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Abmahnung von der Römer Systems GmbH

Wir kennen den Abmahner und haben bereits beraten bzw. vertreten.

Abmahnung erhalten? Rufen Sie einfach an, wir beraten Sie sofort!

“Rufen Sie einfach an.” Wie funktioniert das?

Über 20 gute Gründe, warum Sie sich bei einer Abmahnung beraten lassen sollten…

Auch Sie haben eine Abmahnung von der Römer Systems GmbH erhalten?

Sie sollen eine Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe unterschreiben sowie Abmahnkosten erstatten, und das alles innerhalb weniger Tage?

Sie möchten sich vorher mit einem Rechtsanwalt beraten, am besten mit einem Spezialisten?

Dann rufen Sie uns doch einfach an!

Als Experten stehen wir Ihnen bundesweit kurzfristig für eine Beratung zu allen Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Abmahnung zur Verfügung. Wenn Sie eine Beratung durch uns wünschen, besprechen wir mit Ihnen zunächst telefonisch unverbindlich den Inhalt und Ablauf einer telefonischen Beratung und nennen Ihnen unser Beratungshonorar. Sobald uns Ihre Abmahnung vorliegt, prüfen wir den Sachverhalt und rufen Sie kurzfristig zurück. Sie erhalten von uns im Rahmen unserer Beratung eine konkrete Einschätzung zur Rechtslage und zu den verschiedenen Handlungsmöglichkeiten. Nach unserer Erfahrung sind Unterlassungserklärungen häufig zu weit gefasst und Abmahnkosten zu hoch angesetzt. Selbstverständlich sprechen wir konkrete Handlungsempfehlungen aus.

Profitieren auch Sie von unserer langjährigen Erfahrung aus einer Vielzahl von Beratungen in Abmahnverfahren.

Wir beraten Sie. Schnell und unkompliziert.

Unsere Informationen zur Abmahnung von der Römer Systems GmbH

Abmahner: Römer Systems GmbH

Rechtsanwälte des Abmahners: Zierhut IP Ihr Anwalt 24 AG

Branche: Motorradbekleidung, Rucksäcke, Taschen, Handschuhe, Kopfbedeckungen, Gamaschen,

neuderdings auch Infrarot-Heizsysteme

Vorwurf der Abmahnung: Verletzung der Marke “KODRA”;

Bei Heizungen:

Angebot von Elektro-Heizungen, die gegen die Ökodesign / ErP Richtlinie verstoßen, insbesondere die EU-Verordnung 2015/1188. Konkret gerügt wird das Angebot eines elektrischen Heizgerätes ohne elektronisches Thermostat und ein programmierbares Wochenprogramm. Das Heizgerät müsse erkennen können, ob ein Fenster geöffnet ist oder eine Adaptieve Start-Funktion oder einen Präsenzmelder haben.

Gerügter Verstoß bei: Internetshop

Streitwert / geltend gemachte Kosten: bis zu 200.000€ / bis zu 2636,90€ ggf. zuzüglich Ermittlungskosten

Anmerkung: Uns liegen mehrere Abmahnungen vor.

Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ist sehr weitgehend. Wir empfehlen eine Beratung

Stand: 04/2021

Wir beraten als Fachanwälte täglich Abgemahnte wie Sie und verfügen daher über Erfahrung aus tausenden von Abmahnverfahren. Profitieren auch Sie von unserer langjährigen Beratungspraxis.

Auch Sie wünschen eine konkrete Beratung?

Dann rufen Sie uns doch einfach an: 0381-260 567 30

Wir beraten Sie. Schnell und unkompliziert.

Sie werden gut beraten durch: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke, Rostock

 

https://ssl-vg03.met.vgwort.de/na/cfd8d9a6a1434b84ac7aee768b125318