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Die Schonfrist ist vorbei: Zentrale Stelle Verpackungsregister leitet 2000 Bußgeldverfahren ein

Seit dem 01.01.2019 gilt, unter anderem für alle Internethändler, das Verpackungsgesetz. Verpflichtend ist eine Anmeldung bei der Datenbank LUCID der zentralen Stelle Verpackungsregister sowie bei einem sogenannten System, das sich dann um die Entsorgung der Verpackungen kümmert.

Internethändler sind in der Regel verpflichtet, sich selbst bei der zentralen Stelle Verpackungsregister anzumelden, da diese erstmalig befüllte Versandverpackungen in den Verkehr bringen.

Wie wir aus unserer Beratungspraxis wissen, werden Internethändler, die sich nicht in der Datenbank LUCID angemeldet haben, auch wettbewerbsrechtlich abgemahnt. Neben wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen sieht das Verpackungsgesetz als Sanktion jedoch bei der Nichtanmeldung auch ein Bußgeld vor und zwar je nach Verstoß bis zu 200.000,00 Euro.

Zentrale Stelle leitet Bußgeldverfahren ein

Wie der Presseberichterstattung zu entnehmen ist, hat die zentrale Stelle Verpackungsregister, die auch für die Datenbank LUCID zuständig ist, wohl in 2000 Fällen Bußgeldverfahren eingeleitet. Bei dem Verdacht auf eine Ordnungswidrigkeit sei die Angelegenheit an die zuständigen Landesbehörden übergeben worden, “damit der Vollzug in diesen Fällen in die Wege geleitet werden kann.”

Im Fokus der zentralen Stelle standen zunächst große Firmen, die zum 15.05.2019 ihre Verpackungsmengen für das Vorjahr melden mussten. Die zentrale Stelle hat die hinterlegten Vollständigkeitserklärungen analysiert. Hierbei ist die zentrale Stelle nach eigenen Angaben auf eine Vielzahl von Ordnungswidrigkeiten gestoßen.

Die zentrale Stelle beklagt ferner, dass es immer noch eine große Anzahl von Trittbrettfahrern gebe, die ihre Pflicht komplett ignorieren, wie aber auch eine große Anzahl von Herstellern, die ihre Pflicht nicht für alle Verpackungen erfüllen. Die entsprechenden Fälle hätte die Behörde analysiert.

Wenn Sie von der zuständigen Aufsichtsbehörde einen Anhörungsbogen aufgrund eines Bußgeldverfahrens erhalten sollten, gilt es nicht kopflos zu reagieren:

Angesichts der Höhe der möglichen Bußgelder empfehlen wir eine anwaltliche Vertretung.

Stand: 26.06.2019

Es berät Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard

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