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Widerrufs- und Rückgaberecht bei
ebay
1. Wer
muss ein Widerrufsrecht einräumen?
Das
es grundsätzlich ein Widerrufs- und Rückgaberecht bei Verkäufen zwischen
Unternehmern und Verbrauchern bei ebay gibt, hat sich mittlerweile
herumgesprochen. Dennoch versuchen einige Gewerbetreibende die für sie
nachteiligen Regelungen des möglichen Widerrufs- und Rückgaberecht gemäß § 312 d
BGB durch gewählte Formulierungen in entsprechenden Widerrufsbelehrungen zu
umgehen.
Bei
Verkäufen im Internetauktionshaus ebay handelt es sich um Fernabsatzverträge
gemäß § 312 d BGB.
Ist
der Verkäufer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und der Käufer Verbraucher im
Sinne des § 13 BGB besteht ein Widerrufs- und Rückgaberecht gemäß § 312 d BGB.
Oftmals ist es gar nicht so leicht, festzustellen, ob der
Verkäufer tatsächlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist. Die Einzelheiten
haben wir einmal in einen gesonderten Beitrag beleuchtet
. Jedenfalls wird sich aus der Tatsache,
dass viele Transaktionen vorgenommen worden sind, noch nicht automatisch
ergeben, dass der Verkäufer ein Unternehmer ist. Erfolgt der Verkauf durch eine
Firma oder ist der Verkäufer Powerseller wird man eine Unternehmereigenschaft
annehmen müssen.
2.Wie
lange ist die Widerrufsfrist?
Da
bei eBay entsprechend den gesetzlichen Vorschriften nicht vor Vertragsschluss in
Textform über das Widerrufsrecht belehrt werden kann, beträgt die
Widerrufsfrist nach gefestigter Rechtsprechung einen Monat.
3.
Welche Widerrufsbelehrung sollten Sie verwenden?
Der
Gesetzgeber hat in der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1, 3
BGB-Informationspflichtenverordnung eine Muster-Widerrufsbelehrung entwickelt.
Diese kann aus mehreren Gründen jedoch auf Grund aktueller Rechtsprechung in
dieser Form bei eBay nicht verwendet werden. Ein Problem
ist der Fristbeginn mit der Formulierung: "Die Frist beginnt frühestens mit
Erhalt dieser Belehrung."
Im
Weiteren ist es hoch problematisch, bei eBay
einen Wertersatz für eine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme geltend zu
machen, da auch für die Geltendmachung dieses Rechtes die Notwendigkeit
besteht, vor Vertragsschluss in Textform zu informieren, was bei eBay nicht
möglich ist.
Aus
diesem Grund ist auch die Einräumung
einer Rückgabebelehrung bei eBay problematisch, da die Verwendung einer
Rückgabebelehrung ebenfalls voraussetzt, dass vor Vertragsschluss in Textform
belehrt wird.
Fehlerhafte
Widerrufsbelehrungen bei eBay sind einer der häufigsten
Abmahngründe in unserer Beratungspraxis. Wir empfehlen daher jedem
eBay-Händler, sich entsprechend anwaltlich beraten zu lassen, um Abmahnungen zu
vermeiden.
Ihr
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock
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