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Abmahnung von der INBUS IP GmbH

Wir kennen den Abmahner und haben bereits beraten bzw. vertreten.

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Als Experten stehen wir Ihnen bundesweit kurzfristig für eine Beratung zu allen Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Abmahnung zur Verfügung. Wenn Sie eine Beratung durch uns wünschen, besprechen wir mit Ihnen zunächst telefonisch unverbindlich den Inhalt und Ablauf einer telefonischen Beratung und nennen Ihnen unser Beratungshonorar. Sobald uns Ihre Abmahnung vorliegt, prüfen wir den Sachverhalt und rufen Sie kurzfristig zurück. Sie erhalten von uns im Rahmen unserer Beratung eine konkrete Einschätzung zur Rechtslage und zu den verschiedenen Handlungsmöglichkeiten. Nach unserer Erfahrung sind Unterlassungserklärungen häufig zu weit gefasst und Abmahnkosten zu hoch angesetzt. Selbstverständlich sprechen wir konkrete Handlungsempfehlungen aus.

Profitieren auch Sie von unserer langjährigen Erfahrung aus einer Vielzahl von Beratungen in Abmahnverfahren.

Wir beraten Sie. Schnell und unkompliziert.

Unsere Informationen zur Abmahnung von der INBUS IP GmbH

Abmahner: INBUS IP GmbH

Rechtsanwälte des Abmahners: keine, mahnen selbst ab

Branche: Schrauben und Werkzeug

Vorwurf der Abmahnung: Verletzung der Wortmarke “INBUS” bei der Bezeichnung von Schrauben (Innensechskant-Schrauben oder 6-kant-Schrauben)

Gerügter Verstoß bei: Internetshop, eBay

Streitwert / geltend gemachte Kosten: In der Abmahnung selber werden keine Kosten geltend gemacht

Anmerkung 08//2017

Die INBUS IP GmbH mahnt wieder ab. Weiterhin raten wir zur Vorsicht. Weiterhin sollte die beigefügte Unterlassungserklärung keinesfalls unterzeichnet werden.

 

Anmerkung 01.08.2016

Die INBUS IP GmbH mahnt weiterhin ab. Wir raten zur Vorsicht.

Anmerkung 14.06.2016

Die INBUS IP GmbH mahnt weiterhin ab, jetzt bei Angeboten bei eBay.

 

Anmerkung 13.06.2016

Die INBUS IP GmbH mahnt weiter ab. Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung sollte in dieser Form keinesfalls abgegeben werden. Auch wenn in der Abmahnung keine Abmahnkosten geltend gemacht werden, empfehlen wir, die Unterlassungserklärung nicht einfach abzugeben. Wir empfehlen eine Beratung.

 

Anmerkung 29.05.2016

Uns liegt mittlerweile eine zweistellige Anzahl von Abmahnungen vor.

 

Anmerkung 22.04.2016

Die INBUS IP GmbH mahnt weiterhin ab.

 

Anmerkung 03.03.2016

Mittlerweile liegen uns weitere Abmahnungen der INBUS IP GmbH vor. Wir raten zur Vorsicht!

 

Anmerkung 18.02.2016

Uns wird eine weitere, von der INBUS IP GmbH per Email übersandte, Abmahnung zur Beratung vorgelegt.

Nochmals der Hinweis: Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung sollten Sie in dieser Form keinesfalls abgeben.

 

Anmerkung 15.02.2016

Uns wird eine weitere Abmahnung der INBUS IP GmbH zur Beratung vorgelegt. Wir raten weiterhin zur Vorsicht. Keinesfalls sollten Sie die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung abgeben. Wir empfehlen eine Beratung.

 

Anmerkung 08.02.2016

Die INBUS IP GmbH mahnt weiter ab.

Die Unterlassungserklärung, die der uns aktuell vorgelegten Abmahnung beigefügt war, ist im Vergleich zu anderen Abmahnungen jetzt geändert word. Die Vertragstrafe wird zu Gunsten der INBIS IP GmbH gefordert.

Vorsicht! Die Unterlassungserklärung ist sehr weit weitgehend. Die Vertragsstrafenregelung ist für den Abgemahnten ungünstig formuliert. Die Unterlassungserklärung bezieht sich, unabhängig von dem abgemahnten Produkt auch auf Werkzeug.

 

Anmerkung:

Es wird die Verletzung von Markenrechten an dem Kennzeichen “INBUS” aus den deutschen Marken DE1119802, DE477514 sowie der Gemeinschaftsmarke EM009690876 gerügt.

In weiten Teilen identische Abmahnungen aus diesen Marken liegen uns aus der Vergangenheit von der Fabelhaft Werkzeug UG vor. Mit Antrag vom 03.12.2015 wurde die Umschreibung der vorgenannten Marken von der Fabelhaft Werkzeug UG auf die INBUS IP GmbH beantragt.

Die INBUS IP GmbH wurde am 27.08.2015 in das Handelsregister des Amtsgerichtes Hagen eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000€. Gegenstand des Unternehmens ist lt. Handelsregister “das Halten und die Lizensierung von Marken, insbesondere der Marke INBUS”.

Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ist sehr weit gefasst und bezieht sich auf Schrauben, Werkzeuge und Werkzeugzubehör, so dass nicht nur Schrauben, sondern ggf. auch Inbus-Werkzeuge von der Unterlassungserklärung erfasst sein könnten. Es wird eine Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung in Höhe von 5.100,00 Euro gefordert. In der uns vorliegenden Abmahnung wird in der beigefügten Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe noch zu Gunsten der Fabelhaft Werkzeug UG gefordert.

Wir empfehlen eine Beratung. Keinesfalls sollten Sie die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft in dieser Form abgeben. Dies gilt insbesondere, wenn Sie umfangreich Schrauben oder Werkzeug anbieten.

Lassen Sie sich auch nicht davon blenden, dass in der Abmahnung selbst keine Abmahnkosten geltend gemacht werden!

Stand: 08/2017

Wir beraten als Fachanwälte täglich Abgemahnte wie Sie und verfügen daher über Erfahrung aus tausenden von Abmahnverfahren. Profitieren auch Sie von unserer langjährigen Beratungspraxis.

Auch Sie wünschen eine konkrete Beratung?

Dann rufen Sie uns doch einfach an: 0381-260 567 30

Wir beraten Sie. Schnell und unkompliziert.

Sie werden gut beraten durch: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke, Rostock

 

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