Verkaufen per Telefon oder Mail

Verkaufen am Telefon oder per Mail

Telefonmarketing & Recht

Fernabsatz findet nicht nur bei eBay, bei Amazon oder in einem Internetshop statt, auch ein Verkauf am Telefon oder per Email ist ein Channel, den nicht nur Internethändler gerne nutzen. Gerade Internethändler  bieten oft eine telefonische Bestellannahme an oder eine Bestellmöglichkeit per Email.

Gerne übersehen: auch ein Verkauf am Telefon oder per Email fällt unter die umfangreichen rechtlichen Regelungen bei Fernabsatzgeschäften. Auch bei einem Verkauf am Telefon oder per Email gelten fernabsatzrechtliche Informationspflichten, Verbraucher haben haben auch hier oft ein Widerrufs- oder Rückgaberecht, über das zum richtigen Zeitpunkt in der vorgeschriebenen Form zu informieren ist.

Der Gesetzgeber unterscheidet jedoch zwischen Verkäufen über das Internet, hierbei handelt es sich um sogenannte Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr und allgemeinen Fernabsatzgeschäften. Hierunter fällt der Verkauf am Telefon oder per Email.

Folge ist, dass Verkäufer Informationspflichten haben, die sich zum Teil erheblich von den gesetzlichen Pflichtinformationen bei einem Verkauf über das Internet unterscheiden. So kann bspw. eine Widerrufsbelehrung, die im Internetshop oder bei eBay verwendet wird, bei einem Verkauf über das Telefon aus rechtlichen Gründen nicht verwendet werden.

An dieser Stelle informieren wir Sie über wichtige Rechtsfragen beim Verkauf am Telefon oder per Email und geben Ihnen in Zusammenarbeit mit dem Verkaufstrainer Werner F. Hahn wertvolle Praxistipps.    

Rechtliche Absicherung Ihres Verkaufs per Telefon oder Mail

  • Umfassende rechtliche Absicherung für Ihren Verkauf am Telefon oder per Mail
  • Spezielle AGB und Widerrufsbelehrung für den Telefonverkauf
  • Rechtliche Formulierungsvorschläge und  Checklisten für Ihr Verkaufgespräch
  • Nutzen auch Sie – rechtlich abgesichert – den zusätzlichen Verkaufs-Channel des Verkaufs per Telefon oder Mail! 

Übersenden Sie uns einfach unseren Mandantenfragebogen.
Sie erhalten sofort kostenlos ein individuelles Angebot – damit auch Sie – rechtlich abgesichert – den Verkauf per Telefon oder Mail nutzen können!

 

 

Was im Vorfeld zu beachten ist

  • Telefonische Bestellannahme: Bei Servicenummern extra Preisangabe notwendig 

  • Erfolgreich verkaufen: Die Praxis

    Praxistipps vom Profi: Werner F. Hahn ist Verkaufstrainer, Coach und Fachbuchautor.

    Während des Kundentelefonats 

    Informationspflichten am Telefon

    “Eine Reduzierung der Vorab-Informationspflichten bei Telefongesprächen ist nicht vorgesehen.”

    Die Bundesregierung in der Bundestagsdrucksache 15/2946

    Nach dem Kundentelefonat 

    Rechtliche Absicherung Ihres Verkaufs per Telefon oder Mail 

    Bild: © Kurhan – Fotolia.com

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