bundesnetzagentur-marktueberwachung-internethandel

Amazon im Fokus? Bundesnetzagentur zog 2018 über 10 Millionen unsichere Produkte aus dem Verkehr

Die Bundesnetzagentur ist unter anderem zuständig für Funkstörungen und elektromagnetische Unverträglichkeiten von Verbraucherprodukten. Am 09.01.2019 hat die Bundesnetzagentur eine Pressemitteilung veröffentlicht, dass die Bundesnetzagentur über 10 Millionen Produkte im Onlinehandel aus dem Verkehr gezogen und verboten hat. Die Geräte lösten Funkstörungen bzw. elektromagnetische Unverträglichkeiten aus. Viele der Produkte wurden aus Asien importiert. Betroffen waren insbesondere Angebote im Internethandel. Die Bundesnetzagentur erwähnt in diesem Zusammenhang Bluetooths-Lautsprecher und Smartwatches. Von den über 10 Millionen Geräten waren über 4 Millionen Bluetooths-Lautsprecher und über 2 Millionen Smartwatches sowie eine halbe Million Mobilfunkgeräte betroffen sowie über 100.000 ferngesteuerte Drohnen. Ein weiterer Schwerpunkt lag bei drahtlosen Kopfhörern. Bei sämtlichen Geräten, die Funk nutzen, droht die Gefahr, dass geschützte Frequenzbereiche, wie bspw. der Polizeifunk, gestört werden können.

Händler mit hohen Stückzahlen im Fokus der Bundesnetzagentur

Die Ermittlungen der Bundesnetzagentur richtet sich besonders auf einzelne Internethändler, die sehr hohe Stückzahlen im Internet anboten.

Hierbei führte die Bundesnetzagentur vermehr auch anonyme Testkäufe durch.

Nicht rechtskonforme oder nicht ordnungsgemäß gekennzeichnete Produkte sind nach unserer Erfahrung aus unserer Beratungspraxis ein häufiges Problem. Bei Verkaufsplattformen wie Amazon kann relativ einfach gegen Anbieter derartiger Produkte vorgegangen werden.

Oftmals werden Produkte aus Asien importiert, ohne dass die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, dass diese Produkte in Deutschland oder Europa überhaupt in den Verkehr gebracht werden dürfen. So ist eine große Zahl von Produkten von chinesischen FBA-Verkäufern bei Amazon häufig nicht verkehrsfähig

In diesem Zusammenhang ist die Bundesnetzagentur berechtigt, Bußgelder zu verhängen. Ferner muss der betroffene Händler zum Teil erhebliche Untersuchungskosten, gerade bei EMV-Prüfungen, zahlen. Der Überwachungsdruck auf den deutschen Internethandel nimmt daher zu. Gerade Produkte, die etwas mit Funkfrequenzen zu tun haben, wie bspw. bei einer Nutzung von Bluetooths, Hifi oder Telefon, sollten daher unbedingt den Normen entsprechen.  Ein CE-Zeichen des meist asiatischen Lieferanten ist hier für Händler leider oftmals nicht mehr als ein Indiz.

Statistik Marktüberwachung 2018

Die Bundesnetzagentur hat aktuell auch die Statistik der Marktüberwachung 2018 veröffentlicht. Das Ergebnis ist durchaus interessant: Die meisten problematischen Produkte kamen aus einem Drittstaat, mutmaßlich wohl China. Interessant ist ferner, dass die Bundesnetzagentur auch die Einhaltung des Produktsicherheitsgesetzes prüft: So wird ein Beispiel erläutert, bei dem die Kontaktdaten des Herstellers fehlten, die Bedienungsanleitung in deutscher Sprache wie auch eine falsche CE-Kennzeichnung sowie ein irreführendes Recyclingszeichen.

Wirtschaftsakteur Amazon?

Im Rahmen durchgeführter anonymer Testkäufe weist die Bundesnetzagentur darauf hin, dass diese auch der Identifizierung von Wirtschaftsakteuren dient, die im Rahmen der Marktüberwachung vor Ort nicht festgestellt wurden (z. B. Fulfillment-Dienstleistungen). Ferner nimmt die Bundesnetzagentur Bezug auf sogenannte Streckengeschäfte. Der Wirtschaftsakteur, der uns in diesem Zusammenhang zuerst einfällt ist natürlich Amazon.

Stand: 10.01.2019

Es berät Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard

https://ssl-vg03.met.vgwort.de/na/0b52aac5bafa48549fdb06372cfbed1e