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Das können auch Amazon Händler nutzen, um gegen asiatische FBA-Verkäufer vorzugehen: Amazon verpflichtet sich gegenüber der EU-Kommission, gefährliche Produkte aus dem Verkehr zu ziehen

Wir hatten bereits mehrfach darüber berichtet, dass bei Amazon viele Produkte verkauft werden, die nicht verkehrsfähig sind. Häufig fehlt es an einer Herstellerkennzeichnung nach Produktsicherheitsgesetz, einem CE-Zeichen oder an einer ordnungsgemäßen Meldung des Herstellers nach Elektrogesetz bei der Stiftung EAR. Häufig werden derartige Produkte durch asiatische Verkäufer, insbesondere aus China angeboten. Die Auslieferung erfolgt häufig durch Amazon selbst im Rahmen von FBA (Fulfillment By Amazon).

Youtube Produkte Bei Amazon Loeschen

Aus unserer Beratungspraxis wissen wir, dass das Problem mittlerweile gwaltige Dimensionen angenommen hat. Neben einer Wettbewerbsverzerrung ist dies auch objektiv gefährlich für die Käufer. Ein Verbraucher, der ein nicht verkehrsfähiges Produkt erwirbt, schaut in die Röhre, wenn es durch dieses Produkt einen Schaden gibt. Die Herstellerkennzeichnung, die vorschreibt, dass eine Adresse in der Europäischen Union anzugeben ist, dient nicht zuletzt auch dazu, um einem geschädigten Verbraucher die Möglichkeit zu eröffnen, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Gibt es diese Information nicht und ist der Vertragspartner, d. h. der Verkäufer, in China ansässig, gibt es keine effektive Möglichkeit, Schadenersatzansprüche gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen.  Händler waren bis vor kurzem auf den Goodwill von Amazon angewiesen.

Amazon unterzeichnet Verpflichtungserklärung gegenüber der Europäischen Kommission

Die Europäische Kommission hat am 25.06.2018 darüber informiert, dass vier große Online-Marktplätze eine Verpflichtungserklärung unterzeichnet haben, um gefährliche Produkte, die über ihre Online-Plattformen verkauft werden, schnell aus dem Verkehr zu ziehen.

Neben Amazon wurde diese Erklärung unterzeichnet von Alibaba (für AliExpress), eBay und Rakuten Frankreich.

Diese Online-Anbieter zeichnen sich dadurch aus, dass es sich um Plattformen handelt, die in erster Linie Händlern die Möglichkeit zur Verfügung stellen, in eigenem Namen eigene Produkte zu verkaufen. Ganz grundsätzlich haben sich diese Unternehmen, insbesondere somit auch Amazon, verpflichtet, binnen zwei Arbeitstagen auf die Meldung von Behörden über gefährliche Produkte zu reagieren. Bei der Meldung von Verbrauchern hat sich Amazon verpflichtet, binnen fünf Arbeitstagen Maßnahmen zu ergreifen.

Amazon hat sich insbesondere verpflichtet, den Kunden

“klar aufzuzeigen, wie sie gefährliche Produkte melden können. Solche Meldungen werden dann zügig bearbeitet; binnen fünf Arbeitstagen soll eine angemessene Reaktion erfolgen.”

Des Weiteren hat sich Amazon verpflichtet, zu verhindern, dass bereits entfernte Angebote gefährlicher Produkte erneut auftauchen.

Verkäufer, dies dürfte insbesondere für die asiatischen Verkäufer unangenehm werden, sollen über die Einhaltung von EU-Produktsicherheitsvorschriften informiert und hierzu geschult werden. Von den Verkäufern soll die Einhaltung der Rechtsvorschriften verlangt werden. Wir gehen davon aus, dass den asiatischen Verkäufern die entsprechenden Produktvorschriften in der EU durchaus bekannt sind. Es ist halt teuer, diese einzuhalten und umzusetzen. Der gewaltige Wettbewerbsvorteil, den chinesische Anbieter bei Amazon haben, hat sich dadurch verringert, ganz unabhängig davon, ob diese Anbieter auch noch möglicherweise illegale Steuervorteile nutzen, um preiswerter anbieten zu können.

Die Online-Marktplätze und die EU-Kommission werden alle sechs Monate die Fortschritte der Erfüllung der Zusagen bewerten und dazu einen Bericht veröffentlichen. Der Druck auf Amazon bleibt somit gleichbleibend hoch.

Was diese Vereinbarung für deutsche Amazon-Verkäufer bedeutet

Aus unserer Beratungspraxis wissen wir, dass das Angebot von nicht verkehrsfähiger Ware von asiatischen Verkäufern, die über FBA ausliefern, für Händler, die nach deutschem Recht legal handeln, ein großes Problem darstellt. Wer keine Regeln einhält, kann auch sehr viel billiger anbieten. Die daraus resultierenden Wettbewerbsverzerrungen und Wettbewerbsnachteile sind erheblich.

Nunmehr können die Händler Amazon beim Wort nehmen und ganz konkret natürlich auch selbst Produkte melden, die nicht sicher sind. Es geht im Übrigen in der Praxis nicht darum, dass die Produkte rein faktisch gefährlich sind. Die fehlende Produktsicherheit ergibt sich häufig schon aus der Nichteinhaltung der entsprechenden Normen und Kennzeichnungspflichten.

Amazon muss dann reagieren. Sollte dies nicht erfolgen (wovon wir nicht ausgehen), könnte dies der EU-Kommission gemeldet werden.

Händler müssen sich jedoch selbst um eine Bereinigung des Marktes kümmern. Inwieweit Amazon proaktiv Produkte überprüfen wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt unklar.

Gern beraten oder vertreten wir Sie in diesen Fällen. Wir gehen in diesen Fällen davon aus, dass Sie als Händler nicht namentlich in Erscheinung treten müssen.

Stand: 27.06.2018

Es berät Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard

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