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Abmahnung vom Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.

 

Abmahnung erhalten? Rufen Sie einfach an, wir beraten Sie sofort!

 

"Rufen Sie einfach an." Wie funktioniert das?

 

Über 20 gute Gründe, warum Sie sich bei einer Abmahnung beraten lassen sollten...

 

Auch Sie haben eine Abmahnung vom Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. erhalten?

Sie sollen eine Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe unterschreiben sowie Abmahnkosten erstatten, und das alles innerhalb weniger Tage?

Sie möchten sich vorher mit einem Rechtsanwalt beraten, am besten mit einem Spezialisten?

Dann rufen Sie uns doch einfach an!

Wir kennen den Abmahner und haben bereits Mandanten beraten bzw. vertreten.

Als Experten stehen wir Ihnen bundesweit kurzfristig für eine Beratung zu allen Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Abmahnung zur Verfügung. Wenn Sie eine Beratung durch uns wünschen, besprechen wir mit Ihnen zunächst telefonisch unverbindlich den Inhalt und Ablauf einer telefonischen Beratung und nennen Ihnen unser Beratungshonorar. Sobald uns Ihre Abmahnung vorliegt, prüfen wir den Sachverhalt und rufen Sie kurzfristig zurück. Sie erhalten von uns im Rahmen unserer Beratung eine konkrete Einschätzung zur Rechtslage und zu den verschiedenen Handlungsmöglichkeiten. Nach unserer Erfahrung sind Unterlassungserklärungen häufig zu weit gefasst und Abmahnkosten zu hoch angesetzt. Selbstverständlich sprechen wir konkrete Handlungsempfehlungen aus.

 

Profitieren auch Sie von unserer langjährigen Erfahrung aus einer Vielzahl von Beratungen in Abmahnverfahren.

Wir beraten Sie. Schnell und unkompliziert.

 

Kurzinfo zur Abmahnung vom Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.

 

 

Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.

 

Branche: u. a. Gartentore, Hoftore, Zäune, Textilien, EDV Zubehör, Druckerzeugnisse

 

Vorwurf der Abmahnung: 

Unter anderem:

fehlerhafte Informationen zum Fristbeginn der Widerrufsfrist in der Widerrufsbelehrung

 

40 € Klausel

 

fehlerhafte Informationen zu den Widerrufsfolgen in der Widerrufsbelehrung

 

Fehlen von Informationen zu den einzelnen technischen Schritten zum Vertragsschluss

 

Fehlen von Informationen zur Vertragstextspeicherung und zur Zugänglichkeit

 

Fehlen von Informationen zu den Möglichkeiten der Korrektur von Eingabefehlern vor Abgabe der Vertragserklärung

 

Fehlen von Informationen zu den für den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprachen

 

Fehlen von Informationen zu sämtlichen Verhaltenskodizes, denen sich der Unternehmer unterwirft sowie über die Möglichkeit eines elektronischen Zugangs zu diesen Regelwerken

 

Verwendung einer unzulässigen Gewährleistungsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) 

 

Weitere unzulässige Klauseln in AGB

 

Veraltete Widerrufsbelehrung

Gerügter Verstoß bei: Internetshop

 

geltend gemachte Kosten: 232,05 Euro

 

Anmerkung: Uns liegen mehrere Abmahnungen (mehr als 10) und auch einstweilige Verfügungen vor. Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V ist in die UKLAG-Liste eingetragen. Auf der Internetseite des Vereins gibt es eine Möglichkeit, Wettbewerbsverstösse online zu melden.  Die beigefügte Unterlassungserklärung hat ihre Tücken.

 

Stand: 03/2012

 

 

 

Übrigens:

Sie möchten im nächsten Schritt Ihre Angebote rechtlich beraten lassen, um zukünftig Abmahnungen zu vermeiden? Kein Problem. Wir stehen Ihnen selbstverständlich auch für eine weitere Beratung zur Verfügung. Hier finden Sie weitere Informationen.

 

Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rechtsanwalt Andreas Kempcke und Rechtsanwältin Elisabeth Vogt, Rostock

 

Beratung? Wir machen das.

Tel: 0381 448998-0 · Fax: 0381 448998-22
E-Mail: rostock--an--internetrecht-rostock--punkt--de

Rechtsanwalt Johannes Richard, Rechtsanwältin Elisabeth Vogt und Rechtsanwalt Andreas Kempcke (v.l.n.r)

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