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Jugendschutzrechtsprechung im Internet
Eine Übersicht zur Rechtsprechung zum Fragen des Jugendschutzes im Internet und der Wirksamkeit von Altersverifikationssystem (AVS)
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock
Leitssatz:
Beim Verkauf von Tabakwaren im Internet ist eine Alterprüfung nicht notwendig.
LG Koblenz Beschluss vom 13.08.2007, AZ 4 HK O 120/07
Leitätze:
1. Ein Altersverifikationssystem, dass im wesentlichen darauf beruht, dass der potentielle Nutzer seine Personalausweiskennziffer, in der sich verschlüsselt das Geburtsdatum des Nutzers befindet, in das System zur Überprüfung eingibt ist nicht ausreichend. Dieses AVS stellt keine effektive Barriere im Sinne des § 4 Abs. 2 JMStV dar.
2. Ein derartiges AVS ist wettbewerbswidrig gem. § 4 Nr. 11 UWG.
Landgericht Aachen, Az 41 O 150/04 vom 7. Dezember 2004
Leitsätze
1. Die Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe im Sinne von § 4 Abs. 2 Satz 2 JMStV dahin, dass pornografische Darstellungen nur Erwachsenen als geschlossene Benutzergruppe zugänglich gemacht werden, erfordert das Vorhandensein einer effektiven Barriere zwischen der pornografischen Darstellung und dem Minderjährigen. Es darf sich nicht um eine mühelos oder mit geringer Mühe zu umgehende Scheinbarriere handeln. Dabei ist es Sache des Anbieters, eine effektive Sicherung vorzusehen, da er mit dem Angebot von Pornografie in dem grundsätzlich leicht zugänglichen Medium Internet die Gefahrenquelle geschaffen hat. Andererseits kann keine vollständige, durch kein Mittel zu überwindende Sicherheit vorausgesetzt werden.
2. Das AVS “ueber18.de”, dass in erster Linie auf der Eingabe einer Personalausweisnummer beruht, ist insoweit nicht ausreichend.
Landgericht Duisburg, Az 21 O 97/04 vom 30.08.2004
BGH:Technische Vorkehrungen können Jugendschutz gewährleisten, Personal nicht notwendig!(Volltext)
Personalausweis reicht für Alterkontrolle (LG Düsseldorf)
https://ssl-vg03.met.vgwort.de/na/e29c912add9f4a21bf64117a2ab7ce42