· ElektroG für Internethändler

WEEE II und das neue Elektrogesetz – neue Pflichten für Internethändler

Das Elektrogesetz (ElektroG) ist für alle Internethändler, die Elektro- oder Elektronikgeräte verkaufen von großer Wichtigkeit.
Das “Gesetz zur Neuordnung des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten” (Elektrogesetz bzw. abgekürzt ElektroG oder auch ElektroG2 genannt) ist am 23.10.2015 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und nunmehr in Kraft getreten.
Hintergrund des Gesetzes ist die Umsetzung der WEEE-Richtlinie (Richtlinie 2012/19/EU)  des Europäischen Parlamentes (WEEEII).
Der Internethandel ist unter mehreren Gesichtspunkten von der Neufassung des ElektroG betroffen.

Wir informieren Sie, auf was Sie achten sollten.

Wir ergänzen diese Seite kurzfristig mit weiteren Beiträgen, u.a. mit näheren Informationen zur Verpflichtung der Bestellungen eines Bevollmächtigten beim Versand von Elektrogeräten in das EU-Ausland. 

Neue Informationspflichten

Rücknahmepflicht von Elektroaltgeräten für Internethändler

Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Internethändler Elektroaltgeräte zurücknehmen. Wann gilt diese Rücknahmepflicht und was müssen Sie beachten?

Elektroaltgeräterücknahme seit dem 24.07.2016: Erste Abmahnung liegt vor – Deutsche Umwelthilfe mahnt Amazon ab

Versand von Elektrogeräten von Deutschland in die EU oder von der EU nach Deutschland: Nicht mehr mehr ohne Bevollmächtigten zulässig

Was auch weiterhin für alle Internethändler gilt, die Elektro- und Elektronikgeräte verkaufen

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