Abmahner

Gegnerliste – Ihr Abmahner ?

Post vom Rechtsanwalt bekommen und Abmahnung erhalten? Rufen Sie an, wir beraten Sie sofort!

Meine Erfahrung – Ihr Vorteil

Ich berate seit über 20 Jahren Jahren bei Abmahnungen, sei es im Wettbewerbsrecht, Urheber- oder Markenrecht.

Nachstehend habe ich – auszugsweise – die Gegner aufgeführt. Gegenstand der Abmahnung ist in der Regel ein Wettbewerbsverstoß oder ein Verstoß gegen das Markenrecht bei eBay, im Internetshop oder bei Amazon. Die Liste betrifft Gegner, die eine wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche oder markenrechtliche Abmahnung ausgesprochen haben.

Hinsichtlich dieser Gegner hat die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de konkret beraten und/oder vertreten. In der Liste finden Sie keine Namen von Abmahnern, von den wir lediglich gehört haben oder von den wir aus anderer Quelle gehört haben, sondern nur Informationen aus erster Hand!

Die Gegnerliste erhebt weder Anspruch auf Vollständigkeit noch ist sie mit einer Wertung verbunden, ob die Abmahnung berechtigt war oder nicht. Bei vielen Gegnern haben wir mehrere Abmahnungen vorliegen.

Interessanterweise entspricht die Anzahl der in der Liste genannten Abmahner nicht der Anzahl der die Abmahner vertretenden Anwälte. Die Anzahl der unterschiedlichen Rechtsanwälte ist weitaus geringer…

Die Veröffentlichung von Gegnerlisten im Internet ist im übrigen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 12.12.2007, AZ 1 BvR 1625/06 zulässig.

 
Ich beraten auch Sie

Auch Sie haben eine Abmahnung erhalten?

Sie sollen eine Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe unterschreiben sowie Abmahnkosten erstatten, und das alles innerhalb weniger Tage?

Sie möchten sich vorher mit einem Rechtsanwalt beraten, am besten mit einem Spezialisten?

Dann rufen Sie mich doch einfach an!

Als Experte und Fachanwalt stehe ich Ihnen bundesweit kurzfristig für eine Beratung zu allen Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Abmahnung zur Verfügung. Wenn Sie eine Beratung durch mich wünschen, besprechen ich mit Ihnen zunächst telefonisch unverbindlich den Inhalt und Ablauf einer telefonischen Beratung und nenne Ihnen unser Beratungshonorar. Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich den Sachverhalt und rufe Sie kurzfristig zurück. Sie erhalten von mir im Rahmen unserer Beratung eine konkrete Einschätzung zur Rechtslage und zu den verschiedenen Handlungsmöglichkeiten. Nach meiner Erfahrung sind Unterlassungserklärungen häufig zu weit gefasst und Abmahnkosten zu hoch angesetzt.

Selbstverständlich spreche ich konkrete Handlungsempfehlungen aus.

Profitieren auch Sie von meiner langjährigen Erfahrung aus einer Vielzahl von Beratungen in Abmahnverfahren.

 
Ich berate auch Sie – schnell und unkompliziert.


Bei Namen, die mit einem  *  gekennzeichnet sind, liegen uns mehr als drei Abmahnungen vor, bei einer Kennzeichnung mit  **  mehr als sechs Abmahnungen, bei  ***  mehr als 10 Abmahnungen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit!).

Die Gegnerliste (Stand 04.12.2025)

Neu in die Liste aufgenomme oder wieder aktuelle Abmahnungen
Nutzen Sie bitte auch die Suchfunktion oben (mit Google) oder die Suchfunktion Ihres Browsers!

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