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BGH: Deutsche Umwelthilfe (DUH) darf weiter abmahnen – Kein Rechtsmissbrauch

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist für viele ein rotes Tuch, hat sie doch aktiv für Dieselfahrverbote gesorgt und engagiert sich in der Abgasproblematik Pkw´s. Gleichzeitig ist die Deutsche Umwelthilfe auch als wettbewerbsrechtlicher Abmahner bekannt. Aus unserer Beratungspraxis sind uns mehrere Abmahnungen aufgrund des Verstoßes gegen die Informationspflichten nach Energieeinsparverordnung (EnEV) bekannt sowie Abmahnungen zu Bewerbungen von neuen Pkw´s ohne Angabe des offiziellen Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emmissionen. Die Abmahnkosten der uns vorliegenden Abmahnungen betragen 229,34 Euro. In dem Fall, in dem keine Unterlassungserklärung abgegeben wird, werden die Unterlassungsansprüche auch eingeklagt.

Gleichzeitig macht die Deutsche Umwelthilfe Vertragsstrafen geltend, wenn gegen eine abgegebene Unterlassungserklärung verstoßen wird.

Es gibt Gerüchte, dass die Deutsche Umwelthilfe Einnahmen aus Abmahnverfahren und Vertragsstrafen auch dazu verwendet, um das sonstige umweltpolitische Engagement zu finanzieren. Bei der Politik hatte dies bereits für Missmut gesorgt: Nach Willen der Delegierten des Bundesparteitages der CDU in zwei Anträgen im April 2019 sollte die DUH keine Gelder mehr aus dem öffentlichen Haushalt des Bundes erhalten. Des Weiteren sollte die Gemeinnützigkeit überprüft und aberkannt werden.

BGH: Abmahnungen der DUH sind kein Rechtsmissbrauch

Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 04.07.2019, Az: I ZR 149/18) hatte sich mit der Frage zu befassen, ob Abmahnungen der DUH rechtsmissbräuchlich im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG sind. Hintergrund war ein Abmahnverfahren aufgrund fehlender Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch sowie zu CO2-Emmissionen beim Angebot von neuen Pkw´s (derartige Abmahnungen sind uns aus unserer Beratungspraxis bekannt). Der Abgemahnte hatte sich u. a. mit dem Argument des Rechtsmissbrauchs verteidigt.

Obwohl aus Teilen der öffentlichen Meinung der DUH der Wind ins Gesicht bläst, ist der BGH standhaft geblieben. Die Abmahnungen der Deutschen Umwelthilfe sind nicht rechtsmissbräuchlich.

Überschüsse (d. h. Gewinne) aus Abmahnungen, die für andere Zwecke, als die Verfolgung von Wettbewerbsverstößen verwendet werden, sind kein Indiz für einen Rechtsmissbrauch, so der BGH. Dies wäre nur dann der Fall, wenn Verbraucherschutz und Marktüberwachung als Verbandszweck nicht lediglich vorgeschoben seien, sondern nur dazu dienen würden, Einnahmen zu finanzieren, die nichts mit Verbraucherschutz zu tun haben.

“Solange nicht weitere Umstände hinzutreten, können deshalb allein die Zahl von Abmahnungen und Unterlassungsklagen sowie damit erzielte Überschüsse den Vorwurf des Rechtsmissbrauchs nicht begründen. Sonst wäre die Klägerin gezwungen, ihre Marktüberwachung nach einer bestimmten Anzahl von Abmahnungen oder erwirkten Vertragsstrafen einzustellen, sobald sie ihre darauf entfallenen Kosten gedeckt hätte.”

so der BGH in einer Pressemitteilung.

Auch die Höhe der Vergütung der Geschäftsführer begründet keinen Verdacht des Rechtsmissbrauchs. Die Verfolgung von Verbraucherinteressen würde bei der DUH im Vordergrund stehen. Auch ein hoher Streitwert von 30.000,00 Euro für die Unterlassungsansprüche sei kein Indiz für Rechtsmissbrauch. Gleiches gilt auch für die Tatsache, dass sich die DUH von dem Autohersteller Toyota sponsoren lässt. Dies, so der BGH, würde nicht zu einer unsachlichen Ungleichbehandlung von Toyota bei der Verfolgung von Rechtsverstößen führen.

Rechtlich halten wir die Entscheidung des BGH für richtig und zutreffend. Nur weil die Deutsche Umwelthilfe aus Sicht einiger Kreise sehr unbequem ist, ist dies noch lange kein Grund, ihr Rechtsmissbrauch zu unterstellen, wenn es dafür keine belastbaren Indizien gibt.

Die wollen Geld verdienen: Vorsicht bei einer Abmahnung der DUH

Wir gehen daher auch weiterhin davon aus, dass die Deutsche Umwelthilfe umfangreich abmahnen wird, um andere Projekte zu finanzieren. Dies sollte jeder, der eine Abmahnung der DUH erhält, im Übrigen im Hinterkopf haben: Die Deutsche Umwelthilfe verdient das Geld nicht über die geltend gemachten Abmahnkosten, sondern über Vertragsstrafen. Mit der Abgabe einer Unterlassungserklärung sollten Sie daher sehr vorsichtig sein. Nach unserer Erfahrung ist die Gefahr, dass die gerügten Verstöße zu einer Vertragsstrafe führen, regelmäßig außerordentlich hoch.

Wir beraten Sie.

Stand: 04.07.2019

Es beraten: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke

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