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Abmahnung von der Samsung Electronics GmbH

Wir kennen den Abmahner und haben bereits beraten bzw. vertreten.

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Sie sollen eine Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe unterschreiben sowie Abmahnkosten erstatten, und das alles innerhalb weniger Tage?

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Dann rufen Sie uns doch einfach an!

Als Experten stehen wir Ihnen bundesweit kurzfristig für eine Beratung zu allen Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Abmahnung zur Verfügung. Wenn Sie eine Beratung durch uns wünschen, besprechen wir mit Ihnen zunächst telefonisch unverbindlich den Inhalt und Ablauf einer telefonischen Beratung und nennen Ihnen unser Beratungshonorar. Sobald uns Ihre Abmahnung vorliegt, prüfen wir den Sachverhalt und rufen Sie kurzfristig zurück. Sie erhalten von uns im Rahmen unserer Beratung eine konkrete Einschätzung zur Rechtslage und zu den verschiedenen Handlungsmöglichkeiten. Nach unserer Erfahrung sind Unterlassungserklärungen häufig zu weit gefasst und Abmahnkosten zu hoch angesetzt. Selbstverständlich sprechen wir konkrete Handlungsempfehlungen aus.

Profitieren auch Sie von unserer langjährigen Erfahrung aus einer Vielzahl von Beratungen in Abmahnverfahren.

Wir beraten Sie. Schnell und unkompliziert.

Unsere Informationen zur Abmahnung von der Samsung Electronics GmbH

Abmahner: Samsung Electronics GmbH

Rechtsanwälte des Abmahners: Aktuell: NOTOS Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB

Branche: Mobiltelefone, Smartphones, Akkus, Ladegeräte

Vorwurf der Abmahnung: Verletzung der Marke “Samsung” durch Parallelimport (Verkauf von Smartphones, die nicht für die Europäische Union vorgesehen sind), Verkauf von Fälschungen, bspw. Ladegeräte (Travel Adapter) sowie Headsets und Smartphone-Akkus, Zubehör für Samsung Smartphones, das unzulässig mit Samsung gekennzeichnet ist, Angebot von gefälschten angeblichen Originalersatzteilen

Gerügter Verstoß bei: Internetangebot, eBay

Streitwert / geltend gemachte Kosten: 250.000€ / 3.865,00€ zuzüglich ggf. Testkaufkosten

Anmerkung: Uns liegen mehrere Abmahnungen vor.

In der Unterlassungserklärung werden weitreichende Auskunftsansprüche  und Rückrufansprüche geltendend gemacht. Die Vertragsstrafenregelung in der beigefügten Unterlassungserklärung ist weitgehend formuliert, die Unterlassungserklärung bezieht sich nicht nur auf das konkrete Produkt.

Wir empfehlen, u.a. wegen der Reichweite und des Umfangs der Unterlassungserklärung eine Beratung.

Hier finden Sie Informationen zu Abmahnungen der Samsung Electronics Co. LTD

Stand: 02/2024

Wir beraten als Fachanwälte täglich Abgemahnte wie Sie und verfügen daher über Erfahrung aus tausenden von Abmahnverfahren. Profitieren auch Sie von unserer langjährigen Beratungspraxis.

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Dann rufen Sie uns doch einfach an: 0381-260 567 30

Wir beraten Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Wir beraten Sie. Schnell und unkompliziert.

Sie werden gut beraten durch: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke, Rostock

https://ssl-vg03.met.vgwort.de/na/d582e4ee64ed4a83bd6ba36ec8360e82