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Beratung Ihres gewerblichen eBay-Auftritts, Internetshops oder Angebote bei Amazon
Für einen gewerblichen eBay-Auftritt wie auch für einen Internetshop oder bei Amazon sind rechtliche Rahmenbedingungen einzuhalten. Liegt erst einmal eine kostenpflichtige Abmahnung vor, ist es oftmals zu spät, um Schadensbegrenzung zu betreiben. Wir empfehlen daher dringend, schon frühzeitig für einen rechtlich einwandfreien gewerblichen Auftritt im Internet zu sorgen.
Gerne beraten wir Sie in diesem Bereich. Oftmals werden wir ausschließlich nach Allgemeinen Geschäftsbedingungen gefragt. In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass es mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen allein nicht getan ist.
Beratungspaket gewerblichen eBay-Auftritt und eBay-shop
Eine Beratung Ihres gewerblichen eBay-Auftritts umfasst neben einer ordnungsgemäßen Anbieterkennzeichnung, einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung sowie aktuelle, der Rechtsprechung entsprechende Allgemeiner Geschäftsbedingungen für Ihren eBay-Auftritt . Wir geben Ihnen ferner konkrete Hinweise, wie diese Informationen am besten in einem eBay-Auftritt umgesetzt werden können und zeigen Gestaltungsalternativen auf, die rechtlich vertretbar sind.
Mit zu einer Beratung gehören ferner Hinweise zur Preisangabenverordnung, eine beliebte Abmahnfalle, zur Fragen bestimmter Preis- und Werbeaussagen, dem Urheberrecht sowie Fragen der Gewährleistung.
Mit von unserer Beratung umfasst ist eine Überprüfung unser rechtlichen Gestaltungsvorschläge anhand Ihres überarbeiteten eBayauftrittes Für Fragen "zwischendurch" sind wir im Rahmen der Beratung ebefalls für Sie da..
Gerne unterbreiten wir Ihnen unverbindlich und kostenlos einen Kostenvoranschlag. Wir rechnen derartige Beratungen in der Regel über eine Pauschale ab.
Für eine Anfrage benötigen wir noch mehr Informationen über Ihr Geschäftsmodell. Falls Sie daher Interesse an einem Angebot haben, dürfen wir Sie bitten, dass Sie uns unseren Mandantenfragebogen ausgefüllt per e-Mail oder per Fax zukommen lassen.
Auch nach einer erfolgten Beratung Ihres eBayauftritts oder Internetshops stehen wir Ihnen für rechtliche Fragen im Rahmen des Tagesgeschäftes gerne zur Verfügung.
Wie Sie sicherlich mitbekommen haben, unterliegt die rechtssichere Gestaltung von Internetauftritten, sei es bei eBay oder in einem Internetshop, einer sehr dynamischen Rechtsprechung, da Abmahner immer wieder neue Abmahntatbestände schaffen. Auch kurzfristige Änderungen des Gesetzgebers führen ggf. zu einem Anpassungsbedarf Ihres Internetauftritts.
Wir bieten daher nach unserer Beratung unseren Mandanten einen regelmäßigen Updateservice an, um sich auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung und Gesetzgebung zu halten. Damit Sie auch zukünftig rechtsicher handeln! Näheres entnehmen Sie bitte unserem Angebot.
Beratungpaket Amazon (Seller-Central)
Wir freuen uns, Ihnen jetzt auch eine rechtliche Beratung Ihres Amazon-Auftrittes für Seller-Central anbieten zu können.
Der Beratungsbedarf ist erheblich. Viele Internethändler wenden sich bspw. von eBay ab und verkaufen sehr erfolgreich bei Amazon. Auf Grund unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Beratung von eBay-Auftritten und Internetshops können wir Ihnen nunmehr eine rechtliche Beratung Ihres Amazon-Auftrittes anbieten. Obwohl die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten bei Amazon auf Grund der dortigen Vorgaben sehr eingeschränkt sind, haben wir Lösungsmöglichkeiten entwickelt, um bestehende Abmahnrisiken bei Amazon erheblich zu minimieren.
Unter anderem können wir Ihnen bspw. eine rechtliche Gestaltung anbieten, die eine lediglich zweiwöchige Widerrufsfrist bei Amazon zur Folge hat. Auch einen Wertersatz für eine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme kann geltend gemacht werden.
Auf Grund der technischen Gegebenheiten bei Amazon können wir eine rechtliche Beratung Ihres Amazon-Auftrittes nur für Händler anbieten, die an dem Seller-Central-Programm von Amazon teilnehmen.
Fordern Sie einfach ein kostenloses Angebot an
Für die Erstellung eines Angebotes und gegebenenfalls die spätere rechtliche Beratung benötigen wir von Ihnen verschiedene Informationen. Wir haben daher für Seller-Central-Verkäufer bei Amazon einen Fragebogen entwickelt, in dem wir alle Punkte abfragen, die für eine Rechtsberatung und die Erstellung eines Kostenangebotes wichtig sind.
Beratungspaket Internetshop
Zu unserer regelmäßigen Beratungspraxis gehört die umfassende Beratung von Internetshops. Für einen Internetshop benötigen Sie neben einer ordnungsgemäßen Anbieterkennzeichnung, eine Widerrufsbelehrung, Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie konkrete Hinweise zum Datenschutz und der Umsetzung der Preisangabenverordnung. Wir überprüfen ferner regelmäßig, ob ein Bestellablauf den gesetzlichen Voraussetzungen entspricht. Wir haben spezielle Allgemeine Geschäftsbedingungen für Internetshops entwickelt, die der aktuellen Rechtsprechung angepasst sind. Natürlich beinhaltet eine Beratung auch konkrete Gestaltungsvorlschläge zur kommenden Button-Lösung ab de, 01.08.2012.
Auch bei einer Beratung eines Internetshops gehört die Überprüfung unser rechtlichen Gestaltungsvorschläge mit zu unserem Angebot.
Gerne unterbreiten wir Ihnen einen Kostenvoranschlag. Auch in diesem Fall dürfen wir Sie bitten, uns unseren Mandantenfragebogen ausgefüllt per e-Mail oder Fax zukommen zu lassen.
Auch nach einer erfolgten Beratung Ihres eBayauftritts oder Internetshops stehen wir Ihnen für rechtliche Fragen im Rahmen des Tagesgeschäftes gerne zur Verfügung.
Wie Sie sicherlich mitbekommen haben, unterliegt die rechtssichere Gestaltung von Internetauftritten, sei es bei eBay oder in einem Internetshop, einer sehr dynamischen Rechtsprechung, da Abmahner immer wieder neue Abmahntatbestände schaffen. Auch kurzfristige Änderungen des Gesetzgebers führen ggf. zu einem Anpassungsbedarf Ihres Internetauftritts.
Wir bieten daher im Rahmen unserer Beratung unseren Mandanten einen regelmäßigen Updateservice an, um sich auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung und Gesetzgebung zu halten. Näheres entnehmen Sie bitte unserem Angebot.
Bei weiteren Fragen rufen Sie uns einfach an.
Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rechtsanwalt Andreas Kempcke und Rechtsanwältin Elisabeth Vogt, Rostock
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