· Alles neu seit dem 13.06.2014

Neu Widerrufsbelehrung und neue Informationspflichten für Internethändler ab dem 13.06.2014

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Neue Widerrufsbelehrung und neue Info-Pflichten

Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie in das deutsche Recht …

Durch die Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) in das deutsche Recht zum 13.06.2014 ändert sich vieles für Internethändler. Betroffen sind alle, die über das Internet verkaufen, sei es über eBay, Amazon oder einen eigenen Internetshop.

Neben einer neues Widerrufsbelehrung gibt es eine Vielzahl von neuen Informationspflichten. Eine Übergangfrist gibt es nicht! Der 13.06.2014 ist ein Freitag. Freitag der 13. Ein zynischer Scherz des Gesetzgebers?

Wir nöchten Ihnen an dieser Stelle einen Überblick über die Änderungen geben. Gerade Shopbetreibern empfehlen wir dringend, sich frühzeitig mit den neuen rechtlichen Anforderungen auseinanderzusetzen. An einer technischen Anpassung von Internetshops wird in vielen Fällen kein Weg vorbeigehen

Übersicht

Neues Recht-neue Abmahnung

Das lesen Sie in der Presse

Anpassung von Internetshops

Die neue Widerrufsbelehrung

Am weitreichensten ist die neue Widerrufsbelehrung zum 13.06.2013:

Einzelne Aspekte der neuen Widerrufsbelehrung: 

Beratung

Wir machen das. Wir beraten Sie.

Bei Fragen schicken Sie uns einfach eine Email.

Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt Richard und Rechtanwältin Vogt

 

 

Bild: Oliver Le Moal fotolia.com

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