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Abmahnung von der Miele & Cie. KG

Wir kennen den Abmahner und haben bereits beraten bzw. vertreten.

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Dann rufen Sie uns doch einfach an!

Als Experten stehen wir Ihnen bundesweit kurzfristig für eine Beratung zu allen Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Abmahnung zur Verfügung. Wenn Sie eine Beratung durch uns wünschen, besprechen wir mit Ihnen zunächst telefonisch unverbindlich den Inhalt und Ablauf einer telefonischen Beratung und nennen Ihnen unser Beratungshonorar. Sobald uns Ihre Abmahnung vorliegt, prüfen wir den Sachverhalt und rufen Sie kurzfristig zurück. Sie erhalten von uns im Rahmen unserer Beratung eine konkrete Einschätzung zur Rechtslage und zu den verschiedenen Handlungsmöglichkeiten. Nach unserer Erfahrung sind Unterlassungserklärungen häufig zu weit gefasst und Abmahnkosten zu hoch angesetzt. Selbstverständlich sprechen wir konkrete Handlungsempfehlungen aus.

Profitieren auch Sie von unserer langjährigen Erfahrung aus einer Vielzahl von Beratungen in Abmahnverfahren.

Wir beraten Sie. Schnell und unkompliziert.

Unsere Informationen zur Abmahnung von Miele & Cie. KG

Abmahner:Miele & Cie. KG, Gütersloh

Rechtsanwälte des Abmahners:Brandi Rechtsanwälte

Branche: Ersatzteile für Miele Haushaltsgeräte (Ersatzteile für Staubsauger, Waschmaschinen, Geschirrspüler, Wäschetrockner, Dunstabzugshauben, Herde und Öfen), Reinigungsprodukte für Haushaltsgeräte von Miele, Staubsauger, Spülmaschinentabs, Staubsaugerbeutel, Filter

Vorwurf der Abmahnung: 

Miele behauptet, im gesamten europäischen Wirtschaftsraum ein selektives Vertriebssystem zu haben, anders nur speziell von Miele autorisierte Händler angeschlossen sind. Diese Händler seien vertraglich verpflichtet, die Produkte ausschließlich an Endkunden oder an andere Mitglieder des Vertriebssystems zu liefern. Da der Abgemahnte kein autorisierter Handelspartner von Miele sei, müsse es sich bei den angebotenen Ersatzteilen um Parallelimporte handelt (nicht genehmigte Reimporte in den EWR). Ein Parallelimport, der eine Markenrechtsverletzung darstellt, ist gegeben, wenn Markenprodukte ohne Zustimmung des Markeninhabers in die EU importiert und dort vertrieben werden. Aufgrund des selektiven Vertriebssystems müsse der Abgemahnte somit die angebotene Ware offensichtlich aus Ländern außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums bezogen haben. Um das Gegenteil nachzuweisen, müsse der Abgemahnte durch Rechnungen und Lieferscheine die Lieferkette bis zu Miele nachweisen. Für den Fall, dass der Nachweis nicht geführt wird, wird eine Abmahnung ausgesprochen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert.

Ebefalls durch Miele abgemahnt wird das Angebot von Miele-kompatiblen Produkten, wobei aus der Artikelbeschreibung der Eindruck entsteht, es würde sich um Original-Miele Produkte handeln.

Miele mahnt auch eine Urheberrechtsverletzung bei Amazon ab.

Gerügter Verstoß bei: Internetangebot, Amazon

Streitwert / geltend gemachte Kosten: bis zu 250.000€ / bis zu 3.856,00€

Anmerkung: Uns liegen mehrere Abmahnungen vor.

Wir empfehlen eine Beratung.

Stand:03/2024

Wir beraten als Fachanwälte täglich Abgemahnte wie Sie und verfügen daher über Erfahrung aus
tausenden von Abmahnverfahren. Profitieren auch Sie von unserer langjährigen Beratungspraxis.

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Sie werden gut beraten durch: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke, Rostock