abmahnung-wirtschaft-im-wettbewerb-verein-fuer-lauterbarkeit-in-handel-und-industrie

Abmahnung von Wirtschaft im Wettbewerb Verein für Lauterbarkeit in Handel und Industrie e.V.

Abmahnung erhalten? Rufen Sie einfach an, wir beraten Sie sofort!

“Rufen Sie einfach an.” Wie funktioniert das?

Über 20 gute Gründe, warum Sie sich bei einer Abmahnung beraten lassen sollten…

Auch Sie haben eine Abmahnung von Wirtschaft im Wettbewerb Verein für Lauterbarkeit in Handel und Industrie e.V. erhalten?

Sie sollen eine Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe unterschreiben sowie Abmahnkosten erstatten, und das alles innerhalb weniger Tage?

Sie möchten sich vorher mit einem Rechtsanwalt beraten, am besten mit einem Spezialisten?

Dann rufen Sie uns doch einfach an!

Wir kennen den Abmahner und haben bereits beraten bzw. vertreten.

Als Experten stehen wir Ihnen bundesweit kurzfristig für eine Beratung zu allen Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Abmahnung zur Verfügung. Wenn Sie eine Beratung durch uns wünschen, besprechen wir mit Ihnen zunächst telefonisch unverbindlich den Inhalt und Ablauf einer telefonischen Beratung und nennen Ihnen unser Beratungshonorar. Sobald uns Ihre Abmahnung vorliegt, prüfen wir den Sachverhalt und rufen Sie kurzfristig zurück. Sie erhalten von uns im Rahmen unserer Beratung eine konkrete Einschätzung zur Rechtslage und zu den verschiedenen Handlungsmöglichkeiten. Nach unserer Erfahrung sind Unterlassungserklärungen häufig zu weit gefasst und Abmahnkosten zu hoch angesetzt. Selbstverständlich sprechen wir konkrete Handlungsempfehlungen aus.

Profitieren auch Sie von unserer langjährigen Erfahrung aus einer Vielzahl von Beratungen in Abmahnverfahren.

Wir beraten Sie. Schnell und unkompliziert.

Kurzinfo zur Abmahnung von Wirtschaft im Wettbewerb Verein für Lauterbarkeit in Handel und Industrie e.V.

 Abmahner: Wirtschaft im Wettbewerb Verein für Lauterbarkeit in Handel und Industrie e.V. (WiW) aus Düsseldorf

Rechtsanwälte des Abmahners: keine, mahnen selbst ab

Branche: Unterhaltungselektronik, Möbel, es sind andere Branchen denkbar

Vorwurf der Abmahnung: Fehlende Angabe zur Energieeffizienz bei Fernsehern, fehlende Information über das Widerrufsrecht bei eBay-Kleinanzeigen, fehlendes Impressum, fehlerhaftes Impressum, fehlerhafte Werbung mit Sonntagsöffnungszeiten, fehlerhafte AGB, fehlende Information zum Energieeffizienzklasse und zum Energiespektrum, Werbung mit “TÜV geprüft”

Gerügter Verstoß bei: eBay-Kleinanzeigen, Intershop, Printanzeige, Check24, Amazon

Geltend gemachte Kosten: 290,00€

Anmerkung: Uns liegen mehrere Abmahnungen vor.Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ist sehr weitreichend. Wir raten zur Vorsicht und empfehlen eine Beratung.

Stand: 02/2022

Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke, Rostock