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Abmahnung von  MH My-Musthave Lothar Fürst

Wir kennen den Abmahner und haben bereits beraten bzw. vertreten.

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Unsere Informationen zur Abmahnung von  MH My-Musthave Lothar Fürst

Abmahner:  MH My-Musthave Lothar Fürst

Rechtsanwälte des Abmahners: Rechtsanwalt Gereon Sandhage

Branche: Taschen, Kleinlederwaren, Portemonnaies, Gürtel, Kreditkartenetuis, Bekleidung

Vorwurf der Abmahnung: fehlender Link auf die OS-Plattform, Werbung mit PU-Leder, fehlerhafte UVP, Verstoß gegen die Textilkennzeichnungsverordnung (EU) Nr. 1007/2011 durch Verwendung des Begriffes “Acryl” statt “Polyacryl”, fehlende Registrierung nach Verpackungsgesetz bei der Datenbank LUCID, fehlende Widerrufsbelehrung

Gerügter Verstoß bei: eBay

Streitwert / geltend gemachte Kosten: bis zu 35.000€ / bis zu 1.474,89€, in der Regel 3.000€ / 334,75€

Anmerkung: Uns liegen viele Abmahnungen vor (mehr als 50).

Es gibt Indizien für Rechtsmissbrauch.

Teilweise sind die der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärungen sehr weitreichend. Falls Sie wegen der Verwendung des Begriffes “Acryl” abgemahnt wurden, sollten Sie ohne anwaltliche Beratung keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung abgeben.

Stand: 07/2020

Wir beraten als Fachanwälte täglich Abgemahnte wie Sie und verfügen daher über Erfahrung aus tausenden von Abmahnverfahren. Profitieren auch Sie von unserer langjährigen Beratungspraxis.

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Wir beraten Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

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Sie werden gut beraten durch: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke, Rostock

 

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