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Abmahnung von dem ProCura Gemeinnütziger Verbraucherbund e.V.

Wir kennen den Abmahner und haben bereits beraten bzw. vertreten.

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Unsere Informationen zur Abmahnung von dem ProCura Gemeinnütziger Verbraucherbund e.V.

Abmahner: ProCura Gemeinnütziger Verbraucherbund e.V. (ProCura e.V.)

 

Rechtsanwälte des Abmahners: Rechtsanwälte Bleischwitz & Schierer

 

 

Branche: unklar

 

Vorwurf der Abmahnung: Auftreten als privater Verkäufer bei eBay trotz gewerblicher Verkäufe; fehlende Information zum Widerrufsrecht für Verbraucher; fehlende Angaben zur Anbieterkennzeichnung; fehlende Angaben, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss gespeichert wird und ob und ggf. wie er dem Verbraucher zugänglich gemacht wird sowie fehlende Angaben zum Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts für Waren

 

Gerügter Verstoß bei: eBay

 

Geltend gemachte Kosten: 3.001,00 Euro / 413,64 Euro

 

Anmerkung 09/2018: Uns liegen mehrere Abmahnungen vor.

 

Der Verein hat zunächst selbst (ohne Anwälte) abgemahnt und hierbei die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie Kosten in Höhe von 219,70 Euro gefordert (s.u.).

 

In den uns nunmehr vorliegenden anwaltlichen Abmahnungen wird zu der Frage der Berechtigung des Vereins zum Ausspruch von Abmahnungen nur sehr allgemein ausgeführt, dass diese sich aus der Rechtsfähigkeit des Vereins und dem Vereinszweck ergeben soll. Der Verein verfüge über eine erhebliche Zahl von Mitgliedern mit entsprechender personeller und sachlicher Ausstattung. Ob der Verein die Voraussetzungen der Anspruchsberechtigung gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG erfüllt, ist nach unserer Auffassung weiterhin unklar.

 

Bei den uns vorliegenden Abmahnungen sind die beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärungen nach unserer Auffassung zu einseitig zugunsten des abmahnenden Vereins gefasst.

 

Einige Abgemahnte haben nach Erhalt der Abmahnung von ProCura Gemeinnütziger Verbraucherbund e.V. (ProCura e.V.) eine inhaltsgleiche Abmahnung von der Lupedi UG erhalten.

 

An der Berechtigung der Abmahnungen haben wir erhebliche Zweifel.

 

Wir empfehlen eine Beratung.

 

Anmerkung 06/2018:

 

Uns liegen mehrere Abmahnungen vor.

 

Der Verein “”ProCura Gemeinnütziger Verbraucherbund e.V.” war uns bisher nicht bekannt. In der uns vorliegenden Abmahnung wird kein Wort darüber verloren, weshalb der Verein aktiv legitimiert ist. Als Aktivlegitimation bezeichnet man die Berechtigung eines Vereins, wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aussprechen zu dürfen. Es soll sich offensichtlich um einen rechtsfähigen Verband gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG handeln. Inwieweit dem Verein tatsächlich eine erhebliche Zahl von Unternehmern angehören, die Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art anbieten, wie der Abgemahnte, bleibt vollkommen unklar.

 

Der Verein gibt in seinem Abmahnschreiben zudem zwei unterschiedliche Adressen an zum einen in Weyhe, zum anderen in Bremen.

 

Die Abmahnung macht ferner den Eindruck eines Textbausteins, der nur noch vervollständigt werden muss. In der Abmahnung selbst werden Punkte genannt, die sich in der der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung nicht wiederfinden.

Auch die Unterlassungserklärung macht kein besonders professionellen Eindruck und ist zudem sehr weitreichend.

 

Gefordert werden in der Abmahnung Kosten in Höhe von. 219,70 €. Hierzu heißt es in der Abmahnung:

“Darüber hinaus sind Sie gesetzlich verpflichtet, die uns entstandenen Kosten für diese Abmahnung in Höhe von 219,70 € zu erstatten. Der Betrag ist innerhalb von 7 Tagen auf unser u.a. Konto zu überweisen!” Das sehen wir anders.

Die Abmahnung macht jedenfalls den Eindruck eines Textbausteins, der nicht weiter individualisiert ist.

 

In der Selbstdarstellung des Vereins im Internet heisst es:

“Wir kümmern uns als private Initiativgemeinschaft satzungsgemäß insbesondere um Verbraucherfragen im Finanzdienstleistungsbereich. Wir verleihen den berechtigten Interessen der Verbraucher gegenüber Banken, Bausparkassen, Versicherungen und anderen Finanzdienstleistungsanbietern Ausdruck, insbesondere für Personengruppen mit erhöhtem Beratungsbedarf.”

 

Was das mit eBayhändlern zu tun hat, beleibt unklar.

 

Wir empfehlen eine Beratung.

Stand: 09/2018

 

 

Wir beraten als Fachanwälte täglich Abgemahnte wie Sie und verfügen daher über Erfahrung aus tausenden von Abmahnverfahren. Profitieren auch Sie von unserer langjährigen Beratungspraxis.

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Wir beraten Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

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Sie werden gut beraten durch: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke, Rostock

 

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