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Abmahnung von der Wetega UG

Wir kennen den Abmahner und haben bereits beraten bzw. vertreten.

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Als Experten stehen wir Ihnen bundesweit kurzfristig für eine Beratung zu allen Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Abmahnung zur Verfügung. Wenn Sie eine Beratung durch uns wünschen, besprechen wir mit Ihnen zunächst telefonisch unverbindlich den Inhalt und Ablauf einer telefonischen Beratung und nennen Ihnen unser Beratungshonorar. Sobald uns Ihre Abmahnung vorliegt, prüfen wir den Sachverhalt und rufen Sie kurzfristig zurück. Sie erhalten von uns im Rahmen unserer Beratung eine konkrete Einschätzung zur Rechtslage und zu den verschiedenen Handlungsmöglichkeiten. Nach unserer Erfahrung sind Unterlassungserklärungen häufig zu weit gefasst und Abmahnkosten zu hoch angesetzt. Selbstverständlich sprechen wir konkrete Handlungsempfehlungen aus.

Profitieren auch Sie von unserer langjährigen Erfahrung aus einer Vielzahl von Beratungen in Abmahnverfahren.

Wir beraten Sie. Schnell und unkompliziert.

Unsere Informationen zur Abmahnung von der Wetega UG

Abmahner: Wetega UG (haftungsbeschränkt)

Rechtsanwälte des Abmahners: Rechtsanwalt Gereon Sandhage

Branche: Uhren, Elektrokleingeräte, Haushaltsgeräte, Modeschmuck, Kinderwagen, Outdoor-Sielzeug, Werkzeug, Schlitten, Skateboards, Kabel, Verlängerungskabel

Vorwurf der Abmahnung: fehlende Anmeldung nach Elektrogesetz und Batteriegesetz, “Nichtbeachtung Verpackungsgesetz”, fehlender Link auf die OS-Plattform, fehlerhafte Widerrufsbelehrung, irreführende Bewerbung (von eBay) mit eBay Plus, fehlende Anmeldung bei Lucid nach Verpackungsgesetz, fehlende Warnhinweise beim Angebot von Spielzeug, fehlende Anmeldung nach Elektrogesetz

Gerügter Verstoß bei: eBay

Streitwert / geltend gemachte Kosten: bis zu 4.000€ / bis zu 413,64€

Anmerkung 11/2022

Die Wetega UG lässt aktuell durch Rechtsanwalt Sandhage Schreiben mit dem Betreff „Verstoß gegen das Elektrogesetz“ versenden. Es wird behauptet, dass Quarzuhren vertrieben werden ohne Registrierung bei der Stiftung EAR nach Elektrogesetz. In dem Schreiben wird darauf hingewiesen, dass in diesem Fall ein Bußgeld von bis zu 100.000 € droht und selbst in leichteren Fällen eine Regel Bußgeld von 3000 € pro verkauftem Elektrogerät festgesetzt werden müsse (was so nicht stimmt). Im Rahmen eines „außergerichtlichen Vergleichsangebotes“ wird gefordert, den Verkauf nicht registrierter Uhren unverzüglich einzustellen und einen Betrag in Höhe von 450,00 € zu erstatten. Anderenfalls wird ein „förmliches Verfahren“ angedroht sowie darauf hingewiesen, dass eBay verpflichtet sei, Angebote von nicht verkehrsfähigen Produkten zu unterbinden, was in der Regel durch die Suspendierung der Verkäufer vom Handelsgeschehen passiere (was so ebenfalls nicht stimmt).

Wir empfehlen eine Beratung.

Anmerkung 11/2021: Uns liegen viele Abmahnungen vor (mehr als 30).

Man sollte meinen, dass die Firma Wetega in Zeiten der Corona-Krise andere Probleme hat, als abzumahnen. Das ist jedoch nicht der Fall. Es wird weiter abgemahnt.

Nach unserer Auffassung gibt es belastbare Indizien, die für Rechtsmissbrauch sprechen.

In mehreren Fällen war das  Abmahnschreiben ist mit dem Betreff “Berechtigungsanfrage Registrierungspflicht gem. §§6 ,7 ElektroG” überschrieben. Für den Fall, dass keine ordnungsgemäße Registrierung vorliegt, wird jedoch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert.

Bei einem Schreiben mit dem Betreff “Nichtbeachtung Verpackungsgsetz” wird zwar keine Unterlassungserklärung gefordert, jedoch Anwaltskosten. Ähnliches gilt auch für weitere Abmahnungen der Wetega UG.

Die Wetega UG wurde 2012 mit einem Stammkapital von 100,00 € in das Handelsregister eingetragen. Der Internetnetshop, der von der Wetega UG als Begründung eines Wettbewerbsverhältnisses angegeben wird, hat nur jeweils wenige Produkte in ganz unterschiedlichen Kategorien.

Wir raten zur Vorsicht und empfehlen eine Beratung. Dies gilt umso mehr, wenn ein Verstoß nach Elektrogesetz Gegenstand einer Abmahnung ist.

Stand: 11/2022

Wir beraten als Fachanwälte täglich Abgemahnte wie Sie und verfügen daher über Erfahrung aus tausenden von Abmahnverfahren. Profitieren auch Sie von unserer langjährigen Beratungspraxis.

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Dann rufen Sie uns doch einfach an: 0381-260 567 30

Wir beraten Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Wir beraten Sie. Schnell und unkompliziert.

Sie werden gut beraten durch: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke, Rostock

 

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