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Das Ende unsicherer China-Produkte bei Amazon? Die Marktüberwachungsverordnung kommt

Aktuell können sich Verbraucher nicht sicher sein, bei Amazon tatsächlich verkehrsfähige und sichere Produkte zu kaufen. Viele asiatische Händler liefern direkt in Amazon-FBA-Lager ein. Wie bei deutschen Händlern auch, erhält der Käufer das Produkt nach einer Bestellung innerhalb kurzer Zeit. Viele Käufer wissen nicht einmal, dass sie eigentlich von einem asiatischen Verkäufer gekauft haben.

Die von asiatischen Verkäufern in FBA-Lager eingelieferten Produkte sind oftmals nicht verkehrsfähig und dürfen eigentlich nicht vertrieben werden:

Häufig fehlt eine Kontaktanschrift des Herstellers bzw. bei asiatischen Verkäufern Name und Kontaktanschrift des Bevollmächtigten. Auch eine deutsche Bedienungsanleitung sieht man nur höchst selten. Viele Produkte haben entweder kein CE-Zeichen oder halten die entsprechenden dahinterliegenden rechtlichen Vorgaben nicht ein. Bei vielen Elektroprodukten ist eine ordnungsgemäße Finanzierung der Elektroaltgeräteentsorgung nach Elektrogesetz nicht gewährleistet. Dieser Zustand ist nicht nur für Verbraucher gefährlich. Er benachteiligt auch rechtskonforme deutsche Händler. Es versteht sich von selbst, dass das Einhalten rechtlicher Vorgaben mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Bisher gab es nur die Möglichkeit, unsichere und gefährliche Produkte bei Amazon zu melden, da sich Amazon gegenüber der EU-Komission verpflichtet hatte, in derartigen Fällen unverzüglich zu reagieren.

EU-Marktüberwachungsverordnung kommt

Am 25.06.2019 wurde die Verordnung (EU) 2019/1020 im EU Amtsblatt veröffentlicht. Die sogenannte Marktüberwachungsverordnung oder auch „MÜ-VO“ gilt ab dem 16.07.2021. Ziel der Marktüberwachungsverordnung ist eine strengere und effizientere Marktüberwachung.

Erfasst von der MÜ-VO werden alle Produkte, die in der Europäischen Union in den Verkehr gebracht werden, bis auf ein paar Ausnahmen.

Erweiterte Definition des „Inverkehrbringens“

Gerade mit Blick auf den Online-Handel wurde die Definition des „Inverkehrbringens“ ausgeweitet. In den Verkehr gebracht wird ein Produkt, wenn ein Produkt an einen in der EU ansässigen Endverbraucher online oder über eine andere Form des Fernabsatzes angeboten wird. Dies kann sich bspw. aus Liefergebieten, den verfügbaren Sprachen oder Zahlungsarten ergeben.

Art. 3 der MÜ-VO enthält eine nach unserer Auffassung spezielle Norm für Amazon-FBA-Verkäufe. Definiert wird der „Fulfillment“-Dienstleister. Die EU verwendet tatsächlich die Schreibweise Fulfilment-Dienstleister, statt der deutschen Schreibweise „Fulfillment“.

Jedenfalls ist der Fulfillment-Dienstleister jede natürliche oder juristische Person, die im Rahmen einer Geschäftstätigkeit mindestens zwei der folgenden Dienstleistungen anbietet:

  • Lagerhaltung
  • Verpackung
  • Adressierung und Versand von Produkten

an den der Dienstleister kein Eigentumsrecht hat. Ausgenommen sind Postdienste.

Amazon betreibt sowohl eine Lagerhaltung, verpackt auch, adressiert und versendet die Produkte. Beim FBA-Versand ist Amazon somit eindeutig ein Fulfilment-Dienstleister im Sinne der EU.

Der Fulfilment-Dienstleister wird dem Hersteller bzw. Importeur unter dem Begriff „Wirtschaftsakteur“ in der Verordnung gleichgesetzt.

Auch der Fulfiment-Dienstleister hat zukünftig die Aufgabe zu überprüfen, dass die EU-Konformitätserklärung oder die Leistungserklärung und die technischen Unterlagen erstellt wurden. Hier geht es in der Praxis darum, dass die Voraussetzungen für eine rechtskonforme CE-Kennzeichnung tatsächlich gegeben sind. Entsprechende Unterlagen sind der Marktüberwachungsbehörde auf Aufforderung mitzuteilen.

Wenn ein Produkt ein Risiko darstellt, besteht die Verpflichtung der Unterrichtung der Marktüberwachungsbehörden.

Mit Inkrafttreten der Marktüberwachungsverordnung bei Amazon nur noch sichere Produkte?

Der aktuelle Zustand, d.h. dass nicht rechtskonforme und unsichere Produkte über asiatische Händler über Amazon-FBA vertrieben werden, ist einfach nur skandalös und stellt zudem eine erhebliche Verbrauchergefährdung dar. Mit Inkrafttreten der Marktüberwachungsverordnung wird Amazon gezwungen sein, größeres Augenmerk darauf zu legen, ob die über FBA-vertriebenen Produkte tatsächlich rechtskonform sind. Wir sind gespannt, wie Amazon dies in der Praxis umsetzen wird.

Nach unserer Auffassung handelt es sich jedenfalls bei der Marktüberwachungsverordnung um ein effektives Instrument der EU, welches dazu beitragen wird, dass über das Internet vertriebene Produkte erheblich sicherer werden, als dies aktuell zum Teil der Fall ist.

Stand: 19.12.2019

Es berät Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard