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Abmahnung von der Unicorn Energy AG
Wir kennen den Abmahner und haben bereits beraten bzw. vertreten.
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Über 20 gute Gründe, warum Sie sich bei einer Abmahnung beraten lassen sollten…
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Dann rufen Sie uns doch einfach an!
Als Experten stehen wir Ihnen bundesweit kurzfristig für eine Beratung zu allen Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Abmahnung zur Verfügung. Wenn Sie eine Beratung durch uns wünschen, besprechen wir mit Ihnen zunächst telefonisch unverbindlich den Inhalt und Ablauf einer telefonischen Beratung und nennen Ihnen unser Beratungshonorar. Sobald uns Ihre Abmahnung vorliegt, prüfen wir den Sachverhalt und rufen Sie kurzfristig zurück. Sie erhalten von uns im Rahmen unserer Beratung eine konkrete Einschätzung zur Rechtslage und zu den verschiedenen Handlungsmöglichkeiten. Nach unserer Erfahrung sind Unterlassungserklärungen häufig zu weit gefasst und Abmahnkosten zu hoch angesetzt. Selbstverständlich sprechen wir konkrete Handlungsempfehlungen aus.
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Unsere Informationen zur Abmahnung von der Unicorn Energy AG
Abmahner:Unicorn Energy AG
Rechtsanwälte des Abmahners:keine, mahnen selbst ab
Branche: Akkus und Batterien
Vorwurf der Abmahnung: Verletzung der Wortmarke “EnergyTube” im Zusammenhang mit dem Angebot eines E-Bikes
Gerügter Verstoß bei: Internetangebot
Anmerkung: Ein E-Bikehersteller hat offensichtlich in der Vergangenheit seine Fahrräder mit dem Kennzeichen “Ernergy Tube” beworben.
In der Abmahnung wird eine Unterlassungserklärung gefordert. Dem Schreiben ist jedoch keine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt (was zulässig ist). Wir raten dringend davon ab, ohne anwaltliche Beratung selbst eine Unterlassungserklärung zu formulieren.
Es werden Auskunftsansprüche geltend gemacht, alternativ die Zahlung einer Pauschalvergütung.
Stand:05/2024
Wir beraten als Fachanwälte täglich Abgemahnte wie Sie und verfügen daher über Erfahrung aus
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Sie werden gut beraten durch: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke, Rostock