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Unfaire Angebote aus China bei Amazon: Was Sie als Amazon-Händler gegen chinesische Verkäufer tun können

Viele deutsche Amazon-Händler haben erhebliche wirtschaftliche Nachteile, da sich chinesische Anbieter bei Amazon nicht an die Regeln halten. Laut Süddeutscher Zeitung stammen ca 24% der Verkäufer bei amazon.de aus China. Chinesische Anbieter interessieren deutsche oder europäische Regelungen zum Markenrecht und Wettbewerbsrecht, wie auch zum Steuerrecht nicht.

Rechtskonforme deutsche Händler sehen sich mit einer Vielzahl von Problemen konfrontiert:

Viele chinesische Verkäufer zahlen keine Umsatzsteuer

Zum einen führen viele chinesische Verkäufer aktuell keine Umsatzsteuer ab, obwohl dies vorgeschrieben ist, da die Ware innerhalb der EU an Kunden versendet wird. Damit ersparen sich asiatische Anbieter schon einmal 19%. Dies ist angesichts der knappen Margen im Online-Handel ein erheblicher Betrag. Dies wird sich ab 2019 ändern, da durch das Jahressteuergesetz 2018 Plattformen, wie Amazon aber auch eBay, für die Steuerzahlung Ihrer Händler haften. Ab 2021 gelten dann auch entsprechende EU-Regeln. Jedenfalls kann ab 2019 das Finanzamt die fehlende Umsatzsteuer stellvertretend auch von der Plattform Amazon eintreiben. Das Gesetz ist so formuliert, dass es einen echten Anreiz für die Marktplatzbetreiber setzt, Händler ohne Steuernummer auszuschließen.

Diese Problematik erledigt sich dann quasi von selbst.

Gefälschte und negative Kundenrezensionen bei Amazon

Wir hatten in der Vergangenheit bereits darauf hingewiesen, dass chinesische Händler quasi mit dem Tag der Anmeldung bei Amazon dafür sorgen, dass die Produkte mit positiven Kundenrezensionen versehen werden. Ein Unrechtsbewusstsein gibt es ganz offensichtlich in Asien hierfür nicht. Für Kunden sind derartige falsche Kundenrezensionen aktuell leicht zu erkennen. In schlechtem oder sehr blumigem Deutsch wird das Produkt übertrieben positiv bewertet. Da die Anzahl der Rezensionssternchen jedoch vorgehoben dargestellt wird und sich viele Kunden nicht die Mühe machen, sich die Bewertungen einmal genauer anzusehen, verzerrt natürlich auch eine große Anzahl falscher positiver Kundenrezensionen die Produktdarstellung ganz erheblich. Ein weiteres Problem sind enttäuschte Kunden bei Amazon, die in China bestellt haben und sich über die schlechte Qualität der Ware äußern oder dass es sich um Fälschungen handelt. Derartige Bewertungen können eine Asin nachhaltig schädigen.

Viele Chinaprodukte sind nicht verkehrsfähig.

Produktsicherheitsgesetz

Rechtskonforme deutsche Händler können ein Lied davon singen: Bevor ein Produkt in Deutschland vertrieben werden darf, müssen es eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen eingehalten werden. Hierzu gehört zum einen die Einhaltung des Produktsicherheitsgesetzes. Nach Produktsicherheitsgesetz muss eine Kontaktadresse in der Europäischen Union auf dem Produkt angegeben werden. Diese Information fehlt bei vielen Produkten aus Asien. Nach unserem Eindruck ist dies besonderes dann häufig der Fall, wenn die chinesischen Händler die Produkte in Deutschland über Amazon selbst über FBA ausliefern lassen.

Siehe auch:Unfairer Wettbewerb: Nicht verkehrsfähige Produkte bei Amazon: oft fehlt Kontaktanschrift nach Produktsicherheitsgesetz bei chinesischen Verkäufern

Auch an einer CE-Konformität oder der Einhaltung weiterer grundlegender Sicherheitsvorschriften bestehen oftmals erhebliche Zweifel.

Elektrogesetz und Batteriegesetz

Ein echter Kostenfaktor ist zudem eine entsprechende Herstellerregistrierungspflicht beim Angebot von Elektro- oder Elektronikprodukten oder die Anmeldepflicht bei Vertrieb von Akkus oder Batterien:

Unternehmen, die Elektronikprodukte oder Akkus oder Batterien erstmalig in Deutschland in den Verkehr bringen, müssen eine Altgeräteentsorgung gewährleisten. Notwendig bei Elektroprodukten ist eine Herstelleranmeldung bei der Stiftung EAR nach Elektrogesetz bzw. bei Akkus oder Batterien bei GRS-Batterien. Nach Elektrogesetz muss ferner eine entsprechende Produktkennzeichnung erfolgen.

Fehlt es an einer Anmeldung bzw. Kennzeichnung gibt es auch hier ein gesetzliches Vertriebsverbot.

Verpackungsgesetz

Eine zusätzliche Meldepflicht ergibt sich ab 2019 nach dem Verpackungsgesetz:

Der Hersteller muss dafür Sorge tragen, auch hinsichtlich der Produktverpackung bei der Zentrale Stelle Verpackungsregister in der Datenbank LUCID gemeldet zu sein. Fehlt es an einer entsprechenden Registrierung, gilt auch hier ein Vertriebsverbot.

All diese Meldepflichten sind mit erheblichen Kosten zum einen für die Anmeldung selbst, zum anderen für die Produktkennzeichnung verbunden. Hinzu kommt ein nicht unerheblicher bürokratischer Aufwand.

All das müssen rechtstreue deutsche Amazon-Händler in den Preis einkalkulieren.

Soweit sich chinesische Verkäufer, insbesondere, wenn sie über FBA verkaufen, an diese Vorgaben nicht halten, wird klar, dass diese ganz anders kalkulieren können. Insofern verwundert es nicht, dass chinesische Verkäufer quasi identische Produkte für einen Bruchteil des Preises deutscher Anbieter bei Amazon anbieten können.

Wie Sie gegen unfaire Verkäufer aus China bei Amazon vorgehen können

Die Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher oder markenrechtlicher Ansprüche von Deutschland aus in China ist weitreichend sinnfrei.

Es gibt jedoch effektive Möglichkeiten, um gegen rechtswidrige Angebote von chinesischen Händlern vorzugehen, sei es, weil diese nicht rechtskonforme Produkte verkaufen oder sich an Marken-ASINs anhängen. Gerade die eigene Marke bei Amazon kann in diesem Zusammenhang sehr hilfreich sein.

Aufgrund der Rechtsprechung ist Amazon verpflichtet, bei Kenntnis einer Rechtsverletzung, insbesondere im Bereich Markenrecht und Urheberrecht, unverzüglich tätig zu werden. Amazon bietet im Rahmen eines Infringement-Prozesses die Möglichkeit an, Amazon.de über Rechtsverletzungen zu informieren. Durch diese Mitteilungsmöglichkeit erfüllt Amazon unter dem Strich die Vorgaben der Rechtsprechung. Wir erhalten jedoch immer wieder ein Feedback unserer Mandanten, die über Amazon verkaufen, dass die Reaktion von Amazon zum Teil nicht so ausfällt, wie gewünscht. Zum Teil werden umfangreich Informationen angefordert, die eigentlich für die Beurteilung einer Rechtsverletzung unnötig sind, ferner kann es auch dazu kommen, dass der Markeninhaber plötzlich von seiner “eigenen” ASIN ausgesperrt wird.

Insbesondere, wenn sich chinesische Händler an Ihre Marken-ASIN anhängen, liegt aus rechtlichen Gründen in der Regel immer eine Markenrechtsverletzung vor.

Wir können Sie in diesem Fall unbürokratisch unterstützen, damit Amazon die Händler von “Ihren” ASINs entfernt.

Eine weitere Möglichkeit, um gegen chinesische Händler vorzugehen, ist eine Selbstverpflichtung von Amazon gegenüber der EU-Kommission:

Amazon hat sich im Juni 2018 gegenüber der Europäischen Kommission dazu verpflichtet, gefährliche Produkte, die über Amazon verkauft werden, aus dem Verkehr zu ziehen. Im Rahmen dieser Verpflichtung hatte Amazon zugesichert, entsprechende Meldungen über gefährliche Produkte zügig zu bearbeiten und zwar innerhalb von fünf Arbeitstagen. Produkte, die nicht verkehrsfähig sind und die nicht vertrieben werden dürfen, sind im Rechtssinne sicherlich auch gefährlich.

Auch in diesem Fall bieten wir Ihnen eine effektive Möglichkeit an, über spezialisierte Unternehmen eine Dokumentation zu erstellen, inwieweit ein Produkt nicht verkehrsfähig ist und dies dann Amazon gegenüber zu kommunizieren.

Sprechen Sie uns einfach an.

Stand: 13.08.2018

Es berät Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard

https://ssl-vg03.met.vgwort.de/na/c6fc4cdd928c468b882ad738167de723