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Abmahnung von der Unicorn Energy AG

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Als Experte stehe ich Ihnen bundesweit kurzfristig für eine Beratung zu allen Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Abmahnung zur Verfügung. Wenn Sie eine Beratung durch mich wünschen, bespreche ich mit Ihnen zunächst telefonisch unverbindlich den Inhalt und Ablauf einer telefonischen Beratung und nenne Ihnen unser Beratungshonorar. Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfen ich den Sachverhalt und rufe Sie kurzfristig zurück. Sie erhalten von mir im Rahmen meiner Beratung eine konkrete Einschätzung zur Rechtslage und zu den verschiedenen Handlungsmöglichkeiten. Nach meiner Erfahrung sind Unterlassungserklärungen häufig zu weit gefasst und Abmahnkosten zu hoch angesetzt. Selbstverständlich spreche ich eine konkrete Handlungsempfehlungen aus.

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Meine Informationen zur Abmahnung von der Unicorn Energy AG

Abmahner:Unicorn Energy AG

Rechtsanwälte des Abmahners:keine, mahnen selbst ab

Branche: Akkus und Batterien

Vorwurf der Abmahnung: Verletzung der Wortmarke “EnergyTube” im Zusammenhang mit dem Angebot eines E-Bikes

Gerügter Verstoß bei: Internetangebot

Anmerkung: Ein E-Bikehersteller hat offensichtlich in der Vergangenheit seine Fahrräder mit dem Kennzeichen “Ernergy Tube” beworben.

In der Abmahnung wird eine Unterlassungserklärung gefordert. Dem Schreiben ist jedoch keine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt (was zulässig ist). Wir raten dringend davon ab, ohne anwaltliche Beratung selbst eine Unterlassungserklärung zu formulieren.

Es werden Auskunftsansprüche geltend gemacht, alternativ die Zahlung einer Pauschalvergütung.

Stand:05/2024

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Sie werden gut beraten durch: Rechtsanwalt Johannes Richard