Produktkennzeichnung und Produktsicherheit

Produktsicherheit / Produktkennzeichnung /Produktkonformität

Die Kennzeichnung eines Produktes, der Verpackung sowie gegebenenfalls eine Bedienungsanleitung gehört zu den gesetzlichen Vorgaben, deren Einhaltung notwendig ist, damit ein Produkt überhaupt in den Verkehr gebracht werden darf.

Nur Waren und Produkte, die unter anderem rechtskonform gekennzeichnet sind, dürfen in den Verkehr gebracht und verkauft werden. Das Thema Produktkennzeichnung und Produktkonformität spielt in unserer Beratungspraxis eine immer größere Rolle.

An dieser Stelle  informieren wir Sie über

  • Produktkennzeichnung und Produktsicherheit
  • Produktkennzeichnung und Wettbewerbsrecht
  • Möglichkeiten, gegen den Verkauf nicht rechtskonforme Produkte auf der Plattformen wie  Amazon oder eBay vorzugehen

Sollten Sie Fragen zur ordnungsgemäßen Produktkennzeichnung Ihrer Produkte haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir empfehlen Ihnen gerne ein Unternehmen, dass Sie bei der ordnungsgemäßen Produktkennzeichnung berät und unterstützt.

Übersicht

Produktsicherheit bzw. Produktkennzeichnung und Wettbewerbsrecht

Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften im Bereich Produktsicherheit oder Produktkennzeichnung sind in der Regel wettbewerbswidrig. Eine Abmahnung kann weitreichende Folgen haben bzw. kann eine effektive Möglichkeit sein, um gegen nicht rechtskonforme Wettbewerber vorzugehen. Häufig haftet nicht nur der Hersteller, sondern auch der Händler, der ein nicht rechtskonformes Produkt anbietet oder verkauft.

Gefährliche und nicht rechtskonforme Produkte bei Amazon

Nach unserem Eindruck sind  Produkte und Waren von ausländischen Amazon-Verkäufern zum Teil nicht rechtskonform gekennzeichnet, objektiv gefährlich und nicht verkehrfähig. Regelmäßig sind es asiatische Anbieter, häufig aus China, die direkt in FBA-Lager einliefern und auf dem deutschen Markt verkaufen. Durch die fehlende Produktkonformität ersparen sich die Verkäufer erhebliche Kosten, verzerren den Wettbewerb und gefährden unter Umständen Verbraucher. Amazon und eBay haben sich 2018 gegenüber der Europäischen Komission verpflichtet, gefährliche Produkte, die über ihre Online-Plattformen verkauft werden, schnell aus dem Verkehr zu ziehen.

Diese Selbstverpflichtung von Amazon gegenüber der EU-Komission kann von Amazon-Händlern effektiv genutzt werden, um bei Amazon eine Entfernung von derartigen Angeboten von der Plattform zu veranlassen.

Wenn Ihre Wettbewerber bei Amazon nicht rechtkonforme Produkte bei Amazon anbieten, können wir Sie gerne unterstützen. Wir veranlassen regelmäßig für Mandanten bei Amazon, dass derartige Produkte von der Plattform entfernt werden. Rufen Sie uns einfach an oder schicken Sie uns eine Email. Wir beraten Sie gerne unverbindlich, wie Sie einfach und effektiv gegen unsichere und nicht rechtsfonforme Produkte Ihrer Wetbbewerber bei Amazon vorgehen können.

Produktkennzeichnung und Bußgeldverfahren

Es berät Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard

https://ssl-vg03.met.vgwort.de/na/fc29840c560142f692e01396cf59ca02