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Abmahnung von der BVB Merchandising GmbH

Wir kennen den Abmahner und haben bereits beraten bzw. vertreten.

Abmahnung erhalten? Rufen Sie einfach an, wir beraten Sie sofort!

“Rufen Sie einfach an.” Wie funktioniert das?

Über 20 gute Gründe, warum Sie sich bei einer Abmahnung beraten lassen sollten…

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Sie sollen eine Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe unterschreiben sowie Abmahnkosten erstatten, und das alles innerhalb weniger Tage?

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Dann rufen Sie uns doch einfach an!

Als Experten stehen wir Ihnen bundesweit kurzfristig für eine Beratung zu allen Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Abmahnung zur Verfügung. Wenn Sie eine Beratung durch uns wünschen, besprechen wir mit Ihnen zunächst telefonisch unverbindlich den Inhalt und Ablauf einer telefonischen Beratung und nennen Ihnen unser Beratungshonorar. Sobald uns Ihre Abmahnung vorliegt, prüfen wir den Sachverhalt und rufen Sie kurzfristig zurück. Sie erhalten von uns im Rahmen unserer Beratung eine konkrete Einschätzung zur Rechtslage und zu den verschiedenen Handlungsmöglichkeiten. Nach unserer Erfahrung sind Unterlassungserklärungen häufig zu weit gefasst und Abmahnkosten zu hoch angesetzt. Selbstverständlich sprechen wir konkrete Handlungsempfehlungen aus.

Profitieren auch Sie von unserer langjährigen Erfahrung aus einer Vielzahl von Beratungen in Abmahnverfahren.

Wir beraten Sie. Schnell und unkompliziert.

Unsere Informationen zur Abmahnung von der BVB Merchandising GmbH

Abmahner: BVB Merchandising GmbH (eine Tochtergesellschaft der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA)

Rechtsanwälte des Abmahners: Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen

Branche: Fanartikel, Einrichtungszubehör

Vorwurf der Abmahnung: Markenrechtsverletzung (Marke “BVB” und “BVB 09”, Rufausbeutung)

Gerügter Verstoß bei: eBay, Etsy

Streitwert / geltend gemachte Kosten: bis zu 100.000€ / bis zu 2.348,94€

Anmerkung: Uns liegen mehrere Abmahnungen vor.

Zum Teil wird keine Abmahnung ausgesprochen sondern es wird über einen Markenrechtsverstoß informiert, verbunden mit der Möglichkeit, bis zu einem bestimmten Datum zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen. Insbesondere dazu aufgefordert, mitzuteilen woraus ein Recht zur Benutzung der eingetragenen Marke für das Produkt abgeleitet wird. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Berechtigungsanfrage, mit der noch keine Kosten geltend gemacht werden.

Falls tatsächlich ein Markenrechtsverstoß vorliegt, bietet sich eine Reaktion an, die eine kostenpflichtige Abmahnung vermeidet.

Wir beraten Sie dazu gerne konkret.

Stand: 10/2021

Wir beraten als Fachanwälte täglich Abgemahnte wie Sie und verfügen daher über Erfahrung aus tausenden von Abmahnverfahren. Profitieren auch Sie von unserer langjährigen Beratungspraxis.

Auch Sie wünschen eine konkrete Beratung?

Dann rufen Sie uns doch einfach an: 0381-260 567 30

Wir beraten Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Wir beraten Sie. Schnell und unkompliziert.

Sie werden gut beraten durch: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke, Rostock

 

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