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Abmahnung von der Honda Motor Co. Ltd.

Wir kennen den Abmahner und haben bereits beraten bzw. vertreten.

Abmahnung erhalten? Rufen Sie einfach an, wir beraten Sie sofort!

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Über 20 gute Gründe, warum Sie sich bei einer Abmahnung beraten lassen sollten…

Auch Sie haben eine Abmahnung von Honda Motor Corporation Ltd.erhalten?

Sie sollen eine Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe unterschreiben sowie Abmahnkosten erstatten, und das alles innerhalb weniger Tage?

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Dann rufen Sie uns doch einfach an!

Als Experten stehen wir Ihnen bundesweit kurzfristig für eine Beratung zu allen Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Abmahnung zur Verfügung. Wenn Sie eine Beratung durch uns wünschen, besprechen wir mit Ihnen zunächst telefonisch unverbindlich den Inhalt und Ablauf einer telefonischen Beratung und nennen Ihnen unser Beratungshonorar. Sobald uns Ihre Abmahnung vorliegt, prüfen wir den Sachverhalt und rufen Sie kurzfristig zurück. Sie erhalten von uns im Rahmen unserer Beratung eine konkrete Einschätzung zur Rechtslage und zu den verschiedenen Handlungsmöglichkeiten. Nach unserer Erfahrung sind Unterlassungserklärungen häufig zu weit gefasst und Abmahnkosten zu hoch angesetzt. Selbstverständlich sprechen wir konkrete Handlungsempfehlungen aus.

Profitieren auch Sie von unserer langjährigen Erfahrung aus einer Vielzahl von Beratungen in Abmahnverfahren.

Wir beraten Sie. Schnell und unkompliziert.

Unsere Informationen zur Abmahnung von Honda Motor Corporation Ltd.

Abmahner: Honda Motor Co. Ltd., Japan

Rechtsanwälte des Abmahners: zuletzt: Rechtsanwälte Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen

Branche: Autozubehör, Aufkleber

Vorwurf der Abmahnung: Verletzung verschiedener Honda-Marken (u.a. EM 003310034)

Gerügter Verstoß bei: Internetangebot, Produkt

Anmerkung: Uns liegen mehrere Abmahnungen vor.

Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ist weitgehend.

Es werden umfangreiche Auskunftsansprüche geltende gemacht.

Streitwert: zuletzt 200.000€

Stand: 07/2022

Wir beraten als Fachanwälte täglich Abgemahnte wie Sie und verfügen daher über Erfahrung aus tausenden von Abmahnverfahren. Profitieren auch Sie von unserer langjährigen Beratungspraxis.

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Dann rufen Sie uns doch einfach an: 0381-260 567 30

Wir beraten Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

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Sie werden gut beraten durch: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke, Rostock