgaberecht gemäß § 312 d BGB durch gewählte Formulierungen in entsprechenden Widerrufsbelehrungen zu umgehen.

 

Bei Verkäufen im Internetauktionshaus ebay handelt es sich um Fernabsatzverträge gemäß § 312 d BGB.

 

Ist der Verkäufer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und der Käufer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB besteht ein Widerrufs- und Rückgaberecht gemäß § 312 d BGB.

 

Oftmals ist es gar nicht so leicht, festzustellen, ob der Verkäufer tatsächlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist. Die Einzelheiten haben wir einmal in einen gesonderten Beitrag beleuchtet . Jedenfalls wird sich aus der Tatsache, dass viele Transaktionen vorgenommen worden sind, noch nicht automatisch ergeben, dass der Verkäufer ein Unternehmer ist. Erfolgt der Verkauf durch eine Firma oder ist der Verkäufer Powerseller wird man eine Unternehmereigenschaft annehmen müssen.

 

2.Wie lange ist die Widerrufsfrist?

 

Da bei eBay entsprechend den gesetzlichen Vorschriften nicht vor Vertragsschluss in Textform über das Widerrufsrecht belehrt werden kann, beträgt die Widerrufsfrist nach gefestigter Rechtsprechung einen Monat.

 

3. Welche Widerrufsbelehrung sollten Sie verwenden?

 

Der Gesetzgeber hat in der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1, 3 BGB-Informationspflichtenverordnung eine Muster-Widerrufsbelehrung entwickelt. Diese kann aus mehreren Gründen jedoch auf Grund aktueller Rechtsprechung in dieser Form bei eBay nicht verwendet werden. Ein Problem ist der Fristbeginn mit der Formulierung: "Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung."

 

Im Weiteren ist es hoch problematisch, bei eBay einen Wertersatz für eine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme geltend zu machen, da auch für die Geltendmachung dieses Rechtes die Notwendigkeit besteht, vor Vertragsschluss in Textform zu informieren, was bei eBay nicht möglich ist.

 

Aus diesem Grund ist auch die Einräumung einer Rückgabebelehrung bei eBay problematisch, da die Verwendung einer Rückgabebelehrung ebenfalls voraussetzt, dass vor Vertragsschluss in Textform belehrt wird.

 

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen bei eBay sind einer der häufigsten Abmahngründe in unserer Beratungspraxis. Wir empfehlen daher jedem eBay-Händler, sich entsprechend anwaltlich beraten zu lassen, um Abmahnungen zu vermeiden.

 

 

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock

 

 

 

Beratung? Wir machen das.

Tel: 0381 448998-0 · Fax: 0381 448998-22
E-Mail: rostock--an--internetrecht-rostock--punkt--de

Rechtsanwalt Johannes Richard, Rechtsanwältin Elisabeth Vogt und Rechtsanwalt Andreas Kempcke (v.l.n.r)

Kein Wartezimmer - keine Wartezeit - Beratung sofort - Rufen Sie einfach an!

Gerne können Sie auf diesen Beitrag verlinken. Beachten Sie bitte unsere Link-Policy

Der Link auf diese Seite lautet:

Pressekontakt - Presseanfragen beantworten wir gern.
Abmahunung via Smartphone an uns senden