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Abmahnung wegen Verwendung einer Rückgabebelehrung bei eBay

 

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Der bunte Strauß der Abmahnmöglichkeiten wegen Verwendung einer Widerrufs- oder Rückgabebelehrung gerade bei eBay ist um einen Aspekt reicher.

Die Frage, wie ordnungsgemäß über das Widerrufs- oder Rückgabelehrung zu belehren ist, dürfte vielleicht in die heftigste Abmahnfalle sein, in die der gewerbliche eBay-Händler tappen kann. Wie zur Zeit absolut rechtssicher belehrt werden kann, lässt sich nur schwer sagen. Beliebteste Themen aus dem Portfolio ist insbesondere die Länge der Frist, zwei Wochen oder ein Monat, der Fristbeginn, die Frage des Erhaltes der Ware, der Ort der Belehrung, eine ordnungsgemäße Adressangabe für den Widerrufsempfänger, die Geltendmachung von Wertersatz und, und, und…

Ein neuer Aspekt in diesem Spiel ist die Verwendung einer Rückgabelehrung bei eBay. Gemäß § 356 BGB hat der gewerbliche Verkäufer das Wahlrecht, ob er seinem Käufer ein Widerrufsrecht oder ein Rückgaberecht einräumt. Das Widerrufsrecht hat insbesondere den Vorteil, dass nur hier der gewerbliche Verkäufer die Möglichkeit hat, Rücksendekosten des Verbrauchers bei einem Rücksendewert von bis zu 40,00 Euro den Verbraucher aufzuerlegen.

Diese Regelung gibt es beim Rückgaberecht nicht. Das Rückgaberecht wird jedoch bei paketversandfähigen Gegenständen durch Rücksendung der Sache selbst ausgeübt.

Die aktuelle Streitfrage um die Verwendung des Rückgaberechtes bei eBay, wie auch sämtliche oben genannten Punkte hängen sich an der Frage auf, ob die Belehrung im eBay-Auftritt selbst Textform darstellt oder nicht. Sämtliche Problemfelder ergeben sich dadurch, dass bei eBay eine Belehrung vor Vertragsschluss in Textform nicht möglich ist.

Die eigentlich eher kundenfreundliche Gestaltung von eBay, nämlich dass durch einen Sofort-Kauf oder durch ein Höchstgebot der Verbraucher sofort einen sicheren Vertrag schließt, im Gegensatz zum klassischem Internetshop birgt für den Unternehmer selbst nur Nachteile. Dies gilt auch für die Einräumung des Rückgaberechtes. Auch hier ereilt ihn wieder die Textformerfordernis, da es im Gesetz heißt, dass “beim Vertragsschluss” ein Rückgaberecht eingeräumt wird.

Ob die strenge Textformerfordernis mit all Ihren Folgen die die Rechtsprechung im Rahmen des Widerrufsrechtes bereits ausgeurteilt hat, auch für diesen Fall gilt, ist noch ungeklärt.

Zudem stellt sich für uns die Frage der wettbewerbsrechtlichen Relevanz, da der Verbraucher bei Einräumung eines Widerrufsrechtes auf Grund der oben genannten 40,00 Euro Klausel sehr viel besser fährt und ohnehin für den Verbraucher die Verpflichtung besteht, die Ware zurückzusenden.

Unabhängig davon raten wir schon seit längerer Zeit von der Verwendung einer Rückgabelehrung ab.

Die Frage Rückgaberecht bei eBay ja oder nein, ist zwar noch nicht abschließend geklärt, sicherheitshalber empfehlen wir jedoch gerade vor dem Hintergrund der uns in letzter Zeit bekannt gewordenen Abmahnungen, auf die Einräumung eines Rückgaberechtes bei eBay zu verzichten und statt dessen ein Widerrufsrecht zu verwenden.

Aktuelle Info:

Das LG Leipzig hat mit Beschluss vom 27.06.2007, AZ 05 HK O 2050/07 die Verwendung eines Rückgaberechtes als wettbewerbswidrig angesehen. Die Begründung ist jedoch kurz und vermag nicht zu überzeugen.

Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke, Rostock

Stand: 15.08.2007

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