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Amazon: Gegen einen offensichtlich unbegründeten Infringement-Antrag kann im Wege der einstweiligen Verfügung vorgegangen werden

Amazon bietet die Möglichkeit, Rechtsverletzungen aufgrund von bspw. Marken- oder Designrechtsverletzungen zu melden. Dieses sogenannte Infringement-Verfahren (Mitteilung an Amazon.de über eine Rechtsverletzung) hat einen rechtlichen Hintergrund: Aufgrund der Rechtsprechung muss Amazon bei Kenntnis einer Rechtsverletzung insbesondere im Marken-, Urheber- oder Designrecht reagieren, da anderenfalls Amazon nach Kenntnis selbst für die Rechtsverletzung haftet. Die Praxis sieht leider häufig anders aus.

Aus unserer Beratungspraxis wissen wir, dass es zumindest zeitweilig den Trend gab, aufgrund von eingetragenen Geschmacksmustern bzw. eines eingetragenen Designs über den Infringement-Prozess bei Amazon gegen Wettbewerber vorzugehen. Die Folgen sind weitreichend: Das Angebot wird gelöscht bzw. der Anbieter von einer ASIN entfernt. Passiert dies zu häufig, droht dem Anbieter bei Amazon u.U.  eine Sperrung.

LG Hamburg: Bei löschungsreifen Design können Ansprüche im Wege der einstweiligen Verfügung geltend gemacht werden

Das Landgericht Hamburg (LG Hamburg, Beschluss vom 02.03.2018. Az: 308 O 63/18) hatte über eine Abmahnung, wie auch eine Infringement-Meldung aufgrund eines Geschmacksmusters (heute Design genannt), zu entscheiden. Es war eine Beschwerde an Amazon gerichtet worden. Das Landgericht Hamburg nennt dies “notice and take down”- Verfahren. Der ausgeurteilte Tenor ist bemerkenswert:

Nicht nur wurde der Antragsgegner verurteilt, es zu unterlassen, eine Beschwerde bei Amazon einzureichen mit der Behauptung, dass das Angebot Geschmacksmusterrechte verletzen würde.

Eine weitere Anordnung lautete:

gegenüber der Online-Handelsplattform Amazon im Rahmen eines von dem Plattformanbieter zur Verfügung gestellten “Notice and Take Down”-Verfahrens Beschwerden an den Plattformanbieter zu richten oder richten zu lassen mit der Behauptung, ein auf der Handelsplattform Amazon durch einen Wiederverkäufer eingestelltes Angebot des von der Antragstellerin hergestellten und nachstehend eingeblendeten Produktes “Glass Bottle Cap” verletze ihre Geschmacksmusterrechte

Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung

Nach Ansicht des Landgerichtes Hamburg lag eine unberechtigte Schutzrechtsverwarnung vor. Dies ist dann gegeben, wenn aus absoluten Schutzrechten, wie einer Marke oder einem Design, unberechtigt vorgegangen wird. Nach Auffassung des Landgerichtes war das Geschmacksmuster, es ging um ein Weinglas, löschungsreif. In dem entschiedenen Fall hatte der Antragsteller glaubhaft gemacht, dass das Weinglas bereits ein paar Jahre vor der Designanmeldung in einer Episode einer US-Fernsehserie gezeigt wurde. Dies war zumindest neuheitsschädlich.

Es heißt insofern in der Entscheidung:

“Dass es sich um eine US-Fernsehserie handelt, steht einer Offenbarung nicht entgegen. Das in der US-Fernsehserie gezeigte Produkt konnte den in den Gemeinschaft tätigen Fachkreisen des betreffenden Wirtschaftszweig im normalen Geschäftsverkehr bekannt sein. … Dass die Antragsgegnerin bei der Bewerbung ihres Produktes deutliche Bezüge zu der US-amerikanischen Serie herstellt, zeigt die Bedeutung dieser Offenbarung für den Vertrieb des Produktes der Antragsgegnerin. Außerdem wird der relevante Ausschnitt aus der Serie, in der das Glas zu sehen ist, auf der Plattform YouTube gezeigt und ist damit in der Gemeinschaft verfügbar.

Die Löschungsreife war auch offenkundig. Vorliegend hat die Antragsgegnerin selbst damit geworben, das Glas aus der Serie zu vertreiben.”

Unberechtigte Nutzung des Infringement-Verfahrens

Dies stellt nach Ansicht des Landgerichtes ebenfalls eine unberechtigte Schutzrechtsverwarnung dar, da die Nutzung der Funktion der Löschung der Angebote dient.

Rücknahme bisheriger Infringement-Meldungen

Bereits im Rahmen des alsbaldigen Verfügungsverfahrens war dem Antragsgegner aufgegeben worden, die Infringement-Meldungen gegenüber Amazon zurückzunehmen:

“Es wird angeordnet, dass die Antragsgegnerin sämtliche Beschwerden, die sie im Rahmen des “Notice and Take Down”-Verfahrens gegenüber dem Plattformbetreiber der Handelsplattform Amazon erhoben hat, und in denen sie gegenüber Amazon behauptet, ein auf der Handelsplattform durch einen Wiederverkäufer eingestelltes Angebot des von der Antragstellerin hergestellten und nachstehend eingeblendeten Produktes “Glass Bottle Cap” verletze ihre Geschmacksmusterrechte, unverzüglich zurückzunehmen hat und unverzüglich gegenüber der Handelsplattform Amazon unter deren Emailanschrift ….. mitzuteilen hat, dass sie die jeweilige Beschwerde zurückzieht und keine Einwände gegen die Wiederaufnahme des Verkaufs dieser Produktes hat”

Hierzu führt das Landgericht aus:

“Die Antragstellerin hat auch einen Anspruch darauf, dass die Antragsgegnerin die Beschwerde, die sie bei Amazon im Wege des “notice and take down”-Verfahrens erhoben hat, zurücknimmt. Die Unterlassungspflicht beinhaltet auch die Pflicht zur Beseitigung eines fortdauernden Störungszustandes. Ohne die Rücknahme ist es den Abnehmern nicht möglich, ihre Angebote wieder auf der Amazon-Plattform einzustellen.”

Die Nutzung des Infringement-Formulars ist zweischneidig: Auf der einen Seite ist es ein einfaches, wie auch mächtiges Instrument von Rechteinhabern, um gerade gegenüber ausländischen Anbietern entsprechende Rechte durchzusetzen. Auf der anderen Seite kann es bei einer unberechtigten Infringement-Meldung Probleme geben.

Wir beraten Sie.

Stand: 23.08.2018

Es beraten Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke

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