kennzeichnungspflichten-alt-06092017

Kennzeichnungspflichten für Internetverkäufer

 

Auch wer über das  Internet verkauft, hat gesetzliche Kennzeichnungspflichten in Artikelbeschreibungen mit aufzunehmen. Fehlende oder unvollständige Kennzeichnungen können wettbewerbswidrig sein.

Die Kennzeichnung muss in der Regel in der Produktbeschreibung selbst vorgenommen werden, bzw. auf der eBay-Angebotsseite. Eine entsprechende Kennzeichnung muss auch dann erfolgen, wenn die Ware nicht für haushaltsübliche Zwecke angeboten wird. Gesonderte Darstellungspflichten werden bei den jeweiligen Informationspflichten erläutert.

Wichtiger Hinweis:

In der Regel schreiben die Vorschriften über die einzelnen Informationspflichten vor, dass auch das Produkt selbst oder dessen Verpackung entsprechend zu kennzeichnen ist. Davon ausgehend empfehlen wir dringend, die Informationen am Produkt oder seiner Verpackung zu prüfen. Vergleichen Sie bitte, welche Informationen in welcher Form im Internet dargestellt werden muss.

 

Hinweise sind kursiv gedruckt und gehören nicht zu den Informationspflichten!

Unterhalb des nachfolgenden Hinweises zu neuen Informationpflichten ab 01.01.2015 finden Sie eine Übersicht zu weiteren Informationspflichten mit konkreten Hinweisen.

Wichtiger Hinweis zu Informationspflichten seit dem 01.01.2015

Seit dem 01.01.2015 gelten aufgrund der EU-Verordnung 518/2014 für bestimmte Produkte besondere Kennzeichnungspflichten. Unter bestimmten Voraussetzungen muss ein elektronisches Etikett und ein Produktdatenblatt im Internet dargestellt werden.

1. Die Verpflichtung zur Darstellung des elektronischen Etiketts und ggf. des Produktdatenblattes seit dem 01.01.2015 gilt für folgende Produkte:

  • Haushaltsgeschirrspüler
    Haushaltskühlgeräte
    Haushaltswaschmaschinen
    Fernsehgeräte
    Luftkonditionierer
    Haushaltswäschetrockner 
    Lampen und Leuchten (hier nur elektronisches Etikett, nicht jedoch Produktdatenblatt)
    Staubsauger

2. Für folgende Produkte gelten die Informationspflichten seit dem 26.09.2015, und zwar grundsätzlich:

  • Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte, Verbundanlagen aus Raumheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen sowie Verbundanlagen aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen
    Warmwasserbereiter, Warmwasserspeicher, Verbundanlagen aus Warmwasserbereiter und Solareinrichtungen

3. Für folgende Produkte gelten die Informationspflichten seit dem 01.04.2015, und zwar grundsätzlich:

  • Haushaltsbacköfen
    Haushaltsdunstabzugshauben

Grundsätzlich gilt:

Die Energieeffizenzklasse muss überall dort angeben werden, wo Sie das Produkt unter Angabe eines Preises bewerben.

Das bedeutet:

  • Bei eBay schon in der erste Zeile der Artikelüberschrift
  • In Internetshops auch auf Übersichtsseiten, wenn dort ein Produktpreis angeben wird
  • Auf allen anderen Seiten in Internetshops, wo mit einem Preis geworben wird (“zuletzt angesehen” z. B.)
  • Bei allen Darstellungen in Preissuchmaschienen oder Anzeigen

Die Informationspflichten für die Produkte gem. Nr. 1 gelten, wenn

ein Modell der oben genannten Produktgruppen ab dem 01.01.2015 mit einer neuen Modellkennung in den Verkehr gebracht wurde

oder

wenn der Hersteller bereits jetzt ein elektronisches Etikett und ein Produktdatenblatt bereitstellt. Dies müssen Sie von sich aus recherchieren!

In diesem Fall gelten besondere Informationspflichten, das Energieetikett und das Produktdatenblatt müssen auf eine ganz bestimmte Art und Weise bei Internetangeboten dargestellt werden.

Achtung!

Wenn die oben genannten Voraussetzungen (Hersteller bringt das Produkt ab dem  01.01.2015 mit einer neuen Modellkennung auf den Markt oder stellt bereits jetzt ein elektronisches Etikett oder Produktdatenblatt zur Verfügung) nicht gegeben ist, gelten die unter II (Lampen und Leuchten, weiße Ware), X (Angebot von Fernsehgeräten und Monitoren) und XIII (netzbetriebene Staubsauger), wie unten dargestellt.

 

Konkrete Informationen und Darstellungshinweise zu oben genannten Kennzeichnungspflichten finden Sie als PDF unter folgendem Link:

Erleichterte Darstellung bei eBay

eBay selbst stellt teilweise die Informationen bereit. Notwendig ist die Eingabe der Artikelmerkmale “Marke des Produkts” und “Herstellernummer”. eBay teilt mit, dass wenn der externe Dienstleister von eBay die Informationen verfügbar hat, diese zukünftig systemseitig zugeordnet und automatisch auf der Artikelseite angezeigt werden.

Stichpunktartig haben wir feststellen können, dass die Energieeffizienzklasse farblich korrekt gekennzeichnet in diesem Fall dargestellt wird und in Form eines Mouseovers dann das Energielabel angezeigt wird. Soweit die Darstellung eines Produktdatenblattes ebenfalls notwendig ist, konnten wir dies noch nicht nachvollziehen. Grundsätzlich ist in den Fällen, in denen eBay die Informationen bereitstellt, die Gestaltung rechtskonform.

Wir gehen davon aus, dass eBay zukünftig für eine Vielzahl von Produkten Energielabel und Produktdatenblatt zur Verfügung stellen wird. Dies erleichtert Ihnen das Angebot dieser Produkte ganz erheblich.

Wenn Sie diese Funktion bei eBay nutzen, überprüfen Sie bitte unbedingt, ob Energielabel UND Produktdatenblatt (soweit notwendig) von eBay bereit gestellt werden.

Konkrete Informationen von eBay finden Sie unter

http://verkaeuferportal.ebay.de/artikelmerkmal-energieeffizienzklasse

Praxisbeispiel im Internetshop

 

Übersicht:

I. Batterien

II a) Lampen und Leuchten

II. b) Haushaltsgeräte (weiße Ware, Klimanlagen)

III. PKW

IV. Textilien

IV. a Schuhe

V. Alkoholische Getränke

VI. Biozide

VI a. Chemikalien und Chemieprodukte

VII. Angebot von Motoröl, Getriebeöl und Ölfilter

VIII. Lebensmittel

IX. Warnhinweise bei Angebot von Spielzeug

X. Energieeffizienzangaben beim Angebot von Fernsehgeräten und Video/Computer-Monitoren im Internet

XI. Informationspflichten im Internet beim Angebot von Tier-Futtermitteln

XII. Informationspflichten beim Angebot von Kraftfahrzeugreifen

XIII. Informationspflichten beim Angebot von netzbetriebene Staubsauger einschließlich Hybrid-Staubsauger

 

 

 

I. Batterien, Akkus sowie Geräte, die Batterien oder Akkus enthalten oder bei den Batterien oder Akkus beigefügt sind

1. Meldepflicht nach Batteriegesetz

Beachten Sie bitte, dass der Vertrieb von Akkus oder Batterien von dem Hersteller beim Bundesumweltamt gemeldet worden sein muss. In der Regel ist zuvor eine Anmeldung bei GRS Batterien notwendig.

Vertreiber und Anbieter können unter bestimmten Umständen auch Hersteller im Rechtssinne sein. Fehlt die Anmeldung oder ist unvollständig ist dies wettbewerbswidrig und bußgeldbewehrt. Es besteht zudem ein gesetzliches Vertriebsverbot!

Weitere Informationen finden Sie hier:

2. Informationspflichten nach Batteriegesetz

Nach Batteriegesetz müssen Sie entweder im Internet oder schriftlich der Warensendung beigefügt über Rücknahmepflichten informieren. Wir empfehlen dringend eine Information in der Warensendung.

Nachfolgend finden Sie ein Muster für die Information. Beachten Sie bitte die Gestaltungshinweise 

II. Haushaltsgeräte (weiße Ware)

Haushaltsgeräte (weiße Ware)

 

Für Händler besteht die gesetzliche Pflicht zur Kennzeichnung von Haushaltsgroßgeräten, Elektroherden, Lampen, Klimageräten mit einem Energieetikett. Der Käufer ist damit vor dem Kauf z.B. eines Elektroherdes, eines Kühlschranks, einer Waschmaschine oder eines Wäschetrockner über die wichtigen Verbrauchsdaten zu informieren. Grundlage ist die Verordnung über die Kennzeichnung von Haushaltsgeräten mit Angaben über den Verbrauch an Energie und anderen wichtigen Ressourcen (Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung – EnVKV). Dem Kunden soll damit die Möglichkeit gegeben werden umweltbewusst sparsame Geräte zu kaufen.

 

Danach sind grundsätzlich auch im Internet alle vorgeschriebenen Daten anzugeben.

In der Regel sollten diese Daten als Herstellerinformation vorhanden sein.

Achtung:

Die Energieeffizenzklasse muss überall dort angeben werden, wo Sie das Produkt unter Angabe eines Preises bewerben.

Das bedeutet:

  • Bei eBay schon in der erste Zeile der Artikelüberschrift
  • In Internetshops auch auf Übersichtsseiten, wenn dort ein Produktpreis angeben wird
  • Auf allen anderen Seiten in Internetshops, wo mit einem Preis geworben wird (“zuletzt angesehen” z. B.)
  • Bei allen Darstellungen in Preissuchmaschienen oder Anzeigen

 

Betrachten Sie bitte die folgenden Informationen als Übersicht, um die Vollständigkeit der notwendigen Informationen zu gewährleisten.

Wir gehen davon aus, dass Sie die konkreten Informationen der Herstellerinformation entnehmen können.

 

 

 

Wichtig!

 

Geben Sie bitte grundsätzlich an erster Stelle bitte immer den Name oder Warenzeichen des Lieferanten und Modellkennzeichnung (Code bzw. Typenbezeichnung)

 

Wichtig ist grundsätzlich die jeweilige Reihenfolge der Angaben!

 

 

1. Kühlschränke / Gefriertruhen / Kombinationsgeräte / Weinschränke

Die nachfolgenden Informationspflichten gehen davon aus, dass das Gerät ab dem 30.11.2011 in den Verkehr gebracht wurde

 

1. Energieeffizienzklasse:(Angabe der Energieeffizienzklasse)

 

2. Energieverbrauch in kWh/Jahr (d. h. Energieverbrauch pro 24  Stunden x 365 und aufgerundet auf die nächste Ganzzahl) und ausgedrückt als “Energieverbrauch in kWh/Jahr “

 

3. Nutzinhalt jedes Fachs (somit ggf. Kühlfach, Gefrierfach, etc) und gegebenenfalls anwendbare Sternekennzeichnung (für Gefrierfach)

 

4. Klimaklasse, angegeben als “Klimaklasse [SN oder N oder ST oder T].”

 

5. Luftschallemissionen in dB(A) re1 pW, auf die nächste Ganzzahl gerundet

 

6. falls das Gerät ein Einbaugerät ist, eine entsprechende Angabe

 

7. für Weinschränke ist folgende Angabe zu machen: “Dieses Gerät ist ausschließlich zur Lagerung von Wein bestimmt.” Dies gilt weder für Haushaltskühlgeräte, die nicht speziell zur Weinlagerung ausgelegt sind, aber dennoch für diesen Zweck verwendet werden können, noch für Haushaltskühlgeräte, die über ein Weinlagerfach in Kombination mit einem Fach anderer Art verfügen. 

 

 

2. Waschmaschinen

Die nachfolgenden Informationspflichten gehen davon aus, dass das Gerät ab dem 20.12.2011 in den Verkehr gebracht wurde

 

1. Nennkapazität in kg Baumwolle für das Standardprogramm “Baumwolle 60° C” oder das Standardprogramm “Baumwolle 40° C”, jeweils bei vollständiger Befüllung, wobei der geringere der beiden Werte maßgeblich ist. 

 

2. Energieeffizienzklasse:(Angabe der Energieeffizienzklasse)

 

3. gewichteter jährlicher Energieverbrauch in kWh/Jahr aufgerundet auf die nächste Ganzzahl

 

4. gewichteter jährlicher Wasserverbrauch in Liter/Jahr, aufgerundet auf die nächste Ganzzahl.    

 

5. Schleudereffizienzklasse:(Angabe der Schleudereffizienzklasse)

 

6. Maximale Schleuderdrehzahl beim Standardprogramm “Baumwolle 60°C” bei vollständiger Befüllung oder beim Standardprogramm “Baumwolle 40°C” bei Teilbefüllung, wobei der niedrigere Wert  anzugeben ist, sowie Restfeuchte beim Standardprogramm “Baumwolle 60 °C” bei vollständiger Befüllung oder beim Standardprogramm “Baumwolle 40 ° C” bei Teilbefüllung, wobei der höhere Wert maßgeblich ist.

 

7. Luftschallemissionen beim Waschen und Schleudern im Standardprogramm “Baumwolle 60° C” bei vollständiger Befüllung in dB(a) re 1 pW, auf die nächstliegende Ganzzahl gerundet.

 

8. eine entsprechende Angabe, falls die Haushaltswaschmaschine für den Einbau bestimmt ist.   

 

 

3. Haushaltswäschetrockner

Kennzeichnungspflicht für Haushaltswäschetrockner, die vor dem 29.05.2013 in den Verkehr gebracht wurden

 

1. Energieeffizienzklasse, ausgedrückt als “Energieeffizienzklasse … auf einer Skala von A (niedriger Verbrauch) bis G (hoher Verbrauch)”

 

2. Energieverbrauch pro Trockenprogramm “Baumwolle”

 

3. Fassungsvermögen in kg (Baumwolle)

 

4. ggf. Wasserverbrauch pro Trockenprogramm “Baumwolle”

 

5. Repräsentativer Jahresverbrauch eines 4-Personen-Haushaltes, aufgegliedert nach durchschnittlichem jährlichen Energieverbrauch bei einer Wäschemenge von 150 kg im Trockenprogramm “Baumwolle”, 280 kg im Programm “Baumwolle bügelfeucht” und 150 kg im Programm “pflegeleichte Textilien”, ausgedrückt als “Repräsentativer Jahresverbrauch eines 4-Personen-Haushaltes, der zum Wäsche trocknen normalerweise einen Wäschetrockner benutzt” und ggf. durchschnittlichem jährlichen Wasserverbrauch bei einer Wäschemenge von 150 kg im Trockenprogramm “Baumwolle”, 280 kg im Programm “Baumwolle bügelfeucht” und 150 kg im Programm “pflegeleichte Textilien”, ausgedrückt als “Repräsentativer Jahresverbrauch eines 4-Personen-Haushalts, der zum Wäsche trocknen normalerweise einen Wäschetrockner benutzt.”

 

6. Geräuschemissionen

 

Kennzeichnungspflicht für Haushaltswäschetrockner, die nach dem 29.05.2013 in den Verkehr gebracht wurden

 

a) Geltung

Die EU-Verordnung 392/2012 vom 01.03.2012 gilt grundsätzlich ab dem 29.05.2013. Die nachfolgende Kennzeichnungsverpflichtung gilt zwingend ab dem 29.09.2013, unabhängig vom dem Datum des erstmaligen Inverkehrbringens von Neugeräten.

b) erforderliche Angaben im Internet

Bei dem Angebot der Artikel im Internet sind anzugeben:

1.  die Nennkapazität in kg Baumwolle für das Standard-Baumwollprogramm bei vollständiger Befüllung

2.  ob es sich bei dem Haushaltswäschetrockner um einen Abluft-, Kondensations- oder gasbeheizten Haushaltswäschetrockner handelt

3. Energieeffizienzklasse

4. für elektrisch beheizte Haushaltswäschetrockner:

gewichteter jährlicher Energieverbrauch (AE c ), auf die nächste Ganzzahl aufgerundet, anzugeben als

“Energieverbrauch von …. kwh pro Jahr auf der Grundlage von 160-Standard-Trockungszyklen für das Standard-Baumwollprogramm bei vollständiger Befüllung und Teilbefüllung sowie des Verbrauches der Betriebsarten bei geringer Leistungsaufnahme. Der tatsächliche Energieverbrauch je Zyklus hängt von der Art der Nutzung des Gerätes ab.”

Für gasbeheizte Haushaltswäschetrockner:

gewichteter jährlicher Energieverbrauch (AE C(Gas), auf eine Dezimalstelle aufgerundet; dieser ist anzugeben als:

“Energieverbrauch von … kwh – Gas/Jahr auf der Grundlage von 160 Trockungszyklen für das Standard-Baumwollprogramm bei vollständiger Befüllung und Teilbefüllung. Der tatsächliche Energieverbrauch je Zyklus hängt von der Art der Nutzung des Gerätes ab.”

und

gewichteter jährlicher Energieverbrauch (AE C(Gas)el), auf eine Dezimalstelle aufgerundet; dieser ist anzugeben als

“Energieverbrauch von … kwh/Jahr auf der Grundlage von 160 Trockungszyklen für das Standard-Baumwollprogramm bei vollständiger Befüllung und Teilbefüllung sowie des Verbrauches der Betriebsarten bei geringer Leistungsaufnahme. Der tatsächliche Energieverbrauch je Zyklus hängt von der Art der Nutzung des Gerätes ab.”

5.  ob es sich bei dem Haushaltswäschetrockner um einen “Wäschetrockner mit Automatik” oder einen “Wäschetrockner ohne Automatik” handelt

6.  Energieverbrauch des Standard-Baumwollprogrammes bei vollständiger Befüllung und Teilbefüllung gemäß Anhang VII auf zwei Dezimalstellen aufgerundet

7.  Leistungsaufnahme im ausgeschalteten Zustand und im nicht ausgeschalteten Zustand für das Standard-Baumwollprogramm bei vollständiger Befüllung

8.  Programmdauer des “Standard-Baumwollprogrammes bei vollständiger Befüllung” sowie des “Standard-Baumwollprogrammes bei Teilbefüllung” gemäß Anhang VII in Minuten, auf die nächste ganze Minute auf- oder abgerundet.

9.  Falls der Haushaltswäschetrockner ein Kondensationswäschetrockner ist, die Kondensationseffizienzklasse gemäß Anhang VI Nr. 2.

10.   Schallleistungspegel (gewichteter Durchschnittswert in dB für das Standard-Baumwollprogramm bei vollständiger Befüllung, auf die nächste Ganzzahl auf- oder abgerundet)

11.  Falls der Haushaltswäschetrockner für den Einbau bestimmt ist, eine entsprechende Angabe

4. Kombinierte Wasch-Trockenautomaten

 

1. Energieeffizienzklasse, ausgedrückt als “Energieeffizienzklasse … auf einer Skala von A (niedriger Verbrauch) bis G (hoher Verbrauch)”

 

2. Energieverbrauch in kWh pro vollständigem Betriebszyklus (waschen, schleudern und trocknen) bei Verwendung des Standardprogramms “Baumwolle 60°C” und des  Trockenprogramms “Baumwolle, schranktrocken”

 

3. Energieverbrauch in kWh pro Waschprogramm (Waschen und Schleudern) bei alleiniger Verwendung des Standardprogramms “Baumwolle 60°C”

 

4. Waschwirkungsklasse, ausgedrückt als “Waschwirkungsklasse … auf einer Skala von A (besser) bis G (schlechter)” 

 

5. Schleuderwirkung beim Standardprogramm “Baumwolle 60°C”, ausgedrückt als “nach dem Schleudervorgang verbleibende Restfeuchte… % (Anteil am Trockengewicht der Wäsche)”

 

6. Maximale Schleuderdrehzahl beim Standardprogramm “Baumwolle 60°C”

 

7. Füllmenge (Waschen) des Gerätes in kg für das Standardprogramm “Baumwolle 60°C” (ohne Trocknen)

 

8. Füllmenge (Trocknen) des Gerätes in kg für das Trockenprogramm “Baumwolle, schranktrocken”

 

9. Wasserverbrauch (waschen, schleudern und trocknen) als Wasserverbrauch in Litern pro vollständigem Betriebszyklus (Waschen, Schleudern und Trocknen) bei Verwendung des Standardprogramms “Baumwolle 60°C” und des Trockenprogramms “Baumwolle, schranktrocken”

 

10. Wasserverbrauch (nur waschen und schleudern) als Wasserverbrauch in Litern nur für Waschen und Schleudern beim Standardprogramm “Baumwolle 60°C”

 

11. geschätzter Jahresverbrauch eines 4-Personen-Haushalts, der diesen Wasch-Trockenautomaten immer zum Trocknen verwendet, aufgegliedert nach dem Energieverbrauch, ausgehend von 200 Standardzyklen mit vollständigem Betriebszyklus (waschen, schleudern und trocknen), ausgedrückt als “geschätzter Jahresverbrauch eines 4-Personen-Haushaltes, der diesen Wasch-Trockenautomaten immer zum Trocknen verwendet (200 Programme)” und Wasserverbrauch, ausgehend von 200 Standardzyklen (waschen, schleudern und trocknen), ausgedrückt als “geschätzter Jahresverbrauch eines 4-Personen-Haushaltes, der diesen Wasch-Trockenautomaten immer zum Trocknen verwendet (200 Programme).”

 

12. Geschätzter Jahresverbrauch eines 4-Personen-Haushaltes, der diesen Wasch-Trockenautomaten nie zum Trocknen verwendet (200 Programme), aufgegliedert nach Energieverbrauch bei 200 Standardzyklen (waschen, schleudern und trocknen), ausgedrückt als “geschätzter Jahresverbrauch eines 4-Personen-Haushaltes, der diesen Wasch-Trockenautomaten nie zum Trocknen verwendet (200 Programme)” und Wasserverbrauch bei 200 Standardzyklen (waschen, schleudern und trocknen), ausgedrückt als “geschätzter Jahresverbrauch eines 4-Personen-Haushaltes, der diesen Wasch-Trockenautomaten nie zum Trocknen verwendet (200 Programme)”

 

13. Geräuschemissionen während des Wasch-, Schleuder- und Trockenvorgangs beim Standardprogramm “Baumwolle 60°C” und “Baumwolle, schranktrocken”

 

 

5. Geschirrspüler

Die nachfolgenden Informationspflichten gehen davon aus, dass das Gerät ab dem 30.11.2011 in den Verkehr gebracht wurde

 

 

1. Energieeffizienzklasse (Angabe der Energieeffizienzklasse)

 

2. Nennkapazität in Standardgedecken für den Standardreinigungszyklus

 

3. Jährlicher Energieverbrauch in kWh/Jahr, aufgerundet auf die nächste Ganzzahl

 

4. Jährlicher Wasserverbrauch in Liter/Jahr aufgerundet auf die nächste Ganzzahl.

 

5. Trocknungseffizienzklasse . (Angabe der Trocknungseffizienzklasse)

 

6. Luftschallemissionen in dB(A) re 1pW, auf die nächste Ganzzahl gerundet

 

7. eine entsprechende Angabe, falls das Modell für den Einbau bestimmt ist.

6. Elektrobacköfen

 

1. Handelszeichen des Lieferanten und Modellkennzeichen, aufgegliedert nach Warenzeichen des Lieferanten und Modellname/-kennzeichen

 

2. Energieeffizienzklasse der Backröhre(n) des Modells, ausgedrückt als “Energieeffizienzklasse … auf einer Skala von A (sehr effizient) bis G (weniger effizient)”

 

3. Energieverbrauch in kWh für die Beheizungsart(en) (konventionell und / oder Um-/Heißluft) (der Geräte)

 

4. Nutzbares Volumen der Backröhre in Liter

 

5. Größe des Gerätes nach Volumen in Litern

 

6. Größe des Gerätes in den Kategorien klein, mittel oder groß

 

7. ggf. Geräuschemissionen für die Funktion, die für die Energieeffizienz ausschlaggebend ist

7. Raumklimageräte (genannt Luftkondtionierer)

Beachten Sie die unterschiedlichen Informationspflichten, je nach dem wann das Gerät in den Verkehr gebracht wurde!

 

Die nachfolgenden Informationspflichten gehen davon aus, dass das Gerät ab dem 01.01.2013 in den Verkehr gebracht wurde

 

1. Energieeffizienzklasse:(Angabe der Energieeffizienzklasse)

              

                    2. für andere Luftkonditionierer als Einkanal- und Zweikanalgeräte:

a) jahreszeitbedingte Leistungszahl im Kühlbetrieb (SEER) und/oder jahreszeitbedingte Leistungszahl im Heizbetrieb (SCOP)

 

b) Auslegungslast (in kW)

c) Jahresstromverbrauch

d) die Kühlperiode und/oder die Heizperioden (“mittel, kälter, wärmer”), für die das Gerät für gebrauchstauglich erklärt wurde

 

                    3. für Einkanal- und Zweikanal-Luftkonditionierer:

a) Leistungszahl im Kühlbetrieb (EER) und/oder Leistungszahl im Heizbetrieb (COP)

b) Nennleistung (kW)

 

c) für Zweikanalgeräte der stündliche Stromverbrauch im Kühlbetrieb und/oder Heizbetrieb

 

d) für Einkanalgeräte der stündliche Stromverbrauch im Kühlbetrieb und/oder Heizbetrieb

 

                    4. Schallleistungspegel in db(A) rel pW, auf die nächste Ganzzahl gerundet

 

                    5. Bezeichnung und Treibhauspotenzial des verwendeten Kältemittels

 

                   

III. PKW (Neuwagen)

Beim Angebot von PKW-Neuwagen sprechen Sie uns bitte an.

IV. Textilien/Kleidung

Informationen zur korrekten Darstellung der Rohstoffzusammensetzung beim Angebot von Texttilien im Internet finden Sie hier.

 

V. Alkoholische Getränke

Angabe des Alkoholgehalts (Volumenprozent)

Bsp.: 40 % Vol

Stand: 11/2014

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard

https://ssl-vg03.met.vgwort.de/na/5f92a0f20c9e4adb9bf293f3147c111a