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Profit um jeden Preis? Von Markenfälschungen bis Fake-Shops. Warum Amazon aktuell ein Risiko für Käufer und Händler ist

Ursprünglich war Amazon damit angetreten, und dies war auch ein Teil des Erfolges von Amazon, Käufern einen bestmöglichen Service zu bieten. Im Zweifel hatte der Verbraucher immer Recht und konnte Produkte zurücksenden, obwohl es hierzu zum Teil eigentlich keine Rechtsgrundlage gab. Gelder wurden unproblematisch erstattet. Insbesondere konnte sich der Käufer darauf verlassen, dass er auch die Ware bekam, die bei Amazon angeboten wurde.

Es hatte sich bereits seit Längerem angedeutet, dass die Seriösität der Angebote über Amazon für den Plattformbetreiber selber offensichtlich keine Priorität mehr hat.
Das Ganze kam jedoch nicht von hier auf jetzt sondern hat längere Vorlaufzeit.

12 Samsung-Akkus bei Amazon

Die Computer-Zeitschrift c`t hatte im Jahr 2015 bei Amazon 12 Samsung-Akkus von 12 unterschiedlichen Händlern bestellt. Ein Anbieter bzw. Verkäufer war Amazon selbst.

Wie viele der gekauften Akkus meinen Sie, waren gefälscht?

Richtig: 12!

Somit hatten nicht nur 11 Amazon-Händler, sondern sogar Amazon selbst, Markenfälschungen bei Amazon angeboten.

Das war im Jahr 2015.

Kaum noch echte Ware bei Amazon, die rechtskonform ist?

Gerade in Branchen, in denen Markenfälschungen aus Asien den Markt fluten, ist es nach unserem Eindruck fast schwierig, bei Amazon Ware zu erwerben, die ein Original-Markenprodukt ist oder Ware zu kaufen, die auch nur ansatzweise verkehrsfähig ist.

Dabei geht es nicht nur darum, dass ein Käufer, wenn er ein Original-Markenprodukt aufgrund eines Angebots erwirbt, auch einen Anspruch darauf hat, ein Original-Markenprodukt zu erhalten. Original-Markenprodukte haben auch eine regelmäßig eine weitaus bessere Qualität als billige Fälschungen. Die Lieferung von Fälschungen, die für den Laien oftmals gar nicht zu erkennen ist, ist nicht nur ein Markenrechtsverstoß des Verkäufers, es kann auch gefährlich werden:  Ich selbst habe vor einiger Zeit einige Original-Apple-Ladegeräte über Amazon bestellt. Zwei davon sind mir in der Steckdose abgebrannt und es war reines Glück, dass nicht noch ein größerer Schaden entstand.

Viele bei Amazon angebotene Produkte sind nicht verkehrsfähig

Nicht umsonst hat der deutsche Gesetzgeber bspw. mit dem Produktsicherheitsgesetz wie aber auch die Europäische Union mit dem CE-Kennzeichen dafür Sorge getragen, dass Verbraucherprodukte bestimmten rechtlichen Anforderungen entsprechen müssen, damit sie überhaupt in Europa vertrieben werden können. Rechtlich gesehen geht es um das Bereitstellen auf dem europäischen Markt. Dazu gehört auch der Verkauf bei Amazon.

Durch ein CE-Kennzeichen auf dem Produkt selbst versichert der Hersteller im Rechtssinne, dass das Produkt den europäischen Regelungen entspricht. Die meisten Produkte haben ein CE-Kennzeichen. Entsprechende Konformitätserklärungen gibt es jedoch häufig nicht oder diese sind nicht ausreichend. Als Verbraucher könnte man meinen, dies alles sei egal und unwichtig. Schnell kann es jedoch auch gefährlich werden. In der Praxis beobachten wir häufig, dass nicht einmal wesentliche Vorschriften des Produktsicherheitsgesetzes eingehalten werden. Hierzu gehört bspw. gem. § 6 Abs. 1 Produktsicherheitsgesetz die Information über Namen und Kontaktanschrift des Herstellers. Hierbei muss zwingend eine Adresse in der Europäischen Union angegeben werden. Dass bei vielen Produkten auch eine rechtskonforme Bedienungsanleitung unter Umständen mit notwendigen Warn- und Gefahrenhinweisen fehlt, versteht sich an dieser Stelle fast von selbst. Das Problem betrifft häufig Produkte, die von asiatischen Herstellern direkt in europäische Amazon-FBA-Lager eingeliefert werden und dann nach einer Bestellung von Amazon verschickt werden.

Häufig ist es zudem so, dass der Hersteller im Rechtssinne nicht bei der Stiftung EAR in Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Elektrogesetz gemeldet ist. Es werden somit Billig-Produkte verkauft, bei denen sich der Hersteller um die Kosten für die Elektroaltgeräteentsorgung herumdrückt. Gleiches gilt beim Angebot von Akkus oder Batterien nach Batteriegesetz. Eigentlich sind Elektroprodukte, bei denen der Hersteller nicht bei der Stiftung EAR angemeldet ist, nicht verkehrsfähig und unterliegen einem Vertriebsverbot.

Für Amazon dürfte es eigentlich ein Leichtes sein, zumindest die Grundvoraussetzungen für den Vertrieb derartiger Produkte zu überprüfen, bevor Ware aus Asien über Amazon-FBA direkt von Amazon versandt wird. Ganz offensichtlich ist Amazon dies jedoch vollkommen gleichgültig. Deutsche Anbieter dagegen sehen sich bei Verstössen einem Bußgeldverfahren des Umweltbundamtes ausgesetzt.

Unseriöse Anbieter bei Amazon

Gerade aktuell wird in der Presse intensiv über Betrug zu Lasten der Käufer bei Amazon berichtet.Auch wir hatten auf diese aktuelle Problematik, die uns aus unserer Beratungspraxis bekannt ist, hingewiesen. So titelte die Süddeutsche Zeitung am 12.11.2016 “Betrüger fluten amazon.de mit unseriösen Angeboten… Das Unternehmen wirkt hilflos”.

Wenn man bedenkt, wie ausgefeilt die Richtlinien von Amazon beim Erstellen neuer Produktbeschreibungen sind, muss sich Amazon auch hier fragen lassen, warum es technisch nicht möglich oder von Amazon nicht gewollt ist, betrügerische Angebote herauszufiltern.

Amazon macht es Betrügern und Markenfälschern leicht

Ein aktuelles Problem aus unserer Beratungspraxis sind Händler mit Sitz in Asien oder dem indischen Subkontinent, die offensichtlich unproblematisch einen Verkäuferaccount eröffnen können, um sich dann an deutsche ASINs anzuhängen, in denen markenrechtlich geschützte Produkte angeboten werden.

Wenn ein deutscher Händler über Amazon verkaufen möchte, muss er umfangreiche Unterlagen einreichen, aus denen sich nicht nur seine Identität, sondern auch Informationen zur Firma ergeben. Bei deutschen Händlern wird zudem auf der Händlershop-Detailseite oben rechts Name und Adresse angezeigt, die bei Amazon hinterlegt ist. All diese Informationen gibt es häufig bei ausländischen Händlern nicht. In der Regel gibt es bei den ausländischen Anbietern, die sich an deutsche ASINs anhängen, auf der Händlershop-Detailseite überhaupt keine Informationen zur Identität.

Nur im Rahmen der Auswahl unterschiedlicher Verkäufer, die sich an eine ASIN angehängt haben, kann man zum Teil erkennen, in welchem Land der Anbieter überhaupt seinen Sitz hat. Eine Verifikation, wie in Deutschland, die zur Folge hat, dass ein Verkäuferkonto als “gültig” von Amazon angesehen wird, scheint es in dieser Form im Ausland nicht zu geben. Ganz offensichtlich hat Amazon – aus welchen Gründen auch immer – daran auch kein Interesse.

Welches Ziel die asiatischen Händler verfolgen, die sich insbesondere an deutsche Marken-ASINs anhängen, ist uns nicht ganz klar. Zum Teil werden plumpe Fälschungen ausgeliefert, zum Teil erfolgt jedoch gar keine Lieferung. Der Frust beim Käufer ist in diesen Fällen groß. Üblicherweise erwartet der Käufer, dass ihm die Ware innerhalb weniger Tage geliefert wird. Dass zum Teil bei den ausländischen Anbietern eine sehr viel längere Lieferzeit angegeben wird, ist leicht zu übersehen. Häufig bekommt der Käufer nicht einmal mit, dass er bei einem obskuren asiatischen Händler bestellt hat. Entweder, die Ware kommt sehr spät und dann häufig in schlechter Qualität, oder gar nicht. Nach unserem Eindruck ist die Durchsetzung von Rückerstattungsansprüchen des Käufers über die Amazon A-Z-Garantie zum Teil ebenfalls schwierig. Interessant auch:

Großes Problem für Händler: Amazon ignoriert die Markenrechte von Amazon-Händlern

Viele Amazon-Händler bieten mittlerweile bei Amazon Produkte mit einer Eigenmarke an. Dieses Private-Labeling hat – theoretisch – für Amazon-Händler den Vorteil, dass Dritte sich nicht an die ASIN mit einem Produkt einer Eigenmarke anhängen können, da die anderen Händler ja das Original-Markenprodukt nicht ausliefern können.

Die deutsche Rechtsprechung ist in diesen Fällen eindeutig, und zwar zu Gunsten der Händler:

Wenn ein Plattformbetreiber, wie Amazon, über einen Markenrechtsverstoß auf seiner Plattform informiert wird, muss der Plattformbetreiber reagieren, da anderenfalls der Plattformbetreiber selbst für den Markenrechtsverstoß haftet. Aus diesem Grund hat Amazon auch den Infringement-Prozess eingeführt, mit dem Markeninhaber Markenrechtsverletzungen bei Amazon rügen können.

Dies funktioniert jedoch in der Praxis häufig nicht. Mit immer gleichen Textbausteinen werden Infringement-Anträge von Markeninhabern von Amazon zurückgewiesen. Ein beliebter Textbaustein in diesem Zusammenhang ist der Hinweis auf ein angeblich “generisches Produkt“.

Die Folgen für Amazon-Händler, die feststellen müssen, dass sich andere Händler an ihre Marken-ASIN angehängt haben, sind weitreichend:

Es handelt sich nicht nur um eine offensichtliche Verletzung der Markenrechte. Den Händlern entgeht auch Umsatz. Fast noch schlimmer ist es jedoch, wenn Produktrezensionen über ein gutes Markenprodukt abgegeben werden, in denen schlechte Qualität gerügt wird, wobei sich die Rezension jedoch auf die gelieferte Fälschung bezieht.

Amazon ist in diesen Fällen im Übrigen nicht bereit, eine ASIN ganz grundsätzlich gegen das  Anhängen von Händlern von außerhalb der EU zu sperren. Sämtliche Angebote von Händlern außerhalb der EU sind in diesem Fall zwangsläufig Markenrechtsverletzungen. Es wäre Amazon ein Leichtes in Fällen, in denen bei einer ASIN Bezug genommen wird auf eine deutsche oder europäische Marke, dafür Sorge zu tragen, dass Nicht-EU-Händler sich dort nicht anhängen können. Es wäre Amazon ebenfalls ein Leichtes, in Fällen, in denen ausschließlich der Amazon-Händler/Markeninhaber die Ware ausliefert, dafür Sorge zu tragen, dass Dritte sich dort nicht anhängen können.

Stattdessen müssen Amazon-Händler, die Markenprodukte anbieten, zum Teil einen Mitarbeiter nur dafür abstellen, um Markenrechtsverletzungen bei Amazon zu melden und zwar immer wieder. Ein Mandant von uns meldet Markenrechtsverletzungen hinsichtlich “seiner” Marken-ASINs bei Amazon quasi im Wochentakt. So schnell, wie Anbieter, die gegen Markenrechte verstoßen, von einer ASIN gelöscht wurden, sind diese wieder da oder versuchen es unter einem neu angemeldeten Verkäuferaccount, der offensichtlich in Asien mit wenigen Mausklicks erledigt ist.

Auf die Bereitschaft zur Einsicht kann man bei Amazon zurzeit nach unserer Auffassung nicht hoffen. Was fehlt, ist eine grundsätzliche Rechtsprechung des BGH, der Amazon auferlegt, in bestimmten Konstellationen ein Anhängen an ASINs bei Amazon grundsätzlich nicht zuzulassen.

Sehenswert dazu ist übrigens ein Beitrag der Sendung Markt von November diesen Jahres. Auf die Frage, ob Amazon sich durch den  Vertrieb gefälschter Markenprodukte bereichert, antwortet Amazon:

 

 

 

 

 

Fazit

Das Problem von betrügerischen Angeboten bei Amazon, Markenrechtsverletzungen bei Amazon und der Auslieferung nicht verkehrsfähiger Produkte bei Amazon, ist uns seit Längerem bekannt. Gerade in den letzten Wochen ist, dies wissen wir aus unserer Beratungspraxis, die Situation für deutsche Amazon-Händler jedoch komplett aus dem Ruder gelaufen.

Amazon ist entweder nicht in der Lage oder nicht Willens, diesen Problemen effektiv zu begegnen.

Somit bleibt nur noch der Rechtsweg.

Wir beraten Sie gern konkret.

Stand: 16.11.2016

Es berät Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard

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