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Abmahnung von der Unicorn Energy AG

Wir kennen den Abmahner und haben bereits beraten bzw. vertreten.

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Dann rufen Sie uns doch einfach an!

Als Experten stehen wir Ihnen bundesweit kurzfristig für eine Beratung zu allen Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Abmahnung zur Verfügung. Wenn Sie eine Beratung durch uns wünschen, besprechen wir mit Ihnen zunächst telefonisch unverbindlich den Inhalt und Ablauf einer telefonischen Beratung und nennen Ihnen unser Beratungshonorar. Sobald uns Ihre Abmahnung vorliegt, prüfen wir den Sachverhalt und rufen Sie kurzfristig zurück. Sie erhalten von uns im Rahmen unserer Beratung eine konkrete Einschätzung zur Rechtslage und zu den verschiedenen Handlungsmöglichkeiten. Nach unserer Erfahrung sind Unterlassungserklärungen häufig zu weit gefasst und Abmahnkosten zu hoch angesetzt. Selbstverständlich sprechen wir konkrete Handlungsempfehlungen aus.

Profitieren auch Sie von unserer langjährigen Erfahrung aus einer Vielzahl von Beratungen in Abmahnverfahren.

Wir beraten Sie. Schnell und unkompliziert.

Unsere Informationen zur Abmahnung von der Unicorn Energy AG

Abmahner:Unicorn Energy AG

Rechtsanwälte des Abmahners:keine, mahnen selbst ab

Branche: Akkus und Batterien

Vorwurf der Abmahnung: Verletzung der Wortmarke “EnergyTube” im Zusammenhang mit dem Angebot eines E-Bikes

Gerügter Verstoß bei: Internetangebot

Anmerkung: Ein E-Bikehersteller hat offensichtlich in der Vergangenheit seine Fahrräder mit dem Kennzeichen “Ernergy Tube” beworben.

In der Abmahnung wird eine Unterlassungserklärung gefordert. Dem Schreiben ist jedoch keine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt (was zulässig ist). Wir raten dringend davon ab, ohne anwaltliche Beratung selbst eine Unterlassungserklärung zu formulieren.

Es werden Auskunftsansprüche geltend gemacht, alternativ die Zahlung einer Pauschalvergütung.

Stand:05/2024

Wir beraten als Fachanwälte täglich Abgemahnte wie Sie und verfügen daher über Erfahrung aus
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Wir beraten Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

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Sie werden gut beraten durch: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke, Rostock