Hilfe bei Abmahnungen
“Rufen Sie einfach an” – Wie funktioniert das ?
Hilfe bei einer Abmahnung
Auch Sie haben eine Abmahnung erhalten oder rechtliche Fragen zum Wettbewerbsrecht, Markenrecht oder Urheberrecht. Bei uns finden Sie schnell und unkompliziert kompetente Hilfe.
Ich verfüge über langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung in den Bereichen gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht.
Rechtsanwalt Johannes ist Fachanwalt für gewerblicher Rechtschutz (dies umfasst auch Wettbewerbs- und Markenrecht), Eine Übersicht, in welchen Fällen die Kanzlei unter anderem Mandanten beraten hat finden Sie in meiner Gegnerliste. Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet berate ich in erster Linie telefonisch.
Es gibt viele gute Gründe, warum Sie sich bei Erhalt einer Abmahnungen beraten lassen sollten. Die 20 Wichtigsten habe ich hier für Sie zusammengestellt.
Erfahrungsgemäß können bei telefonischen Beratungen alle Sach- und Rechtsfragen geklärt werden. Dadurch kann ich Ihnen trotz der zum Teil sehr kurzen Fristen bei Abmahnungen eine sofortige Beratung ohne vorherige Terminsvereinbarung anbieten.
Ihr Anruf
Rufen Sie mich einfach an (Tel: 0381-260 567-30). Sie schildern unserer freundlichen Mitarbeiterin am Telefon kurz, worum es geht.
Sie werden dann mich durchgestellt. Sollte ich gerade in einem Gespräch sein, wird unsere Mitarbeiterin Ihre Daten und Ihre Telefonnummer aufnehmen. Ich werde Sie dann umgehend zurückrufen. Da bei Abmahnungen oftmals schnell reagiert werden muss, ist ein zeitnaher Rückruf für mich selbstverständlich.
Das erste Gespräch mit dem Rechtsanwalt
Das Erstgespräch ist für Sie kostenlos und dient in erster Linie der Klärung des Sachverhaltes und einer Erläuterung des Beratungsablaufes. In der Regel ist mir eine fundierte und konkrete Beratung nur dann möglich, wenn mir entsprechende Unterlagen (bspw. eine Abmahnung) vorliegen.
Sie erhalten von mir genaue Informationen, welchen Inhalt und Umfang unsere Beratung hat und mit welchen konkreten Kosten die Beratung verbunden ist. Da ich für eine konkrete Beratung in der Regel Ihre Unterlagen, bspw. die Abmahnung benötigen, ist dieses Erstgespräch für Sie vollkommen unverbindlich und kostenlos.
Ein kostenpflichtiges Beratungsmandat kommt allein durch dieses Erstgespräch nicht zu Stande.

Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass uns im ersten Gespräch mit Ihnen ohne Kenntnis der Unterlagen keine abschließende rechtliche Einschätzung möglich ist. Ich bitte um Verständnis, dass uns eine kostenlose Rechtsberatung nicht möglich ist.
Falls Sie eine konkrete Beratung wünschen, benötige ich von Ihnen die komplette Abmahnung, die Sie erhalten haben.
Die Abmahnung können Sie mir entweder zufaxen oder eingescannt zumailen.
Viele unserer Mandanten haben mittlerweile ein Smartphone mit eingebauter Kamera. Mit einem Smartphone ist es unproblematisch möglich, bspw. eine Abmahnung zu fotografieren und uns zuzumailen.
Was passiert dann?

Im Rahmen der telefonischen Beratung informiere ich Sie über die Rechtslage und Handlungsmöglichkeiten. Sie erhalten von mir eine konkrete Handlungsempfehlung. Selbstverständlich erörtern ich mit Ihnen auch mögliche andere Handlungsalternativen, um Ihnen möglichst umfassende Informationen für Ihre Entscheidung zu geben. In diesem Zusammenhang erhalten Sie auch eine Einschätzung und einen Reaktionsvorschlag hinsichtlich der geltend gemachten Abmahnkosten.
Sollten Sie sich für die Abgabe einer umformulierten und modifizierten Unterlassungserklärung bei einer Abmahnung entscheiden, erhalten Sie diese nach der Beratung zeitnah per Email. Die Übersendung dieser Informationen per Email ist in unserem Beratungshonorar bereits enthalten.
Sofern Sie noch weitere Fragen haben, beantworten wir Ihnen diese selbstverständlich ebenfalls. Sollten Sie in Ihrer Angelegenheit eine Vertretung durch uns wünschen, ist dies kein Problem. Wir beziffern wir Ihnen auch insoweit zunächst die Kosten.
Nach Abschluss der Beratung erhalten Sie eine Kostennote per Post.
Ihre Kanzlei internetrecht-rostock.de