Urheber

Urteile zum Urheberrecht und Filesharing-Recht

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Leitsatz:

Bei einer Tauschbörsennutzung kann ein Unterlassungsanspruch nicht geltend gemacht werden, wenn der Rechteinhaber die Daten des Inhabers des Internetanschlusses von der Staatsanwaltschaft im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens erhalten hat, da diese Daten nicht verwertbar sind.

LG Frankenthal, Beschluss vom 21.05.2008, Az. 6 O 156/08   

Anmerkung: Die Entscheidung wurde durch das OLG Zweibrücken mit Beschluss vom 26.09.2008, AZ 4 W 62/08 aufgehoben

Leitsätze: 

1.Die Pflicht, die Benutzung eines Internetanschlusses zu überwachen oder ggf. zu verhindern, besteht nur dann, wenn der Anschlussinhaber konkrete Anhaltspunkte dafür hat, dass der Nutzer den Anschluss zu Rechtsverletzungen missbrauchen wird. Solche Anhaltspunkte bestehen grundsätzlich nicht, solange dem Anschlussinhaber keine früheren Verletzungen dieser Art durch den Nutzer oder andere Hinweise auf eine Verletzungsabsicht bekannt sind oder hätten bekannt sein können. 

2.Auch wenn Urheberrechtsverletzungen im Internet häufig vorkommen und darüber in den Medien umfangreich berichtet wird, hat ein Anschlussinhaber nicht bereits deshalb einen Anlass, ihm nahestehende Personen, wie enge Familienangehörige (Kinder), bei der Benutzung seines Anschlusses zu überwachen.

3.Eine Instruktionspflicht dahingehend, dass mit einem Internetanschluss keine Urheberrechtsverletzungen begangen werden dürfen, trifft den Anschlussinhaber gegenüber seinen volljährigen Familienangehörigen nicht.

OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 20.12.2007, Az.: 11 W 58/07

Leitsatz:

1. Eine Einräumung urheberrechtlicher Nutzungsbefugnisse lässt sich nicht daraus ableiten, dass diese bestimmte Verwendung branchenüblich ist und der Rechteinhaber von dieser Verwendung Kenntnis hatte und keinen Vorbehalt geäußert hat.

2. Die Annahme einer Nutzungsrechtsübertragung durch schlüssiges Verhalten scheitert mit der Zweckübertragungsregel dann, wenn die streitige Nutzungshandlung für die Erreichung des Vertragszweckes nicht unbedingt erforderlich war.

3. Es ist nicht rechtsmißbräuchlich, wenn der Rechteinhaber auf seine formal bestehende Rechtsposition beharrt und diese gerichtlich geltend macht.

Landgericht Hamburg, Urteil vom 14.3.2007, AZ: 308 O 730/06

Leitsatz:

Der Streitwert bei einer Abmahnung auf Grund einer Urheberrechtsverletzung bei einer Tauschbörsennutzung beträgt 10.0000 Euro pro Musiktitel. Der Gesamtstreitwert ergibt sich aus der Multiplikation der Anzahl der Musiktitel, die Gegenstand der Abmahnung waren x 10.000 Euro.

Landgericht Köln, Urteil vom 18.07.2007, AZ 28 O 480/06

Leitsatz:

Suchmaschinenoptimierte Webseiten können einem urheberrechtlichen Schutz unterliegen.

OLG Rostock, Beschluß vom 27.06.2007, AZ 2 W 12/07

Leitsatz

Die Fertigung eines Bewerbungsfotos bei einem Fotografen umfasst ohne weitere Vereinbarung nicht automatisch das Nutzungsrecht zur Veröffentlichung im Internet.

LG Köln vom 20.12.2006 (28 O 468/06)

OLG Köln, Urteil vom 19.12.2003, AZ 6 U 91/03

Leitsatz

Ein Inhaber einer Internetanschlusses haftet für Urheberrechtsverletzungen bei einer Tauschbörsenutzung über WLAN, wenn er keine technischen Maßnahmen, wie eine Verschlüsselung des WLAN-Zugangs vornimmt. Das Ausschalten des PC allein ist nicht ausreichend.

LG Frankfurt Urteil vom 22.02.2007, Aktenzeichen:  2-3 O 771/06

Leitsätze

1. Bei einer Urheberrechtsverletzung auf Grund einer Internet Tauschbörse ist eine dauerhafte Überprüfung des Anschluss-Inhabers seiner eigenen Kinder oder des Ehepartners ohne konkreten Anlass nicht zumutbar.

2. Bei volljährigen Kindern bedarf es keiner einweisenden Belehrung über die Nutzung des Internets. Eltern haben keine Verpflichtung, ein konkretes Mitglied ohne Anlass der Begehung unerlaubter Handlungen im Internet zu verdächtigen und dementsprechend Überwachungsmaßnahmen einzuleiten.

Landgericht Mannheim, Urteil vom 30.01.2007, AZ 2 O 71/06 (nicht rechtskräftig)

Leitsatz:

Der Inhaber eines Internetanschlusses über ein offenes W-Lan haftet für die dadurch begangenen Urheberrechtsverletzungen bei Tauschbörsennutzung.

Landgericht Hamburg, Urteil vom 26.07.2005, Az: 308 O 407/06

Leitsätze:

1. Die Weitergabe einer gebrauchten Software-Lizenz stellt einen unzulässigen Eingriff in das urheberrechtliche Nutzungsrecht des Software-Herstellers an seiner Software dar, wenn dieser seine Software ausschließlich durch Online-Übermittlung, d.h. unkörperlich ohne Datenträger an den Erstkäufer überlassen und ein einfaches, nicht abtretbares Nutzungsrecht daran eingeräumt hat.

2. Eine Klausel in einem Lizenzvertrag, mit der ein einfaches, zeitlich unbeschränktes und nicht abtretbares Nutzungsrecht an einem Computerprogramm eingeräumt wird, stellt eine zulässige dinglich wirkende Beschränkung der Verfügungsbefugnis über das eingeräumte Nutzungsrecht dar.

3. Der Grundsatz der Erschöpfung des Verbreitungsrechts des Urhebers an seiner Software, § 69c Nr. 3 S. 2 UrhG, greift dann nicht, wenn die Software über das Internet durch Herunterladen, also nicht körperlich in den Verkehr gebracht wurde.

Landgericht  München I  Urteil vom 19.01.2006, AZ 7 O 2337/05 (nicht rechtskräftig)

Leitsätze

1.Das Angebots von Links (eDonkey-Links) zur Nutzung von Internettauschbörsen stellt einen Urheberrechtsverstoß dar und hat einen Unterlassungsanspruch gem. § 97 UrhG zur Folge.

2. Verantwortlich sind sowohl der Betreiber der Webseite wie auch der Betreiber des Servers. Eine Haftung des Serverbetreibers ist gegeben, wenn dieser trotz Aufforderung zur Sperrung einer Seite wegen illegaler Inhalte dieser Aufforderung nicht nachkommt.

Landgericht Hamburg, Beschluss vom 15.07.2005, AZ 308 O 379/05

Leitsatz

Es kann dahinstehen, ob mit einem strafbewehrten gesetzlichen Verbot der digitalen Privatkopie eine Verletzung des Eigentumsgrundrechts verbunden sein könnte, oder ob damit nicht – wofür vieles spricht – lediglich eine wirksame Inhalts- und Schrankenbestimmung im Sinn des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG vorgenommen wäre.

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 25.07.2005, AZ 1 BvR 2182/04

Leitsätze:

1. Ein Stadtplanverlag kann bei Urheberrechtsverletzungen im Internet durch die nicht lizenzierte Verwendung von Kartenausschnitten Schadenersatz von € 200 für eine  DIN A  4 Kartenkachel und € 100 für eine DIN A 5 Kartenkachel verlangen. Im Internet bereitgestellte Lizenzverträge finden keine Anwendung für die Berechnung des Schadenersatzes, da diese nicht freiwillig abgeschlossen werden.

2. Ein Stadtplanverlag kann für eine Abmahnung € 100 als Aufwandentschädigung verlangen, nicht jedoch darüber hinausgehende Anwaltskosten.

AG Charlottenburg, Urteil vom 11.04.2005, AZ 236 C 282/04 (aufgehoben durch LG Berlin)

Leitsatz:

Der automatische Rückfall sämtlicher Rechte an den Rechtinhaber, den die Ziff. 4 der GPL-Lizenz bei Verstoß gegen die Lizenzbedingungen vorsieht, kann AGB-rechtlich wirksam vereinbart werden und benachteiligt den Vertragspartner nicht unangemessen. Wer Software, die unter der GPL-Lizenz steht verwendet und in veränderter Form vertreibt, ist daher verpflichtet, die Lizenzbedingungen einzuhalten.

LG München I, Urteil vom 19.05.2004, Az: 21 O 6123/04

Leitsatz:

Das setzten eines Links auf eine Internetseite, auf der eine Software erhältlich ist, mit der ein Kopierschutz umgangen werden kann, ist unzulässig. Es liegt eine unerlaubte Beihilfe zur Einfuhr und Verbreitung von Kopierschutzumgehungmöglichkeiten  („Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen“) vor.

LG München, Urteil vom 07.03.2005 Az: 21 O 3220/05

Leitsätze

1. § 60 UrhG  gilt nicht für die Veröffentlichung von Bilder, insbesondere im Internet

2. § 60 UrhG ist nicht auf juristische Personen (z.B. GmbHs) anwendbar, sondern nur auf natürliche Personen. Dies gilt auch für ein Bild des GmbH-Geschäftsführers

OLG Köln, 19.12.2003, AZ 6 U 91/03

Leitsatz:

Ob eine Vorrichtung, die objektiv zur unerlaubten Nutzung eines zugangskontrollierten Dienstes (z. B. Pay‑TV) geeignet ist, dazu im Sinne des Zugangskon­trolldiensteschutzG (ZKDSG) auch “bestimmt” ist, richtet sich nach der Zweckbestimmung, von der die angesprochenen Verkehrskreise ausgehen.

OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 5. 6. 2003 ‑ 6 U 7/03; K & R 2003, S. 525 (Volltext)

Leitsatz:

1. in einem einstweiligen Verfügungsverfahren kann eine Störereigenschaft durch

Forumprofil, eine ICQ-Nummer und ein Avatar glaubhaft gemacht werden.

2. Wer durch den Upload von Musiktiteln den Download ermöglicht haftet, als Störer

Landgericht München I, Urteil vom 16.07.2003 AZ: 21 O 8790/03

Leitsatz:

1. Der Aufsteller eines CD-Kopierautomaten stellt Kopien nicht für den Nutzer des Automatens her, Hersteller ist vielmehr der Kunde, der den Kopiervorgang am Automaten auslöst.

2. Kopien dürfen auch an öffentlicher Stelle vorgenommen werden, da es lediglich auf den privaten Zweck ankommt und nicht auf den Ort, wo der Kopiervorgang ausgeführt wird.

OLG München, Urt. v. 20.3.2003    AZ  U 5494/02,

rechtskräftigCuR 2003, S.  654 ff

Leitsatz:

1. Frameing stellt eine urheberrechtlich relevante, dem Einwilligunsvorbehalt des Schöpfers eines Werkes unterliegende Nutzungshandlung dar, nämlich in Form der Vervielfältigung nach § 16 Urhebergesetz

2. Der Betreiber der aufrufenden Seite ist nicht selbst Verletzter des Vervielfältigungsstückes, es könnte jedoch eine Beihilfe vorliegen, wenn ebenfalls eine rechtswidrige Haupttat gegeben ist, diese liegt nicht vor, da eine Zustimmung des Urhebers zum Herunterladen seiner urheberrechtlich geschützen Inhalte durch dritte Nutzer es auf Grund der Privatkopierschranke des § 53 Urhebergesetzes nicht gibt.

3. Wer urheberrechtlich geschützten Inhalt in das Internet stellt, erteilt konkludent die Einwilligung zur Vornahme einer Privatkopie.

LG München I, Urteil v. 14.11.2002, Az. 7 O 4002/02, MMR 2003, Seite 197 f (rechtskräftig)

Leitsatz: 

  1. Die Privilegierung des § 49 Abs. 1 Urhebergesetz umfasst herkömmliche Pressespiegel jedenfalls soweit, als dass sie nur betriebs- oder behördenintern verbreitet werden.
  2. Auch Pressespiegel, die elektronisch übermittelt werden, jedoch nach Funktion und Nutzungspotential noch im wesentlichem dem herkömmlichen Pressespiegel entsprechen, fallen unter  § 49 Abs. 1 Urhebergesetz. Dies setzt voraus, dass der elektronisch übermittelte Pressespiegel nur betriebs- oder behördenintern und nur in einer Form zugänglich gemacht wird, die sich im Fall der Speicherung nicht zu einer Volltextrecherche eignet.

BGH, Urteil v. 11.07.2002, Az. I ZR 255/00, MMR 2002, 739 f.

 Leitsatz:

Bei einer bestehende Erstbegehungsgefahr, besteht bei einem Geschäftsführer der GmbH bei Urheber- und Markenrechtsverstößen eine persönliche Haftung für die Mitarbeiter der Gesellschaft auch ohne Kenntnis von deren Handeln.

OLG Frankfurt, Urteil v. 13.11.2001, Az. 11 U 15/01, CuR 2002, 720f. (rechtskräftig)

Leitsatz:

  1. Bei der Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Werkes als Handyklingelton steht nicht die Wahrnehmung des Musikwerkes im Vordergrund, sondern die Nutzung als rein funktionales Erkennungszeichen.
  2. Die Nutzung einer Melodie als Handyklingelton stellt sich gegenüber der herkömmlichen Darbietung eines Musikwerkes als “neue Nutzungsart” im Sinne von § 31 Abs. 4 Urhebergesetz dar.

OLG Hamburg, Beschluss, v. 04.02.2002, Az. 5 U 106/01, CuR 2002, Seite 578 f.

Leitsatz:

Die Berechtigung, Fotos eines Pressefotografen in einem Printmedium zu veröffentlichen umfasst grundsätzlich nicht auch das Recht zur Nutzung der Fotos auf einer Internethomepage oder einem Internetarchiv der Tageszeitung.

KG Berlin, Urteil v. 24.07.2001, Az. 5 U 9427/99, CuR 2002, Seite 127 f (rechtskräftig)

Leitsatz:

  1. Bei dem Medium DVD handelt es sich im Hinblick auf ihre technischen Möglichkeiten und ihre wirtschaftliche Relevanz um eine noch nicht bekannte Nutzungsart vom Standpunkt eines 1980 abgeschlossenen Vertrages über Filmproduktionen.
  2. Die Vervielfältigung eines Filmes auf DVD ist daher von der damaligen Einräumung von Nutzungs- und Verwertungsrechten nicht umfasst. Aus der unbefugten Verwertung eines Filmes auf die DVD ergeben sich Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadenersatzansprüche des Urhebers.

LG München I, Urteil v. 04.10.2001, Az. 7 O 3154/01, CuR 2002 Seite 132 ff.

Leitsatz:

Die DVD ist eine bis Ende der 90iger Jahre unbekannte Nutzungsart im Sinne des § 31 Abs. 4 Urhebergesetz. (UrhG)

LG München, Urteil v. 04.10.2001, Az. 7 O 3154/01, MMR 2001, 828 f.

Leitsatz:

Wenn ein Unternehmen verurteilt wird, eine Werbebehauptung zu unterlassen, genügt es nicht, seiner Pflicht zur Vermeidung zukünftiger Verstöße, wenn die Mitarbeiter nur mündlich oder per e-Mail über die Unterlassungsverfügung informiert werden. Vielmehr besteht die Verpflichtung, die Mitarbeiter eindringlich auf die Verpflichtung, einschlägiger Aussagen zu unterlassen bzw. durch die Rechtsabteilung überprüfen zu lassen, hinzuweisen.

OLG München, Beschluss v. 15.09.1999, Az. 29 W 1671/99, CuR 2000, 504

Leitsatz:

  1. Es ist irreführend im Sinne von § 3 UWG, wenn der Erwerber eines Computerprogramms vor dem Erwerb nicht darauf hingewiesen wird, dass nach 25maligen Aufruf der Software eine Registrierung durch Übermittlung von persönlichen Daten (Name, Adresse, Telefonnummer und andere zur Beseitigung einer an sonst wirksam werdenden Programmsperre erforderlich ist.
  2. Der Vertreiber des Programms handelt zugleich sittenwidrig im Sinne von § 1 UWG, da er die von der Programmsperre ausgehenden Zwangslage auf Seiten der Erwerber dazu ausnutzt, um diese zur Übermittlung ihrer persönlichen Daten zu veranlassen. Dass diese Zwangslage für den Erwerb des Programms nicht kausal ist, ist für die Anwendung von § 1 UWG unerheblich, da hierdurch die freie Willensentscheidung des Programmnutzers rechtswidrig beeinflusst wird, um – ohne vertraglichen oder gesetzlichen Anspruch hierauf – dessen persönliche Daten zu Werbezwecken verwenden zu können.

OLG München, Urteil v. 12.10.2000, Az. 29 U 3680/00, CuR 2001, 11 ff. (OMI-PAGE-PRO)

Leitsatz:

Fehlt es wegen bestehender Branchenferne an einer kennzeichnungsrechtlichen Verwechslungsgefahr zwischen zwei identischen Unternehmenskennzeichen, steht dem Priorität älteren Unternehmen gegen die aus dem gemeinsamen Firmenbestandteil gebildete Internetdomain des jüngeren Unternehmens kein Unterlassungsanspruch zu.

OLG Frankfurt (“Alcon.de”), Urteil v. 04.05.2000, Az. 6 U 81/99, CuR 2000, 698

LG Frankfurt, Urteil v. 03.12.1999, Az. 3/11 O 98/99, CuR 2000, 462 ff.; OLG München, Urteil v. 06.04.2000, Az. 6 U 4123/99, CuR 2000, 461 ff

Leitsatz:

Der Schadenersatz des Urheberrechtsinhabers bei Raubkopien ist nicht nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie zu beziffern.

LG Stuttgart, Urteil v. 17.07.2000, Az. 11 KfH 158/99, CuR 2000, 663 ff.

Leitsatz:

  1. Der Gerichtsstand für wettbewerbswidrige Werbung im Internet ist nicht zwangsläufig jeder Ort, an dem die Werbung abgerufen werden kann. Es kommt vielmehr darauf an, wo sich die Werbung nach dem Willen des Werbendenen auswirken soll und wo wettbewerbliche Interessen aufeinander stoßen.
  2. Es ist darauf abzustellen, an welchen Empfängerkreis sich der Internetauftritt eines Mitbewerbers erkennbar richtet. Dies ist aus dem Inhalt und der Aufmachung der betreffenden Homepage zu beurteilen.

OLG Bremen, Urteil v. 17.02.2000, Az. 2 U 139/99, CuR 2000, 770 ff.

Leitsatz:

Ein Softwarehersteller kann sein Interesse daran, dass eine zu einem günstigen Preis angebotene Programmversion nur zusammen mit einem neuen PC veräußert wird, nicht in der Weise durchsetzen, dass er von vornherein nur ein auf diesen Betriebsweg beschränktes Nutzungsrecht einräumt. Ist die Programmversion durch den Hersteller oder mit seiner Zustimmung in Verkehr gesetzt worden, ist die Weiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechtes ungeachtet einer inhaltlichen Beschränkung des eingeräumten Nutzungsrechtes frei.

BGH, Urteil v. 06.07.2000, Az. I ZR 244/97, CuR 2000, 651 (OEM-Urteil)

Leitsatz:

Die Registrierung geschützter Markennamen als Domain-Namen mit der Absicht, diese dem Berechtigten zu verkaufen, stellte eine strafbare Kennzeichnungsverletzung dar. Dies gilt selbst dann, wenn der Domain-Inhaber nicht von sich aus, die Domains zum Verkauf anbietet, sondern darauf wartet, bis ihm von dem Markenrechtsinhaber entsprechende Angebote unterbreitet werden.

LG München, Urteil v. 14.09.2000, Az. W 5 Kls 70 Js 12730/99, CuR 2000, 847

Leitsatz:

  1. Der Vertragsschluss von Kaufverträgen bei Internetauktionen ist unter Berücksichtigung der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Internet-Auktionsportals wirksam.
  2. Aus Sicht des Käufers, der Kenntnis von der Möglichkeit der Festsetzung eines Mindestgebotes hat, ist auf den Willen des Verkäufers zu schließen, mit jedem Gebot über den festgesetzten Startpreis einverstanden zu sein, selbst wenn dieses noch so niedrig ist.
  3. Der Verkäufer einer Internetauktion, der sich bewusst für die mit der Auktion verbundenen Chancen und Risiken entscheidet, trifft die Pflicht, die Folgen bei Realisierung der Risiken zu tragen.

LG Hamm, Urteil v. 14.12.2000, Az. 2 U 58/00, CuR 2001, S. 117 ff. (Ricardo)

Leitsatz(amtlicher Leitsatz):

Die Bezeichnung “Trek-Service” für einen auf Datenträgern gespeichertes und abrufbares Informationsdienstangebot zur Serie “Star-Trek” dient erkennbar der Beschreibung des Inhaltes des Informationsangebotes, das den Interessen bei Zugriff auf den Datenträger erwartet; ihr kommt daher – bei fehlender Verkehrsgeltung – weder Marken- noch wettwerbsrechtlicher Schutz zu.

OLG Köln, Beschluss v. 11.11.1999, Az. 6 W 52/99, CuR 2001, 83

Leitsatz:

Zwischen den Begriffen “FTP-Explorer” und “Explorer” besteht keine Verwechslungsgefahr, das Markenrecht der Rechtsinhaber des Begriffes “Explorer” ist damit nicht verletzt.

LG Bielefeld, Urteil v. 29.12.2000, Az. 3 O 452/00, CuR 2001, 473

Leitsatz:

Das Verwenden einer Wortmarke auf einer privaten Homepage, die nicht im geschäftlichen Verkehr verwendet wird, stellt keine Verletzung des Markengesetzes dar.

OLG Schleswig, Urteil v. 19.12.2000, Az. 6 U 51/00, CuR 2001, S. 465 ff.

Leitsatz:

Ein Internetsuchdienstsystem, mit dem Zeitungsartikel aufgespürt werden, die Verlage neben der Veröffentlichung in Printform auch in das Internet einstellen, wobei die Beiträge dem Nutzer zunächst nicht vollständig auf dem Bildschirm geliefert werden, sondern ihm im ersten Schritt eine Auflistung aller gefundenen Presseinformationen, die das eingegebene Stichwort enthält – zum Teil mit ergänzenden Stichworten, Sätzen und Satzfragmenten -, übermittelt wird und das als dann über einen “Deep-Link” unmittelbar auf den Volltext leitet, ohne das die Homepage des betreffenden Presseunternehmens zwischengeschaltet wird, verletzt weder unmittelbar noch mittelbar dessen Urheberrechte.

OLG Köln, Urteil v. 27.10.2000, Az. 6 U 71/00, K&R 2001, 327