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Abmahnung von der Verbraucherzentrale Bundesverband

Wir kennen den Abmahner und haben bereits beraten bzw. vertreten.

Abmahnung erhalten? Rufen Sie einfach an, wir beraten Sie sofort!

“Rufen Sie einfach an.” Wie funktioniert das?

Über 20 gute Gründe, warum Sie sich bei einer Abmahnung beraten lassen sollten…

Auch Sie haben eine Abmahnung von der Verbraucherzentrale Bundesverband erhalten?

Sie sollen eine Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe unterschreiben sowie Abmahnkosten erstatten, und das alles innerhalb weniger Tage?

Sie möchten sich vorher mit einem Rechtsanwalt beraten, am besten mit einem Spezialisten?

Dann rufen Sie uns doch einfach an!

Als Experten stehen wir Ihnen bundesweit kurzfristig für eine Beratung zu allen Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Abmahnung zur Verfügung. Wenn Sie eine Beratung durch uns wünschen, besprechen wir mit Ihnen zunächst telefonisch unverbindlich den Inhalt und Ablauf einer telefonischen Beratung und nennen Ihnen unser Beratungshonorar. Sobald uns Ihre Abmahnung vorliegt, prüfen wir den Sachverhalt und rufen Sie kurzfristig zurück. Sie erhalten von uns im Rahmen unserer Beratung eine konkrete Einschätzung zur Rechtslage und zu den verschiedenen Handlungsmöglichkeiten. Nach unserer Erfahrung sind Unterlassungserklärungen häufig zu weit gefasst und Abmahnkosten zu hoch angesetzt. Selbstverständlich sprechen wir konkrete Handlungsempfehlungen aus.

Profitieren auch Sie von unserer langjährigen Erfahrung aus einer Vielzahl von Beratungen in Abmahnverfahren.

Wir beraten Sie. Schnell und unkompliziert.

Unsere Informationen zur Abmahnung von der Verbraucherzentrale Bundesverband

Abmahner: Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.)

Rechtsanwälte des Abmahners: keine, mahnen selbst ab

Branche (es sind alle denkbar, die Verbraucher betreffen): Versicherungen, Bewerbung von Produkten

Vorwurf der Abmahnung: Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO), Irreführende Bewerbung von Produkten, Verwendung eines Cookie-Banners, in dem erläutert wird, dass der Seitenbesucher der Cookie-Nutzung zustimmt, wenn er die Seite weiter nutzt, Verstoß gegen Textilkennzeichnungsgesetz, fehlende Gebrauchs- und Bedienungsanleitung, Verstoß gegen Healthclaims (HCVO) bei der Bewerbung eines Lebensmittel nach einer Beschwerde beim Portal https://www.lebensmittelklarheit.de/

Gerügter Verstoß bei: Internetseite, Produkt

Geltend gemachte Kosten: 260,00 Euro

Anmerkung: Uns liegen mehrere Abmahnungen vor.

Auch wenn die Abmahnkosten gering erscheinen mögen, kann die geforderte Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafeversprechen sehr weitreichend sein.

Wir empfehlen eine Beratung.

Stand: 03/2024

Wir beraten als Fachanwälte täglich Abgemahnte wie Sie und verfügen daher über Erfahrung aus tausenden von Abmahnverfahren. Profitieren auch Sie von unserer langjährigen Beratungspraxis.

Auch Sie wünschen eine konkrete Beratung?

Dann rufen Sie uns doch einfach an: 0381-260 567 30

Wir beraten Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Wir beraten Sie. Schnell und unkompliziert.

Sie werden gut beraten durch: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke, Rostock

 

https://ssl-vg03.met.vgwort.de/na/864ad717e6a0412c88633dfed5b2d859