Produktkennzeichnung und Produktsicherheit
Produktsicherheit / Produktkennzeichnung /Produktkonformität
Die Kennzeichnung eines Produktes, der Verpackung sowie gegebenenfalls eine Bedienungsanleitung gehört zu den gesetzlichen Vorgaben, deren Einhaltung notwendig ist, damit ein Produkt überhaupt in den Verkehr gebracht werden darf.
Nur Waren und Produkte, die unter anderem rechtskonform gekennzeichnet sind, dürfen in den Verkehr gebracht und verkauft werden. Das Thema Produktkennzeichnung und Produktkonformität spielt in unserer Beratungspraxis eine immer größere Rolle.
An dieser Stelle informieren wir Sie über
- Produktkennzeichnung und Produktsicherheit
- Produktkennzeichnung und Wettbewerbsrecht
- Möglichkeiten, gegen den Verkauf nicht rechtskonforme Produkte auf der Plattformen wie Amazon oder eBay vorzugehen
Sollten Sie Fragen zur ordnungsgemäßen Produktkennzeichnung Ihrer Produkte haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir empfehlen Ihnen gerne ein Unternehmen, dass Sie bei der ordnungsgemäßen Produktkennzeichnung berät und unterstützt.
Übersicht
- Das Produktsicherheitsgesetz – Anforderungen und Herausforderungen
- Darf nur nach Zertifizierung vergeben werden: GS-Zeichen „geprüfte Sicherheit“
Produktsicherheit bzw. Produktkennzeichnung und Wettbewerbsrecht
Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften im Bereich Produktsicherheit oder Produktkennzeichnung sind in der Regel wettbewerbswidrig. Eine Abmahnung kann weitreichende Folgen haben bzw. kann eine effektive Möglichkeit sein, um gegen nicht rechtskonforme Wettbewerber vorzugehen. Häufig haftet nicht nur der Hersteller, sondern auch der Händler, der ein nicht rechtskonformes Produkt anbietet oder verkauft.
- LG Bochum: Versteckter Hinweis auf Sicherheitsmängel nur auf der Internetseite des Herstellers ist ein Wettbewerbsverstoß
- Neue Möglichkeit gegen asiatische Hersteller vorzugehen: Bevollmächtigte nach Produktsicherheitsgesetz haften für Schutzrechtsverletzungen der Produkte
- Abmahnung droht: Verbotene Inhaltsstoffe für Kosmetik seit dem 01.03.2022
- LG Cottbus: CE-Kennzeichnung am Netzteil für ein Elektroprodukt reicht nicht
- Abmahnung wegen fehlendem Warnhinweis bei Luftballons: „Zum Aufblasen eine Pumpe verwenden!“
- Gleich aussehendes Produkt – andere Qualität: Dual Quality in der EU kann wettbewerbswidrig sein
- OLG Schleswig: Fehlende Herstellerkennzeichnung nach EMVG ist nicht wettbewerbswidrig, fehlende Gebrauchsanleitung nach EMVG aber durchaus
- Fehlt häufig: Hersteller-Kennzeichnung und Kontaktanschrift auf dem Produkt nach Produktsicherheitsgesetz
- Nicht nur Unterlassung, sondern auch Rückruf: Abmahnung wegen nicht oder falsch gekennzeichneter Produkte
- Muss dem Gerät schriftlich beigefügt werden: Neue Informationspflichten für Hersteller und Bevollmächtigte von Elektrogeräten ab dem 01.01.2022
- Was tun, wenn Sie Lieferant/Hersteller sind und ihre Abnehmer wegen ihrer Produkte abgemahnt werden?
- OLG Hamm: Fehlendes Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne bei Elektrogeräten ist wettbewerbswidrig
- Nicht zulässig: Türstopper in Tierform werden abgemahnt
- LG Bochum: KN 95-Schutzmasken sind nicht FFP 2, Vertrieb nur an bestimmte Empfänger mit Marktverkehrsfähigkeitsbescheinigung zulässig
- Fehlende deutsche Bedienungsanleitung ist wettbewerbswidrig (LG Dortmund)
- Marktüberwachungsgesetz geplant: Bundesregierung will Marktüberwachungsverordnung auf alle Produkte nach Produktsicherheitsgesetz erstrecken
- FFP 2-Masken und persönliche Schutzausrüstung (PSA): Welche Prüfpflichten haben Internethändler, wenn sie PSA anbieten?
- Schutzvisier gegen Corona: Persönliche Schutzausrüstung (PSA), wenn Visier nur als Spritzschutz beworben wird?
- Fehlende Herstellerinformation nach Produktsicherheitsgesetz: Wettbewerber kann keine Auskunft über Lieferanten verlangen
- Atemschutzmasken: Wenn ein CE-Kennzeichen auf der Atemschutzmaske ist, muss auch eine 4-stellige Nummer dargestellt werden
- LG Essen: Fehlende deutsche Gebrauchsanweisung ist wettbewerbswidrig-Verkäufer muss prüfen ob Gebrauchsanleitung in Deutsch vorhanden ist
- Online-Marktüberwachung: Bundesnetzagentur sperrte 2019 4,5 Mio. unsichere Produkte
- OLG Frankfurt: Gebrauchsanleitung nach Produktsicherheitsgesetz als pdf reicht
- BGH: Händler haftet dafür, wenn auf einem Produkt Name und Kontaktanschrift des Herstellers fehlt
- Informationspflichten nach Produktsicherheitsgesetz: Wann liegt eigentlich ein Verbraucherprodukt vor?
- OLG Frankfurt: Händler haftet für fehlende CE-Kennzeichnung
- OLG Köln: Keine Haftung des Händlers, wenn CE-Kennzeichnen nur auf der Verpackung
- LG Düsseldorf: Händler haftet bei Verstoß gegen das ProdG und MaschinenVO
- Überprüfungspflicht: Händler muss die Einhaltung der Kennzeichnungpflichten nach Kosmetikverordnung selbst überprüfen
- Fehlende Warnhinweise auf einen Deodorant-Spray: Verstoß gegen die Aerosolpackungsverordnung ist wettbewerbswidrig
Gefährliche und nicht rechtskonforme Produkte bei Amazon
Nach unserem Eindruck sind Produkte und Waren von ausländischen Amazon-Verkäufern zum Teil nicht rechtskonform gekennzeichnet, objektiv gefährlich und nicht verkehrfähig. Regelmäßig sind es asiatische Anbieter, häufig aus China, die direkt in FBA-Lager einliefern und auf dem deutschen Markt verkaufen. Durch die fehlende Produktkonformität ersparen sich die Verkäufer erhebliche Kosten, verzerren den Wettbewerb und gefährden unter Umständen Verbraucher. Amazon und eBay haben sich 2018 gegenüber der Europäischen Komission verpflichtet, gefährliche Produkte, die über ihre Online-Plattformen verkauft werden, schnell aus dem Verkehr zu ziehen.
Diese Selbstverpflichtung von Amazon gegenüber der EU-Komission kann von Amazon-Händlern effektiv genutzt werden, um bei Amazon eine Entfernung von derartigen Angeboten von der Plattform zu veranlassen.
Wenn Ihre Wettbewerber bei Amazon nicht rechtkonforme Produkte bei Amazon anbieten, können wir Sie gerne unterstützen. Wir veranlassen regelmäßig für Mandanten bei Amazon, dass derartige Produkte von der Plattform entfernt werden. Rufen Sie uns einfach an oder schicken Sie uns eine Email. Wir beraten Sie gerne unverbindlich, wie Sie einfach und effektiv gegen unsichere und nicht rechtsfonforme Produkte Ihrer Wetbbewerber bei Amazon vorgehen können.
- Das Ende unsicherer China-Produkte bei Amazon? Die Marktüberwachungsverordnung kommt
- Amazon im Fokus? Bundesnetzagentur zog 2018 über 10 Millionen unsichere Produkte aus dem Verkehr
- Unfairer Wettbewerb: Nicht verkehrsfähige Produkte bei Amazon: oft fehlt Kontaktanschrift nach Produktsicherheitsgesetz bei chinesischen Verkäufern
- Unfaire Angebote aus China bei Amazon: Was Sie als Amazon-Händler gegen chinesische Verkäufer tun können
Produktkennzeichnung und Bußgeldverfahren
- Abmahnung, Bußgeld und Verkaufsverbot vermeiden:Ist die verkaufte Ware rechtskonform? Eine Übersicht über die Prüfpflichten von Verkäufern/Internethändlern vor dem Verkauf
- Häufig übersehen: Kennzeichnungspflicht des Einführers auf Elektroprodukten nach Niederspannungsrichtlinie und 1. ProdSV
- EMVG und FuAG: Bundesnetzagentur – Anforderung und Überprüfung von Geräten – Was tun?
- Richtig reagieren – Bußgeld bis 100.000 € droht: Anhörung vom Umweltbundesamt wegen Verstoß Elektrogesetz oder Batteriegesetz
- Richtig reagieren: Anhörung wegen einer Ordnungswidrigkeit durch die Bundesnetzagentur wegen Verstoß gegen das EMVG
- Brexit: Produkte, die von britischen Notified Bodies zertifiziert wurden, dürfen seit 2022 nicht mehr in der EU vertrieben werden
- Seit 3. Juli 2021: Kennzeichnungspflicht für Einweg-Getränkebecher – bei einem Verstoß droht Zoll-Beschlagnahme, Abmahnung oder Bußgeld
- Kleine Anfrage der FDP-Fraktion: Was weiß die Bundesregierung zu „CE“ bedeutet „China Export“?
- Bußgeld möglich: Bundesnetzagentur überprüft Kennzeichnung nach EMVG
- Bundesnetzagentur leitet Bußgeldverfahren wegen Verstoß gegen das Funkanlagengesetz ein
Es berät Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard
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