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Vorsicht: IDO mahnt fehlende Grundpreise bei Amazon ab

Der Abmahnverein IDO – Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. kann für Internethändler schnell existenzbedrohend werden. Der IDO mahnt nicht nur massenhaft ab, für den Fall, dass leichtsinnig eine Unterlassungserklärung abgegeben wurde, werden auch regelmäßig Vertragsstrafen geltend gemacht. Seriös geht anders.

So haben bereits mehrere Gerichte, so das Landgericht Heilbronn, wie aber auch das OLG Celle dem IDO Rechtsmissbrauch ins Stammbuch geschrieben. Nicht nur das, das Landgericht Heilbronn ist auch davon überzeugt, dass

„die gegebenen Verhältnisse auf eine Verquickung familiärer und wirtschaftlicher Interessen“

beim IDO eine große Rolle spielen. Nach unserem Eindruck geht es dem IDO weniger um Wettbewerbsrecht, sondern vielmehr darum, möglichst effektiv viel Geld über Vertragsstrafen zu generieren. Aus unserer Beratungspraxis wissen wir, dass viele Abgemahnte zuerst auf die Abmahnkosten schauen. Diese sind mit ca. 230 € beim IDO relativ gering, kann doch eine Abmahnung, die durch einen Rechtsanwalt ausgesprochen wird schnell 1000 € und mehr kosten.

Problem Grundpreisdarstellung bei Amazon

Bei Produkten, die nach Länge, Gewicht oder Fläche zu einem festen Preis angeboten werden muss ein Grundpreis dargestellt werden. Preis und Grundpreis müssen auf einen Blick erkennbar sein. Während ein Internethändler in einem Internetshop die volle Kontrolle über die Grundpreisdarstellung hat, muss er sich bei einer Plattform wie Amazon oder eBay darauf verlassen, dass diese Mittel und Wege bereitstellt, einen Grundpreis korrekt darzustellen.

Wie wir aus Berichten unserer Mandanten wissen, scheint es bei der Darstellung eines Grundpreises bei Amazon aktuell Probleme zu geben. Grundpreise lassen sich bei Amazon durch sogenannte Lagerbestandsdateivorlagen in der ASIN hinterlegen. Den Grundpreis, wie bei eBay z.B., in die Artikelüberschrift mit aufzunehmen, ist bei Amazon keine Alternative.

Amazon benötigt jedenfalls eine Tabellenvorlage, Flat Files genannt und informiert über die Grundpreisdarstellung wie folgt:

„Die Tabellenvorlagen (Flat Files) wurden um die entsprechenden Felder ergänzt. Die aktualisierten Dateien sind ab sofort in Seller Central zum Download verfügbar.

Geben Sie bitte die Informationen für EINE der folgenden Felderkombinationen an

* Wenn Sie Artikel nach Gewicht anbieten, dann benutzen Sie bitte die Felder “display-weight” für die Menge und “display-weight-unit-of-measure” für die Masseinheit (GR für Gramm, KG für Kilogramm).
* Wenn Sie Artikel nach Volumen anbieten, dann benutzen Sie bitte die Felder “display-volume” für die Menge und “display-volume-unit-of-measure” für die Masseinheit (milliliter, liter).
* Wenn Sie Artikel nach Länge anbieten, dann benutzen Sie bitte die Felder “display-length” für die Menge und “display-length-unit-of-measure” für die Masseinheit (CM für Zentimeter, M für Meter).

Bitte beachten Sie:

Bei der Grundpreis-Berechnung werden die Felder in dieser Reihenfolge (Gewicht, Volumen, Länge) eingelesen. Sollten Sie mehrere Felder angeben, wird das erste gefundene Feld verwendet. Wenn Sie beispielsweise display-weight ausgefüllt haben, werden display-volume-unit-of-measure und display-length-unit-of-measure ignoriert.“

Dies hat bisher ganz gut funktioniert, Aktuell gibt es, so unser Eindruck, bei der Grundpreisdarstellung zum Teil erhebliche Probleme. Ob dies ggf. mit der Kategorie zusammenhängt, in der ein Produkt bei Amazon eingestellt wurde, ist nur eine Vermutung.

Jedenfalls hate Amazon für Juli und August 2020 Änderungen bei der Darstellung des Grundpreises angekündigt.

Weitere Informationen finden Sie hier:

IDO mahnt fehlende Grundpreise bei Amazon ab

Aktuell werden uns viele Abmahnungen des IDO vorgelegt, in denen der IDO einen fehlenden Grundpreises bei Amazon gerügt. Eine Branche, die aktuell im Fokus des IDO steht, sind die Anbieter von Näh- und Strickbedarf. Hierzu gehören Kurzwaren. Diesen Produkten wird nach unserer Erfahrung ohnehin gerne übersehen, dass viele davon Grundpreispflichtige sind. Dies gilt z.B. bei Wolle, wenn diese nach Gewicht angeboten wird oder Garnen, wenn eine Länge angegeben wird.

Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ist, nach unserem Eindruck ganz bewusst, so formuliert und gestaltet, dass dem juristischen Laien nicht zwangsläufig klar ist, dass er dem IDO gegenüber eine weitreichende Vertragsstrafenverpflichtung eingeht, wenn er gegen die Unterlassungserklärung verstößt. Nicht nur das: Obwohl sich die Abmahnung des IDO auf einen Verstoß auf einer Plattform, wie z.B. Amazon bezieht, gilt Sie ganz grundsätzlich für Angebote auch auf anderen Plattformen, wie eBay oder dem Internetshop.

Die unbedachte Abgabe der Unterlassungsverpflichtungserklärung gegenüber dem IDO kann daher schnell, dies meinen wir wirklich ernst, für den Händler existenzbedrohend werden. Aus unserer Beratungspraxis zeigt sich, dass in den Fällen, in denen der IDO eine Vertragsstrafe geltend macht, die abgemahnten Händler häufig ohne anwaltliche Beratung leichtfertig eine Unterlassungserklärung abgegeben hatten. Aus einer einmal abgegebenen Unterlassungserklärung gegenüber dem IDO wieder herauszukommen, ist rechtlich schwierig (hierzu mehr hier:“ Kann eine gegenüber dem IDO abgegebene Unterlassungserklärung angefochten oder gekündigt werden?“).

Unsere dringende Empfehlung ist daher:

Wenn Sie eine Abmahnung des IDO, insbesondere wegen eines fehlenden Grundpreises erhalten haben, lassen Sie sich anwaltlich beraten. Geben Sie nicht einfach die geforderte Unterlassungserklärung ab! Es kann schnell existenzbedrohend werden.

Wir beraten Sie.

Stand: 29.08.2020

Es beraten Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke