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Was tun, wenn Sie Lieferant/Hersteller sind und ihre Abnehmer wegen ihrer Produkte abgemahnt werden?

Als Lieferant, Großhändler oder Hersteller beliefern Sie eine Vielzahl von Abnehmern. Wenn die von Ihnen gelieferten Produkte rechtliche Fehler haben, können ihre Abnehmer eine Abmahnung erhalten. Denkbar sind z.B. Verstöße gegen das Markenrecht, Urheberrecht, Designrecht oder auch Wettbewerbsverstöße. Der Verstoß liegt in der Regel am Produkt selbst. So kann ein Produkt z.B. eine markenrechtsverletzende Bezeichnung haben, gegen ein eingetragenes Design verstoßen oder gegen Produktsicherheitsvorschriften verstoßen. Denkbar sind auch wettbewerbswidrige Informationen auf der Verpackung. In diesen Fällen, so unsere Erfahrung, werden häufig zunächst die Händler abgemahnt, die die Produkte anbieten, häufig im Internet. Wenn Produkte an viele Wiederverkäufer verkauft worden sind, die Verstöße lassen sich häufig einfach online recherchieren, kann auch viele Händler gleichzeitig abgemahnt werden.

Gerade bei einer Abmahnung wegen eines Verstoßes gegen das Markenrecht werden neben Unterlassungsansprüchen auch Auskunftsansprüche geltend gemacht. Der Abgemahnte soll mitteilen, von wo er die Ware bezogen hat. Im Markenrecht soll dadurch ein Vertrieb von markenrechtsverletzenden Produkten in der Lieferkette bis hin zum Hersteller unterbunden werden.

Für den Hersteller, Großhändler oder Importeur kann es in diesen Fällen schnell teuer werden: Dem Vertreiber in der Lieferkette droht nicht nur selbst eine Abmahnung, auch seine Abnehmer werden sich wahrscheinlich an ihn wenden, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Hinzukommt, dass bei einer Abmahnung wegen eines Produktes die geltend gemachten Ansprüche über eine Unterlassung hinausgehen. Es wird nicht nur eine Unterlassung des Inverkehrbringens des Produktes gefordert. Die Rechtsprechung nimmt in diesen Fällen auch einen Beseitigungsanspruch an: Bereits in den Verkehr gebrachte Produkte müssen von gewerblichen Abnehmern zurückgerufen werden.

Sollte daher schnell reagiert werden, um den Schaden zu begrenzen.

Welche Möglichkeiten es konkret gibt, erläutern wir in unserem Video:

Youtube Als Lieferant Abgemahnt

Stand:02.09.2021

Es berät Sie: Rechtsanwalt Andreas Kempcke