Gerügter Verstoß bei: Printanzeige, Internetangebot
Geltend gemachte Kosten: 280,78€
Anmerkung 09/2025
In einer aktuell vorliegenden Abmahnung von dem Verein Lauterer Wettbewerb wird die fehlende Information zur Energieeffizienz mit Spektrum und ein fehlendes Produktdatenblatt bei dem Angebot eines Leuchtmittel (Glühbirnen) gerügt.
Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ist jedoch rechtlich zu weitgehend und sollte in dieser Form keinesfalls gegeben werden.
Ich empfehle, keinesfalls ohne vorherige anwaltliche Beratung eine Unterlassungserklärung gegenüber Lauterer Wettbewerb abzugeben.
Die Deutsche Umwelthilfe überprüft regelmäßig in der Vergangenheit abgegebene Unterlassungserklärungen und macht im Falle eines Verstoßes eine Vertragsstrafe (Konventionalstrafe) geltend. In einem aktuellen Fall war die Deutsche Umwelthilfe aufgrund einer Printanzeige eine Konventionalstrafe wegen fehlender Informationen nach Pkw- EnVKV geltend und fordert eine neue Unterlassungserklärung. Die Unterlassungserklärung wurde vor vielen Jahren abgegeben. In der Regel muss die Höhe der geltend gemachten Vertragsstrafe nicht ohne weiteres akzeptiert werden.
Anmerkung 05/2025
Wieder einmal mahnt die Deutsche Umwelthilfe fehlende Informationen nach PKW-EnVK ab. Die geforderte Unterlassungserklärung ist weitreichend.
Wir empfehlen dringend, keinesfalls ohne vorherige anwaltliche Beratung eine Unterlassungserklärung abzugeben!
Anmerkung 03/2025
Wieder einmal mahnt die Deutsche Umwelthilfe fehlende Angaben nach § 87 GEG in einer Immobilienanzeige ab.
Wir empfehlen dringend, keinesfalls ohne vorherige anwaltliche Beratung eine Unterlassungserklärung abzugeben!
Anmerkung 07/2024
Aktuell mahnt die Deutsche Umwelthilfe die Bewerbung von Produkten ab, die mit „klimaneutral“ beworben werden. Hier informiert die Deutsche Umwelthilfe im Rahmen einer Pressemitteilung darüber.
Anmerkung 03/2023
Die Deutsche Umwelthilfe macht weiterhin erhebliche Vertragsstrafen geltend und fordert in diesem Zusammenhang dazu auf, wegen des Verstoßes eine weitere Unterlassungserklärung abzugeben. Wir raten dringend davon ab, gegenüber der Deutschen Umwelthilfe eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, da sich die Deutsche Umwelthilfe nachweisbar über Vertragsstrafen finanziert.
Anmerkung 08/2022
Aktuell mahnt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) das Angebot von Bauschaum im Internet ab, bei denen ein Rückgabehinweis fehlt. Anbieter von Bauschaum oder PU-Schaum sind gemäß § 15 Verpackungsgesetz verpflichtet, gebrauchte, Rest entleert Verpackung der gleichen Art, Form und Größe am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurückzunehmen. Es besteht ferner die Verpflichtung, Endverbraucher durch deutlich sichtbare und lesbare Schrifttafeln in der Verkaufsstelle und im Versandhandel auf die Rücknahmemöglichkeit hinzuweisen. Wie diese Informationspflicht konkret umzusetzen ist, halten wir nicht für abschließend geklärt. Obwohl die Abmahnung relativ „preiswert“ ist, raten wir zur Vorsicht, da die Deutsche Umwelthilfe bekanntermaßen Umweltverfahren unter anderem durch Vertragsstrafen finanziert.
Anmerkung 20.01.2019
In einer uns aktuell vorliegenden Abmahnung der Deutschen Umwelthilfe hat die DUH eine sehr weitreichende vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Für jeden Einzelfall der Zuwiderhandlung soll eine Vertragsstrafe von 10.000€ (!) an die Deutsche Umwelthilfe gezahlt werden.
Wir raten zur Vorsicht und empfehlen eine Beratung.
Anmerkung 23.10.2019
Vorsicht Falle: Deutsche Umwelthilfe fordert Händler zur Information über Elektroaltgeräterücknahme auf
Anmerkung 09.07.2019
Nachdem der Bundesgerichthof (BGH) der DUH einen Freifahrtschein erteilt hatte, Dieselfahrverbote auch weiterhin über wettbewerbsrechtliche Abmahnungen zu finanzieren, wird uns eine aktuelle Abmahnung der Deutschen Umwelthilfe wegen fehlender Informationen gem. § 16a EnEV in einer Immobilienanzeige zur Beratung vorgelegt. Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ist sehr weit gefasst und sollte in dieser Form nicht abgegeben werden. Ohnehin sollten Sie sehr vorsichtig sein, gegenüber der DUH eine Unterlassungserklärung abzugeben. So heisst es in der Legal Tribune Online (LTO) in einem Artikel vom 04.07.2019:””So mahnt die DUH jedes Jahr rund 1.500 Wettbewerbsverstöße ab und erzielt mit diesen Abmahnprozessen Millionenbeträge zur Finanzierung ihrer Tätigkeit.”
Anmerkung: Uns liegen mehrere Abmahnungen vor.
Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ist sehr weitgehend. Die DUH macht auch Vertragsstrafe geltend. Wir raten zur Vorsicht. Die Gefahr, gegen eine abgegebene Unterlassungserklärung zu verstoßen, ist in der Regel groß.
Wir empfehlen eine Beratung.
Stand: 05/2025