Auch Sie haben eine Abmahnung von der DW Folienservice UG erhalten?
Sie sollen eine Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe unterschreiben sowie Abmahnkosten erstatten, und das alles innerhalb weniger Tage?
Sie möchten sich vorher mit einem Rechtsanwalt beraten, am besten mit einem Spezialisten?
Dann rufen Sie uns doch einfach an!
Als Experten stehen wir Ihnen bundesweit kurzfristig für eine Beratung zu allen Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Abmahnung zur Verfügung. Wenn Sie eine Beratung durch uns wünschen, besprechen wir mit Ihnen zunächst telefonisch unverbindlich den Inhalt und Ablauf einer telefonischen Beratung und nennen Ihnen unser Beratungshonorar. Sobald uns Ihre Abmahnung vorliegt, prüfen wir den Sachverhalt und rufen Sie kurzfristig zurück. Sie erhalten von uns im Rahmen unserer Beratung eine konkrete Einschätzung zur Rechtslage und zu den verschiedenen Handlungsmöglichkeiten. Nach unserer Erfahrung sind Unterlassungserklärungen häufig zu weit gefasst und Abmahnkosten zu hoch angesetzt. Selbstverständlich sprechen wir konkrete Handlungsempfehlungen aus.
Profitieren auch Sie von unserer langjährigen Erfahrung aus einer Vielzahl von Beratungen in Abmahnverfahren.
Wir beraten Sie. Schnell und unkompliziert.
Unsere Informationen zur Abmahnung von der DW Folienservice UG
Abmahner: DW Folienservice UG
Rechtsanwälte des Abmahners: Zierhut IP Rechtsanwalt-Aktiengesellschaft
Branche: Aufkleber, Sticker, Schutzfolien
Vorwurf der Abmahnung: fehlenden Anmeldung bzw. Registrierung nach Verpackungsgesetz bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister
Teilweise werden sogar Testkäufe behauptet. Wir halten dies für unwahrscheinlich.
Anmerkung 05.02.2019
Die Anzahl der Abmahnungen der DW Folienservice UG, in der wir Betroffene beraten oder vertreten haben, nähert sich dem zweistelligen Bereich. Die uns ganz aktuell vorliegenden Abmahnungen haben zum Teil nur sehr kurze Fristen zur Abgabe der Unterlassungserklärung ab Erhalt der Abmahnung. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.
Die Indizien für einen Rechtsmissbrauch verdichten sich aktuell. Von der Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung raten wir aus verschiedenen Gründen dringend ab.
An der Berechtigung der uns vorliegenden Abmahnungen bestehen zum Teil erhebliche Zweifel. Mehrere uns vorliegende Abmahngen waren unberechtigt. Unabhängig davon ist die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung sehr weitgehend und sollte in dieser Form nicht abgegeben werden.
Die DW Folienservice UG wurde erst am 28.11.2018 in das Handelsregister eingetragen. Das Stammkapital beträgt 500,00 Euro.
Pikanterweise ist die DW Folienservice UG erst seit dem 10.01.2019 im Lucid Register der Zentralen Stelle Verpackungsregister registriert:
Wir gehen von einer größeren Anzahl von Abmahnungen aus.
Uns liegen ferner Indizien für Rechtsmissbrauch vor.
Sollten Sie eine Abmahnung der DW Folienservice UG erhalten haben, empfehlen wir eine Beratung.
Stand: 01/2019
Wir beraten als Fachanwälte täglich Abgemahnte wie Sie und verfügen daher über Erfahrung aus tausenden von Abmahnverfahren. Profitieren auch Sie von unserer langjährigen Beratungspraxis.
Auch Sie wünschen eine konkrete Beratung?
Dann rufen Sie uns doch einfach an: 0381-260 567 30
Wir beraten Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.