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Abmahnung von dem Verband Bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e. V.

Wir kennen den Abmahner und haben bereits beraten bzw. vertreten.

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Unsere Informationen zur Abmahnung von dem Verband Bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e. V.

Abmahner: Verband Bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e. V.

Rechtsanwälte des Abmahners: keine, mahnen selbst ab.

Branche:  Kfz-Gewerbe, Kfz-Angebote

Vorwurf der Abmahnung:  Gewerbliches Angebot von Kraftfahrzeugen im Internet ohne Hinweis auf den gewerblichen Charakter

Gerügter Verstoß bei:  Internetangeboten (z. B. Mobile.de)

Geltend gemachte Kosten:  296,31€

Anmerkung 05/2023

Der Verband Bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e. V. mahnt wieder private Kfz-Angebote im Internet ab. Wie üblich bezieht sich der Verband auf Angebote bei mobile.de. Die Recherche der Anzahl der Angebote erfolgt über die im Angebot angegebene Telefonnummer, in der Regel eine Handynummer.

Sollte die Abmahnung berechtigt sein, empfiehlt es sich, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung keinesfalls abzugeben. Diese ist hinsichtlich der vorformulierten Vertragsstrafenregelung zu weit gefasst. Eine ausreichende Unterlassungserklärung kann unproblematisch modifiziert abgegeben werden.

Sie erhalten von uns im Rahmen der Beratung, falls notwendig, selbstverständlich eine modifizierte unterschriftenreifes Unterlassungserklärung.

Anmerkung 08/2022

Auch weiterhin mahnt der Verband Bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e. V. umfangreiche private Verkäufe auf den Plattformen eBay-Kleinanzeigen oder mobile.de ab.

Anmerkung 02/2022

Vollkommen überraschend erhalten einige Verkäufer, die Autos über die Plattform eBay-Kleinanzeigen oder mobile.de verkaufen, seit einiger Zeit Schreiben vom Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e. V. aus Augsburg.

Diese Schreiben sind überschrieben mit

„wettbewerbsrechtliche Abmahnung

vertragsstrafenbewehrte Unterlassungserklärung

Fristsache: Abgabe der Erklärung bis …!“

In dem Schreiben wird mitgeteilt, dass der Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e. V. davon Kenntnis erlangt hat, dass der Empfänger der Abmahnung in den letzten Monaten im Internet eine größere Anzahl verschiedener Kraftfahrzeuge als Privatangebote unter der zugerechneten Telefonnummer offeriert hat. Auszugsweise sind dann einige dieser Fahrzeugangebote als Ausdruck der Abmahnung beigefügt.

Warum eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung?

Gerügt wird in dem Schreiben, dass das Angebotsverhalten, d. h. der Verkauf vieler Fahrzeuge im Internet als privat nicht dem Angebotsverhalten eines privaten Anbieters entspricht. Der Verband vertritt die Ansicht, dass im Regelfall nicht mehr als 1 – 2 Fahrzeuge im Jahr privat veräußert werden.

Es wird dann in dem Abmahnschreiben ausgeführt, dass der Abgemahnte als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB am Markt tätig ist, wobei es nicht darauf ankommt, ob ein Kfz-Handel angemeldet wurde.

Das wettbewerbswidrige Verhalten ergibt sich dann daraus, dass der Abgemahnte es unterlassen hat, auf die Gewerblichkeit seiner Angebote dadurch hinzuweisen, dass er seine Verkaufsangebote korrekt als Händlerangebot in ein Verkaufsportal einstellt.

Es wird dann zu der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert und zur Zahlung von Abmahnkosten in Höhe von 296,31 Euro.

Wie ist die Rechtslage?

Dass private Angebote schnell im Rechtssinne zu einem gewerblichen Angebot werden können im Internet, ist nicht neu. Insbesondere für die Plattform eBay gibt es umfangreiche Rechtsprechung zu diesem Thema. Vereinfacht gesagt: Wer ständig und planmäßig auf einer Verkaufsplattform anbietet, ist im Rechtssinne Gewerbetreibender. Ein Aspekt, der hier in die Beurteilung einfließt, ist die Anzahl der Verkaufsangebote. Da bei eBay andere Waren und Produkte angeboten werden, lässt sich die Rechtsprechung nicht 1:1 auf Fahrzeugverkäufe übertragen, während der Bundesgerichtshof bei eBay annimmt, dass 25 Verkäufe in drei Monaten für eine Gewerblichkeit im Rechtssinne sprechen, geht der Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e. V. davon aus, dass mehr als zwei Fahrzeugverkäufe im Jahr problematisch sind.

Wie wurde der Verband überhaupt auf den Abgemahnten aufmerksam?

Nach unserem Eindruck überprüft der Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e. V. über einen längeren Zeitraum Angebote bei eBay-Kleinanzeigen und mobile.de. Angebote von einem identischen Anbieter für Fahrzeuge werden anhand der im Angebot angegebenen Telefonnummer, in der Regel einer Handy-Nummer identifiziert. Die Abmahnung geht aus diesem Grund auch an den Inhaber des Telefonanschlusses. Dies muss nicht zwangsläufig derjenige sein, der die Fahrzeuge auch tatsächlich angeboten hat. Sollte es hier Abweichungen geben, empfiehlt es sich, dies gegenüber dem Verband klarzustellen.

Abmahnung berechtigt?

Ob eine Abmahnung vom Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e. V. berechtigt ist, hängt immer vom Einzelfall ab. Man kann nicht eindeutig sagen, dass der Verkauf von mehr als zwei Fahrzeugen im Jahr im Internet bereits auf ein gewerbliches Handeln hindeutet.

Aus unserer Beratungspraxis wissen wir, dass der abgemahnte Verkäufer häufig Fahrzeuge für Dritte, z. B. Freunde, Familienmitglieder oder Nachbarn angeboten hat. Zum Teil wurden auch Fahrzeuge angekauft, um sie dann mit Gewinn wieder zu verkaufen.

Selbst wenn doch viele Fahrzeuge innerhalb eines Jahres verkauft wurden, die längere Zeit im Eigentum des Verkäufers standen, kann die Abmahnung berechtigt sein.

Anmerkung 12/2021

Der Verband Bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e. V. wurde in die Liste qualifizierter Wirtschaftsverbände eingetragen und darf auch weiterhin abmahnen.

Die Abmahnung erhält der Inhaber der Handynummer, die in den Fahrzeuganzeigen im Internet angegeben war. Es kann somit durchaus sein, dass der Inhaber des Telefonanschlusses mit dem Fahrzeugverkauf gar nichts zu tun hat.

Auch wenn umfangreich ausschließlich eigene Fahrzeuge verkauft werden, kann die Abmahnung berechtigt sein.

Anmerkung 09/2021

Auch weiterhin durchsucht der Verband Bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e. V. Angebote bei eBay-Kleinanzeigen oder mobile.de nach Kfz-Angeboten, bei denen eine identische Handynummer verwendet wurde. Nach unserem Eindruck erfolgt die Beobachtung längerfristig, sodass auch Verkäufer abgemahnt werden, die mehrere Fahrzeuge in den letzten Monaten angeboten hatten. Es geht somit nicht immer nur um Verkäufer, die gleichzeitig mehrere Fahrzeuge anbieten.

Die der Abmahnung des Verbandes Bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e. V. beigefügte Unterlassungserklärung ist sehr weitreichend. Für den Fall, dass eine Unterlassungserklärung abgegeben werden soll, sollte diese unbedingt modifiziert werden.

Wir beraten Sie konkret.

Anmerkung 04/2021

Der Verband Bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e. V. beantragt teilweise, wenn keine Unterlassungserklärung abgegeben wird, eine einstweilige Verfügung. Eine einstweilige Verfügung ist der Beschluss eines Landgerichtes, der Ihnen über einen Gerichtsvollzieher zugestellt wird. Eine einstweilige Verfügung ist sofort einzuhalten, um kein Ordnungsgeld zu riskieren. Beachten Sie bitte, dass Sie zur Vermeidung weiterer Kosten auch dann auf die einseitige Verfügung reagieren müssen, wenn Sie kein Rechtsmittel einlegen möchten.

Wenn Sie eine einstweilige Verfügung des Verbandes erhalten haben sollten, empfehlen wir eine Beratung.

Anmerkung 03/21

Der Verband Bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e. V. mahnt auch weiterhin unverändert den Privatverkauf von KFZ im Internet ab.

Anmerkung 02/2021

Wenn KFZ bei eBay Kleinanzeigen angeboten werden, erfolgt nach unserem Eindruck auch automatisch eine Darstellung der Angebote bei mobile.de.

Anmerkung 12/2020

Seit dem 02.12.2020 gelten weitreichende Änderungen des Wettbewerbsrechts (UWG). Unter anderem, dies gilt auch für Abmahnvereine, wie den Verband Bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb E. V., müssen Abmahner neue formelle Anforderungen an Abmahnungen einhalten. Ist dies nicht der Fall, können keine Abmahnkosten geltend gemacht werden. Es kann sogar ein Fall von Rechtsmissbrauch vorliegen. In einer uns aktuell vorliegenden Abmahnung des Verbandes Bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb E. V. haben wir den Eindruck, dass der Verband die Rechtsänderung noch nicht mitbekommen hat. Die Folgen sind weitreichend. Wir empfehlen eine Beratung.

Anmerkung: Uns liegen mehrere Abmahnungen vor.

Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungerklärung ist sehr weit gefasst. Wir empfehlen eine Beratung.

Die Recherche der Anzahl der angebotenen KFZ erfolgt nach unserem Eindruck durch die in der Anzeige angebene Telefonnummer.

Der Verband Bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb E. V. wurde im Juli 2018 gegründet und im Oktober 2018 in das Vereinsregister eingetragen. Nach eigenen Angaben beobachtet er bundesweiten Wettbewerb im Kfz-Gewerbe. Der Verband behauptet von sich, ein rechtsfähiger Verband mit mehr als 7200 Mitgliedern zu sein. Mitglieder des Vereins sind verschiedene Kfz-Innungen aus Bayern.

Stand: 05/2023

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