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Abmahnung von Verband Sozialer Wettbewerb e. V.

Abmahnung erhalten? Rufen Sie einfach an, wir beraten Sie sofort!

“Rufen Sie einfach an.” Wie funktioniert das?

Über 20 gute Gründe, warum Sie sich bei einer Abmahnung beraten lassen sollten…

Auch Sie haben eine Abmahnung vom Verband Sozialer Wettbewerb e. V. erhalten?

Sie sollen eine Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe unterschreiben sowie Abmahnkosten erstatten, und das alles innerhalb weniger Tage?

Sie möchten sich vorher mit einem Rechtsanwalt beraten, am besten mit einem Spezialisten?

Dann rufen Sie uns doch einfach an!

Wir kennen den Abmahner und haben bereits Mandanten beraten bzw. vertreten.

Als Experten stehen wir Ihnen bundesweit kurzfristig für eine Beratung zu allen Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Abmahnung zur Verfügung. Wenn Sie eine Beratung durch uns wünschen, besprechen wir mit Ihnen zunächst telefonisch unverbindlich den Inhalt und Ablauf einer telefonischen Beratung und nennen Ihnen unser Beratungshonorar. Sobald uns Ihre Abmahnung vorliegt, prüfen wir den Sachverhalt und rufen Sie kurzfristig zurück. Sie erhalten von uns im Rahmen unserer Beratung eine konkrete Einschätzung zur Rechtslage und zu den verschiedenen Handlungsmöglichkeiten. Nach unserer Erfahrung sind Unterlassungserklärungen häufig zu weit gefasst und Abmahnkosten zu hoch angesetzt. Selbstverständlich sprechen wir konkrete Handlungsempfehlungen aus.

Profitieren auch Sie von unserer langjährigen Erfahrung aus einer Vielzahl von Beratungen in Abmahnverfahren.

Wir beraten Sie. Schnell und unkompliziert.

Kurzinfo zur Abmahnung von Verband Sozialer Wettbewerb e. V.

Abmahner: Verband Sozialer Wettbewerb e. V.

Branche: keine spezielle Branche, da “Abmahnverein

Aktuell 04/2024: Uns liegen aktuell mehrere Abmahnungen vor wegen der Bewerbung von Kaffee mit “bekömmlich” oder “magenschonend”. Die geforderte Unterlassungserklärung geht weit über die konkret gerügten Produkte hinaus.

Wir empfehlen, keinesfalls ohne vorherige Beratung eine Unterlassungserklärung abzugeben!

Vorwurf der Abmahnung: u.a.: unzureichende Informationen nach Altölverordnung, Verstoß gegen das LFBG bei der Beschreibung von Nahrungsergänzungsmitteln, Angabe “CE geprüft”; Bewerbung von medizinischen Behandlungsverfahren mit nicht belegten Wirkungsbehauptungen; Bewerbung von Wellnessleistungen mit gesundheitsbezogenen Ausssagen, Verstoss gegen § 3 HWG (Heilmittelwerbegesetz), Bewerbung eines Lebensmittels mit “Detox”, Verstoss gegen Lebensmittel-GesundheitsangabenVO, Verstoss gegen die LMIV, Werbung mit einer “Geld zurück” Garantie, Verstoss gegen die LMIV bei der Bewerbung von Nahrungsergänzungsmitteln, Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (Grundpreis), Bewerbung von Kosmetik mit “Detox”, “Entschlackung” etc., fehlender Hinweis gemäß Art. 72 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über Biozid-Produkte „Biozid-Produkte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformation lesen“, Bewerbung von Spirituosen mit „bekömmlich“, Information über Auszeichnungen von Spirituosen (Gewinner eines Wettbewerbs) ohne Information zur Fundstelle, Bewerbung von Lebensmitteln mit gesundheitsfördernden Aussagen (Verstoß gegen Lebensmittel-GesundheitsVO LGVO), Verstoß gegen die Lebensmittel-GesundheitsangabenVO (LGVO) durch Bezeichnung eines Lebensmittels mit „Low Carb“, unzulässige Angabe (da die rechtlichen Vorausetzungen nicht vorliegen), einem Lebensmittel sei keine Zucker zugesetzt worden,unzulässige Angabe (da die rechtlichen Vorausetzungen nicht vorliegen), das Lebensmittel sei kohlenhydratreduziert, Verstoß gegen das Heilmittlewerberecht beim Angebot von Schnarchstoppern; irreführende Behauptungen bei der Bewerbung von Tierfutter; Bewerbung von Kaffee mit “bekömmlich” (siehe hier OLG München zur Bewerbung von Kaffee mit “bekömmlich”), Bewerbung von Lebensmitteln mit “magenschonend”, “wohltuend” und “zuckerfrei”, “Stress” und “Stressblocker”, Verstoß gegen die Fertigpackungsverordnung – FPackV (Abtropfgewicht), falsche Grundpreiseinheit, Angebot von Biolebensmitteln ohne Anmeldung bei einer Öko-Kontrollstelle, Obst auf Produktverpackung, obwohl das Produkt kein Obst enthält, fehlendes Muster-Widerrufsformular, fehlende Information zu Kundenbewertungen ge. § 5 b Abs. 3 UWG.

Falsche Grundpreise bei eBay, Angabe von Grundpreisen mit 100ml oder 100g.

Gerügter Verstoß bei: u.a. Internetshop, Internetseite, Amazon,eBay

Streitwert / geltend gemachte Kosten: zuletzt 238,00 €

Anmerkung: Uns liegen mehr als 50 Abmahnungen des Verband Sozialer Wettebwerb (VSW)  vor.

Der Verband sozialer Wettbewerb e.V. ist in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände des Bundesamtes für Justiz eingetragen und darf somit abmahnen.

Da der Verband sozialer Wettbewerb „nur“ eine Kostenpauschale in Höhe von 238,00  €  als Abmahnkosten geltend macht, wird nach unserem Eindruck eine derartige Abmahnungen häufig nicht ernst genommen. Die geforderte Unterlassungserklärung ist jedoch weitgehend: Soweit sich die Unterlassungserklärung z.B. wegen unzulässiger Bewerbung von Bioziden auf ein bestimmtes Produkt bezieht, gilt die Unterlassungserklärung grundsätzlich für alle beworbenen Biozide, und zwar unabhängig davon, auf welcher Plattform diese angeboten werden.

Der VSW überprüft, wie uns aus unserer Beratungspraxis bekannt ist, Lebensmittel intensiv. Z.B. wird eine Nährwertdeklaration auf der Produktverpackung des Lebensmittels auch schon einmal durch ein Labor durch den VSW überprüft, ob diese zutreffend ist.

Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ist hinsichtlich der Vertragsstrafenregelegung häufig sehr weitgehend und sollte in dieser Form keinesfalls abgegeben werden.

Soweit sich die Abmahnung insbesondere auf Werbeaussagen über Nahrungsergänzungsmittel oder Lebensmittel bezieht, empfehlen wir, keinesfalls ohne vorherige anwaltliche Beratung eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Durch den  VSW Verband Sozialer Wettbewerb e. V. geklärt:

BGH: Amazon – Händler haften nicht wettbewerbsrechtlich für Kundenrezensionen bei Amazon

Stand: 04/2024

Übrigens:

Sie möchten im nächsten Schritt Ihre Angebote rechtlich beraten lassen, um zukünftig Abmahnungen zu vermeiden? Kein Problem. Wir stehen Ihnen selbstverständlich auch für eine weitere Beratung zur Verfügung. Hier finden Sie weitere Informationen.

Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke, Rostock