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Abmahnung wegen Verwendung einer Rückgabebelehrung bei
eBay
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Der
bunte Strauß der Abmahnmöglichkeiten wegen Verwendung einer Widerrufs- oder
Rückgabebelehrung gerade bei eBay ist um einen Aspekt reicher.
Die Frage, wie ordnungsgemäß über das Widerrufs- oder
Rückgabelehrung zu belehren ist, dürfte vielleicht in die heftigste Abmahnfalle
sein, in die der gewerbliche eBay-Händler tappen kann. Wie zur Zeit absolut
rechtssicher belehrt werden kann, lässt sich nur schwer sagen. Beliebteste
Themen aus dem Portfolio ist insbesondere die Länge der
Frist, zwei Wochen oder ein Monat, der
Fristbeginn, die Frage des Erhaltes der Ware, der Ort der
Belehrung, eine ordnungsgemäße Adressangabe für den Widerrufsempfänger, die
Geltendmachung
von Wertersatz und, und, und...
Ein neuer Aspekt in diesem Spiel ist die Verwendung
einer Rückgabelehrung
bei eBay. Gemäß § 356 BGB
hat der gewerbliche Verkäufer das Wahlrecht, ob er seinem Käufer ein
Widerrufsrecht oder ein Rückgaberecht einräumt. Das Widerrufsrecht hat
insbesondere den Vorteil, dass nur hier der gewerbliche Verkäufer die
Möglichkeit hat, Rücksendekosten des Verbrauchers bei einem Rücksendewert von
bis zu 40,00 Euro den Verbraucher aufzuerlegen.
Diese Regelung gibt es beim Rückgaberecht nicht. Das
Rückgaberecht wird jedoch bei paketversandfähigen Gegenständen durch Rücksendung
der Sache selbst ausgeübt.
Die aktuelle Streitfrage um die Verwendung des
Rückgaberechtes bei eBay, wie auch sämtliche oben genannten Punkte hängen sich
an der Frage auf, ob die Belehrung im eBay-Auftritt selbst Textform darstellt
oder nicht. Sämtliche Problemfelder ergeben sich dadurch, dass bei eBay eine
Belehrung vor Vertragsschluss in Textform nicht möglich ist.
Die eigentlich eher kundenfreundliche Gestaltung von
eBay, nämlich dass durch einen Sofort-Kauf oder durch ein Höchstgebot der
Verbraucher sofort einen sicheren Vertrag schließt, im Gegensatz zum klassischem
Internetshop birgt für den Unternehmer selbst nur Nachteile. Dies gilt auch für
die Einräumung des Rückgaberechtes. Auch hier ereilt ihn wieder die
Textformerfordernis, da es im Gesetz heißt, dass "beim Vertragsschluss" ein
Rückgaberecht eingeräumt wird.
Ob die strenge Textformerfordernis mit all Ihren Folgen
die die Rechtsprechung im Rahmen des Widerrufsrechtes bereits ausgeurteilt hat,
auch für diesen Fall gilt, ist noch ungeklärt.
Zudem stellt sich für uns die Frage der
wettbewerbsrechtlichen Relevanz, da der Verbraucher bei Einräumung eines
Widerrufsrechtes auf Grund der oben genannten 40,00 Euro Klausel sehr viel
besser fährt und ohnehin für den Verbraucher die Verpflichtung besteht, die Ware
zurückzusenden.
Unabhängig davon raten wir schon seit längerer Zeit von
der Verwendung einer Rückgabelehrung ab.
Die Frage Rückgaberecht bei eBay ja oder nein, ist zwar
noch nicht abschließend geklärt, sicherheitshalber empfehlen wir jedoch gerade
vor dem Hintergrund der uns in letzter Zeit bekannt gewordenen Abmahnungen, auf
die Einräumung eines Rückgaberechtes bei eBay zu verzichten und statt dessen ein
Widerrufsrecht zu verwenden.
Aktuelle Info:
Das
LG
Leipzig hat mit Beschluss vom 27.06.2007, AZ 05 HK O 2050/07 die Verwendung
eines Rückgaberechtes als wettbewerbswidrig angesehen. Die Begründung ist jedoch
kurz und vermag nicht zu überzeugen.
Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt
Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Schmidt,
Rostock
Stand: 15.08.2007
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