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Abmahnung vom Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.

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Als Experten stehen wir Ihnen bundesweit kurzfristig für eine Beratung zu allen Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Abmahnung zur Verfügung. Wenn Sie eine Beratung durch uns wünschen, besprechen wir mit Ihnen zunächst telefonisch unverbindlich den Inhalt und Ablauf einer telefonischen Beratung und nennen Ihnen unser Beratungshonorar. Sobald uns Ihre Abmahnung vorliegt, prüfen wir den Sachverhalt und rufen Sie kurzfristig zurück. Sie erhalten von uns im Rahmen unserer Beratung eine konkrete Einschätzung zur Rechtslage und zu den verschiedenen Handlungsmöglichkeiten. Nach unserer Erfahrung sind Unterlassungserklärungen häufig zu weit gefasst und Abmahnkosten zu hoch angesetzt. Selbstverständlich sprechen wir konkrete Handlungsempfehlungen aus.

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Wir beraten Sie. Schnell und unkompliziert.

Kurzinfo zur Abmahnung vom Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.

Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. (Verbraucherschutzverein guW e.V.) aus Fürstenfeldbruck

Branche: u. a. Gartentore, Hoftore, Zäune, Textilien, EDV Zubehör, Druckerzeugnisse, Tauchschulen, Sportartikel, Waffen, Ladegeräte, Lebensmittel, Getränke, Musikinstrumente

Vorwurf der Abmahnung:

Unter anderem:

fehlender Link auf die OS-Plattform

fehlerhafte Informationen zum Fristbeginn der Widerrufsfrist in der Widerrufsbelehrung

40 € Klausel

fehlerhafte Informationen zu den Widerrufsfolgen in der Widerrufsbelehrung

Fehlen von Informationen zu den einzelnen technischen Schritten zum Vertragsschluss

Fehlen von Informationen zur Vertragstextspeicherung und zur Zugänglichkeit

Fehlen von Informationen zu den Möglichkeiten der Korrektur von Eingabefehlern vor Abgabe der Vertragserklärung

Fehlen von Informationen zu den für den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprachen

Fehlen von Informationen zu sämtlichen Verhaltenskodizes, denen sich der Unternehmer unterwirft sowie über die Möglichkeit eines elektronischen Zugangs zu diesen Regelwerken

Verwendung einer unzulässigen Gewährleistungsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Weitere unzulässige Klauseln in AGB

Veraltete Widerrufsbelehrung

Garantiewerbung ohne Erläuterung

Irreführende Garantiewerbung

Fehlende Hinweise nach LMIV bei Wein

Unzulässige AGB-Klauseln, bspw. zu Sonderbereinarungen oder zum Erfüllungsort oder Gerichtsstand

Fehlender Hinweis aus Sulfite bei Wein

Fehlende Information auf den Alkoholgehalt bei Wein

Fehlerhafte AGB-Klauseln

Fehlende Information über Firma und Anschrift des verantwortlichen Lebensmittelunternehmers

fehlender Grundpreis

fehlender Hinweis auf die Umsatzsteuer

fehlende Nährwertdeklaration

Verstoß gegen die Health-Claims-Verordnung (Werbung mit “bekömmlich z.B.)

Verstoß gegen Öko-VO beim Angebot von Bio-Lebensmitteln

Bewerbung mit einer Garantie ohne Erläuterung der Garantiebedingungen

Verstoß gegen die Health-Claims-Verordnung (EG 1924/2006) wegen der Bewerbung von Wein bzw. alkoholischen Getränken mit mehr als 1,2 Vol.% Alkohol mit “bekömmlich”, “zuträglich”, “gesund”, “leicht verdaulich” (dazu OLG München)

Verstoß gegen das Werbeverbot von Tabackwaren

Gerügter Verstoß bei: Internetshop, eGun, eBay

Geltend gemachte Kosten: 243,95 Euro

Anmerkung 03/2023

Anmerkung 06/2020

Der Verbraucherschutzverein guW e.V mahnt wieder einmal die Bewerbung mit einer Garantie ohne Information zu den Garantiebedingungen ab. Wir raten zur Vorsicht und empfehlen eine Beratung.

Anmerkung 02/2020

Aktuell mahnt der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. (Verbraucherschutzverein guW e.V) wieder fehlende Informationen zu Name und Firma sowie Anschrift des verantwortlichen Lebensmittelunternehmers beim Angebot von Lebensmitteln ab. Die gesetzliche Verpflichtung ergibt sich aus Art. 9 Abs 1 lit. h) der LMIV.

Wir raten zur Vorsicht und empfehlen eine Beratung.

Anmerkung 11/2019

Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. (Verbraucherschutzverein guW e.V.) ist aktuell nach unserem Eindruck wieder sehr aktiv. Unter anderem werden unwirksame Klauseln in AGB´s von Internetshops abgemahnt.

Anmerkung 07/2019

Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. (Verbraucherschutzverein guW e.V.)  mahnt aktuell die Anbieter von Wein wegen des Verstosses gegen Health-Claims-Verordnung ab. Wein darf nicht mit “bekömmlich”, “gesund” etc. beworben werden.

Ebenfalls aktuell umfangreich abgemahnt werden Verstöße gegen Informationspflichten bei Lebensmitteln. In diesem Fall ist äußerste Vorsicht geboten, da die Unterlassungsverpflichtung sich nicht nur auf die abgemahnte Plattform gezieht, sondern auf den gesamten Internethandel. Zudem ist die Umsetzung der Informationspflichten aufwendig und komplex.

Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ist sehr weitreichend, in Einzelfällen viel zu weitreichend und sollte in dieser Form nicht abgegeben werden.

Wir empfehlen eine Beratung.

Anmerkung 10/2018

Auch weiterhin mahnt der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. (Verbraucherschutzverein guW e.V.)  Garantiewerbung bei eBay ab.

Anmerkung 07/2018

Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. mahnt aktuell die Bewerbung mit einer Garantie ab, ohne, dass über eine Garantieerklärung informiert wird. Wir raten zur Vorsicht. Auch wenn sich die Abmahnung auf ein Angebot bei eBay bezieht, gilt die Unterlassungserklärung für alle genutzten Plattformen, bspw. auch für Amazon. Das wird häufig übersehen.

Wir empfehlen eine Beratung.

Anmerkung 06/2018

Aktuelles Abmahnthema: Verstoß gegen die Health-Claims-Verordnung bei der Bewerbung von alkoholischen Getränken sowie behauptete Verstöße beim Angebot von Bio-Lebensmitteln.

Anmerkung 04/2018

Garantiewerbung bei eBay ist weiterhin ein Abmahnthema für den Verbraucherschutzverein guW e.V.

Anmerkung 01/2018

Auch weiterhin sind Anbieter von Lebensmitteln im Fokus des Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. Bei Fehlern oder einer unvollständigen Lebebsmittelkennzeichnung im Internet raten wir zu äußerster Vorsicht.

Wir empfehlen eine Beratung.

Anmerkung 10/2017

Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. rügt jetzt auch weitere fehlende Informationen bei vorverpackten Lebensmitteln, so bspw. eine fehlende Nährwertdeklaration. Derartige Informationen sind bei Internetangeboten gar nicht einfach umzusetzen. Wir raten zur Vorsicht und empfehlen eine Beratung.

Anmerkung 07/2017

Wieder im Fokus des Verbraucherschutzverein guW e.V.: Fehlende Informationen beim Angebot von Wein.

Wir raten zur Vorsicht!

Anmerkung 04/2017

Wieder einmal wird die Bewerbung mit einer Garantie ohne Erläuterung der Garantiebedinungen bei eBay abgemahnt.

Anmerkung 03/2017

Vorsicht! Auf ersten Blick bezieht sich die Abmahnung des  Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. nur auf Wein, Schaumwein und weinhaltige Getränke. Tatsächlich sich umfasst die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung jedoch grundsätzlich Lebensmittel und nicht nur Wein und Sekt. Wir empfehlen eine Beratung, insbesondere hinsichtlich der möglichen Folgen einer Unterlassungserklärung.

Anmerkung 02/2017

Weiterhin werden fehlende Informationen bei Angebot von Lebensmitteln, in erster Linie bei Wein und Sekt, abgemahnt.

Anmerkung 08/2016

Bisher mahnte der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. nur den fehlenden Hinweis auf Sulfite bei Wein ab. Jetzt neu ist der fehlender Hinweis auf Name und Anschrift des Lebensmittelunternehmers beim Angebot von Schaumwein, Wein und weinhaltigen Getränken.

Anmerkung 06/2016

Wir raten bei dem Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. zur Vorsicht. Der Verein macht bei einem Verstoss gegen eine abgebene Unterlassungserklärung auch eine Vertragsstrafe geltend, und zwar nach einem längeren Zeitraum nach Abgabe einer Unterlassungserklärung. Falls Sie gegenüber dem Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. (Verbraucherschutzverein guW e.V.) eine Unterlassungserklärung abgegeben haben, sollten Sie unbedingt darauf achten, diese auch einzuhalten.

Sollte der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. bei Ihnen eine Vertragsstrafe geltend machen, beraten wir Sie gerne.

Anmerkung 03/2016

Uns liegen weit über 20 Abmahnungen des Verbraucherschutzverein guW vor. Wie raten zur Vorsicht. Der Verbraucherschutzverein macht aktuell wieder Vertragsstrafe geltend. Dies ist dann verbunden mit einer erneuten Abmahnung.

Anmerkung 02/2016

Aktuell mach der der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. (Verbraucherschutzverein guW e.V.) wieder einmal Vertragsstrafen geltend. Wir hatten bereits darüber in der Vergangenheit berichtet(s.u.). So überprüft der Verein Unterlassungserklärungen und macht Vertragstrafe geltend bei Unterlassungserklärungen, die vor einigen Jahren abgegeben wurden! Wir raten somit zur Vorsicht. Es wird eine Vertragstrafe von über 5000 Euro gefordert.

Wir beraten oder vertreten Sie, wenn der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. von ihnen eine Vertragsstrafe fordert.

Anmerkung: Uns liegen mehrere Abmahnungen (mehr als 10) und auch einstweilige Verfügungen vor. Wird keine Unterlassungserklärung abgegeben, beantragt der Verein in der Regel eine einstweilige Verfügung; dennoch sollten eine Unterlassungserklärung keinesfalls ohne vorherige anwaltliche Beratung abgeben.

Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V ist in die UKLAG-Liste eingetragen. Auf der Internetseite des Vereins gibt es eine Möglichkeit, Wettbewerbsverstösse online zu melden.  Die beigefügte Unterlassungserklärung hat z. T. ihre Tücken. Wir raten zur Vorsicht.

Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V macht zudem auch Vertragsstrafe geltend.

Stand: 03/2023

Übrigens:

Sie möchten im nächsten Schritt Ihre Angebote rechtlich beraten lassen, um zukünftig Abmahnungen zu vermeiden? Kein Problem. Wir stehen Ihnen selbstverständlich auch für eine weitere Beratung zur Verfügung. Hier finden Sie weitere Informationen.

Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke, Rostock

 

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