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Abmahnung von Deutscher Konsumentenbund e.V.

Der Deutscher Konsumentenbund heißt jetzt EuroConsum e.V. Der Name ist anders, der Rest bleibt gleich. Aktuelle Informationen zu EuroConsum e.V. finden Sie hier.

“Rufen Sie einfach an.” Wie funktioniert das?

Über 20 gute Gründe, warum Sie sich bei einer Abmahnung beraten lassen sollten…

Auch Sie haben eine Abmahnung von Deutscher Konsumentenbund e.V. erhalten?

Sie sollen eine Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe unterschreiben sowie Abmahnkosten erstatten, und das alles innerhalb weniger Tage?

Sie möchten sich vorher mit einem Rechtsanwalt beraten, am besten mit einem Spezialisten?

Dann rufen Sie uns doch einfach an!

Wir kennen den Abmahner und haben bereits beraten bzw. vertreten.

Als Experten stehen wir Ihnen bundesweit kurzfristig für eine Beratung zu allen Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Abmahnung zur Verfügung. Wenn Sie eine Beratung durch uns wünschen, besprechen wir mit Ihnen zunächst telefonisch unverbindlich den Inhalt und Ablauf einer telefonischen Beratung und nennen Ihnen unser Beratungshonorar. Sobald uns Ihre Abmahnung vorliegt, prüfen wir den Sachverhalt und rufen Sie kurzfristig zurück. Sie erhalten von uns im Rahmen unserer Beratung eine konkrete Einschätzung zur Rechtslage und zu den verschiedenen Handlungsmöglichkeiten. Nach unserer Erfahrung sind Unterlassungserklärungen häufig zu weit gefasst und Abmahnkosten zu hoch angesetzt. Selbstverständlich sprechen wir konkrete Handlungsempfehlungen aus.

Profitieren auch Sie von unserer langjährigen Erfahrung aus einer Vielzahl von Beratungen in Abmahnverfahren.

Wir beraten Sie. Schnell und unkompliziert.

Kurzinfo zur Abmahnung von Deutscher Konsumentenbund e.V.

Abmahner: Deutscher Konsumentenbund e.V. “Prozessabteilung”

Branche: u. a. Lebensmittel, Matratzen, Haushaltschemie, Haushaltsgegenstände, Insektenschutzmittel, Gesundheitsdienstleistungen

Vorwurf der Abmahnung: fehlerhafte Grundpreisangabe insbesondere bei Amazon, unvollständige Angaben in der Anbieterkennzeichnung, Werbung mit veralteten Testergebnissen (Öko Test für Matratzen, die Testkriterien haben sich offensichtlich geändert), veraltete Widerrufsbelehrung, irreführende Angaben zu gesundheitsbezogenen Aussagen, Bewerbung von Wein mit “bekömmlich”, irreführende Werbung mit der Verpackungsgröße, fehlender Warnhinweis nach Biozidverordnung bei der Bewerbung und dem Angebot von Bioziden, wie z.B. Insektenschutzmittel, Verstöße gegen die LMIV beim Angebot von Lebensmitteln (Hinweise zu Allergen, Nährwerttabelle etc.), Bezeichnung als Psychotherapeut oder Psychotherapeutin ohne dazu berechtigt zu sein

Gerügter Verstoß bei: Online-Shop, eBay, Amazon, Internetseite

Geltend gemachte Kosten: 499,29 Euro

Anmerkung 02/2023

Der Deutscher Konsumentenbund hat die Gestaltung seiner Abmahnungen erheblich verändert. Die Abmahnung ist jetzt außerordentlich ausführlich. Die Abmahnkosten wurden von 374,80 € auf 499,29 € erhöht ( siehe:  Aktuelle Abmahnung Deutscher Konsumentenbund: Extrem ausführlich, Abmahnkosten jetzt 499,29 €). Aufgrund der Rechtsfolgen einer strafbewehrten Unterlassungserklärung empfehlen wir bei jeder Abmahnung von dem Deutschen Konsumentenbund eine Beratung.

Anmerkung 10/2022

Der Deutscher Konsumentenbund mahnt weiterhin die fehlerhafte Kennzeichnung beim Angebot von Lebensmitteln im Internet ab, und zwar die fehlerhafte Angabe von Grundpreisen (beim Angebot von Lebensmitteln muss immer ein Grundpreis angegeben werden) sowie fehlende Informationen nach LMIV, wie z.B. den Hinweis auf Allergene oder Warnhinweise.

Der Deutscher Konsumentenbund macht, wenn eine Unterlassungserklärung abgegeben wurde, auch Vertragsstrafen geltend.

Wir empfehlen dringend, ohne vorherige anwaltliche Beratung keine Unterlassungserklärung abzugeben!

Anmerkung 08/2022

Aktuell liegt uns wieder einmal eine Abmahnung vom Deutschen Konsumentenbund vor wegen fehlender Grundpreise. Da viele Produkte grundpreispflichtig sind, ist eine derartige Abmahnung weitreichend. Wir empfehlen eine Beratung.

Anmerkung 03/2022

Der Deutsche Komsumentenbund mahnt wieder einmal die Verwendung des Begriffes “bekömmlich” bei Wein ab. Wir raten zur Vorsicht, da sich die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung nicht nur auf das abgemahnte Produkt sondern grundsätzlich auf die Werbung von Getränlen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Vol% Alkohol bezieht.

Werbung kann z. B. auch eine Kundenrezension sein.

Wir empfehlen eine Beratung

Anmerkung 09/2021

Der Deutsche Konsumentenbund mahnt weiterhin Verstöße nach HCVO beim Angebot von Lebensmitteln ab, wie “bekömmlich”, “belebend” oder “gesundheitsfördernd” und gleichzeitig auch fehlende Pflichtangeben nach HCVO.

Anmerkung 04/21

Nachdem wir 3 Jahre nichts mehr vom Konsumentenbund gehört haben, wird uns nun wieder einmal wieder einmal eine Abmahnung des „Deutscher Konsumentenbund e.V. Prozessabteilung“ vorgelegt. Der Konsumentenbund sieht sich durch die Änderung des UWG im Dezember 2020 offensichtlich nunmehr als Hüter des Wettbewerbsrechts an, heißt es doch in der Abmahnung: „…durch das „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ (Gesetz v. 26.11.2020; BGBl I 2568, Nr. 56) hat der Gesetzgeber den Bereich des Verbraucherschutzrechtes nach einer mehrjährigen Konsultation aller betroffenen Kreise umfassend neu geregelt und Mitbewerber von der Marktkontrolle weitgehend ausgeschlossen. Danach fällt die Überwachung der Einhaltung weiten Teilen des Verbraucherschutzrechts nun ausschließlich den qualifizierten Verbänden zu…“

Wie immer bei einer Abmahnung durch einen Abmahnverein gilt: Auch wenn die Abmahnkosten im Vergleich zu einer Abmahnung durch einen Wettbewerber gering erscheinen mögen, ist die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung genauso weitreichend.

Wir empfehlen eine Beratung.

Anmerkung 12/2018

Aktuell mahnt der Konsumentenbund irreführende gesundheitsbezogene Aussagen ab.

Anmerkung 05.01.2015

Uns liegen ingesamt über 20 Abmahnungen des Deutschen Konsumentenbundes e.V. vor, aktuell eine Abmahnung wegen eines unvollständigen Impressums.

Anmerkung 20.03.2015: Der Deutsche Konsumentenbund e.V. hat seine Ankündigung verwirklicht und mahnt nunmehr veraltete Widerufsbelehrungen ab.

Anmerkung 18.08.2014:

Anmerkung:

Uns liegen mehrere Abmahnungen vor.

In der Vergangenheit wurde behauptet, der Abgemahnte sei gesetzlich verpflichtet, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Diese Aussage ist falsch!
Der Verein ist mit Wirkung zum 01.06.2012 in die UKlag-Liste eingetragen worden. Auf seiner Internetseite bietet der Verein eine “Wettbewerbsrechtliche Meldestelle” speziell für Fernabsatzgeschäfte an.

Stand: 08/2022

Übrigens:

Sie möchten im nächsten Schritt Ihre Angebote rechtlich beraten lassen, um zukünftig Abmahnungen zu vermeiden? Kein Problem. Wir stehen Ihnen selbstverständlich auch für eine weitere Beratung zur Verfügung. Hier finden Sie weitere Informationen.

Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke, Rostock

 

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