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Rechtsverletzung bei Amazon-Angeboten: Was tun, wenn Amazon bei einer Infringement-Meldung nicht reagiert?

Bei der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten im Rahmen von Amazon-Angeboten stellt Amazon ein Infringement-Formular “Mitteilung an amazon.de über eine Rechtsverletzung” zur Verfügung. In erster Linie geht es um Meldung einer Markenrechtsverletzung oder einer Urheberrechtsverletzung mit dem Ziel, dass Amazon entweder das entsprechende Angebot löscht oder Händler von einer ASIN entfernt, wenn diese bspw. das dort angebotene Markenprodukt nicht ausliefern und stattdessen ein No-Name-Produkt, ein anderes Produkt oder eine Fälschung. Letzlich geht es darum, ein unberechtigtes Anhängen an Asins bei Amazon zu verhindern.

Amazon bietet die Mitteilung über eine Rechtsverletzung (Infringement) nicht als besonderen freundlichen Service an. Vielmehr reagiert Amazon, wie andere Plattformen auch, auf die entsprechende Rechtsprechung des BGH:

Ein Verkaufsportal wie eBay oder Amazon haftet für eine Verletzung von gewerblichen Schutzrechten (Markenrecht, Designrecht oder Urheberrecht), wenn dem Plattformbetreiber die Rechtsverletzung mitgeteilt wird und er dann dennoch nicht reagiert. Genau aus diesem Grund bietet Amazon an, formularmäßig eine Rechtsverletzung zu melden. eBay bietet genau das Gleiche an über das sogenannte VeRI-Programm. Nach Prüfung ist dann der Plattformbetreiber, sei es eBay oder Amazon, verpflichtet, das Angebot zu löschen oder einen Verkäufer von einer ASIN zu entfernen. Erfolgt dies durch Amazon nicht, hat Amazon Kenntnis von der Rechtsverletzung mit der Folge, dass eine eigene Haftung von Amazon, bspw. für eine Markenrechtsverletzung, in Betracht kommt. Nähere Informationen haben wir hier einmal zusammengestellt.

Häufige Erfahrung von Amazon-Händlern: Amazon reagiert bei der Meldung einer Rechtsverletzung nur zögerlich bis gar nicht

Von vielen unserer Mandanten wissen wir, dass Amazon bei Nutzung des Infringement-Formulars nur sehr zögerlich reagiert. Textbausteinartig werden Ansprüche zurückgewiesen, bspw. mit der Begründung:

“Wir betrachten ein Produkt als “generisches” Produkt, wenn den Produktabbildungen zu Folge keine Marke dauerhaft auf dem Produkt oder dessen Verpackung angebracht ist. Dabei betrachten wir Aufkleber im Allgemeinen nicht als Form der dauerhaften Anbringung einer Marke. Amazon behält sich vor, Produktabbildungen zu ändern oder zu entfernen, die lediglich per Aufkleber aufgebrachte Marken zeigen, oder Sie zu bitten, Abbildungen Ihres Produktes oder der Produktverpackung hochzuladen, auf denen erkennbar ist, dass eine Marke in dauerhafter Form angebracht ist. Generische Produkte dürfen nicht unter derselben ASIN angeboten werden wie Produkte, die in dauerhafter Form mit einer Marke gekennzeichnet sind, auch wenn die Produkte ähnlich oder identisch sind…”

Folge ist, dass der Rechteinhaber, bspw. der Inhaber einer Marke, mit einer Infringement-Meldung bei Amazon nicht weiterkommt.

Inwieweit die Zurückweisung der Infringement-Meldung durch Amazon berechtigt ist, hängt immer vom Einzelfall ab. Wir wissen aus unserer Beratungspraxis, dass Amazon sehr sorgfältig darauf achtet, ob bspw. bei der Meldung einer Markenrechtsverletzung das entsprechende Produkt auch mit einer Marke gekennzeichnet ist. Die Ansicht von Amazon, dass ein Produktaufkleber nicht geeignet sei, ein Produkt markenmäßig zu kennzeichnen, stimmt in dieser Allgemeinheit jedoch nicht. Insbesondere gibt es auch kein “generisches” Produkt. Dies haben wir vor Kurzem vor dem Landgericht Hamburg geklärt. Wenn ein Produkt ein Markenprodukt ist und ein baugleiches Produkt ein No-Name-Produkt, ist dies durchaus unterschiedlich zu bewerten. Zudem kommt es nicht zwangsläufig auf das Produktfoto an, sondern es kommt darauf an, ob ein Markenprodukt in einer ASIN als Markenprodukt gekennzeichnet ist.

Von unseren Mandanten wissen wir jedenfalls, dass Amazon Rechteinhaber, die das Infringement-Formular nutzen, öfter einmal ins Leere laufen lässt.

Was tun?

Das Infringement-Formular von Amazon muss man natürlich nicht nutzen. Dies ist eine einfache und relativ formlose Möglichkeit, um Amazon über eine Markenrechtsverletzung in Kenntnis zu setzen.

Eine andere Alternative ist, sich direkt an den Plattformbetreiber zu wenden, um diesen bspw. durch ein anwaltliches Schreiben ganz offiziell von einer Markenrechtsverletzung bei Amazon in Kenntnis zu setzen.

Nach unserer Erfahrung kann es in diesem Zusammenhang sinnvoll sein, eine Markenrechtsverletzung durch einen Testkauf zu dokumentieren.

Unsere Erfahrung ist jedenfalls, dass die Reaktion von Amazon in diesen Fällen zum Teil positiver ist, als bei der Nutzung des Infringement-Formular. Dies gilt umso mehr, als wenn die Verletzungvon Rechten durch uns als Rechtsanwälte erfolgt, an die richtige Adresse mit der richtigen Begründung.

Wir beraten gern konkret, wie wir Sie unterstützen können.

Stand: 20.05.2016

Es berät Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard

https://ssl-vg03.met.vgwort.de/na/e45f9c9b5e134acfa6a5e618c0c1b0e2