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Update 2022: Nicht rechtskonforme Produkte bei Amazon melden und sperren lassen

Produktsicherheit MarktueberwachungViele Produkte, die bei Amazon verkauft werden, sind nicht rechtskonform und damit nicht verkehrsfähig. Häufig sind es Verkäufer aus China, die Produkte über Amazon-FBA verkaufen, obwohl diese nicht rechtskonformen Produkte aufgrund rechtlicher Mängel in Deutschland nicht in den Verkehr gebracht werden dürfen.

Produkte rechtskonform zu gestalten und zu kennzeichnen ist mit einem finanziellen Aufwand verbunden. Hinzukommen Registrierungspflichten z. B. nach ElektroG beim Angebot von Elektronikprodukten, die ebenfalls häufig nicht beachtet werden. Händler, die derartige Produkte über Amazon-FBA vertreiben, können günstiger kalkulieren und verzerren den Wettbewerb. Die rechtskonforme Kennzeichnung von Produkten kostet Geld. Gleiches gilt für Kosten, die durch eine Herstellerregistrierung nach ElektroG entsprechende Kennzeichnungen der Produkte entstehen.

Häufige Fehler

Wir melden schon seit mehreren Jahren für Mandanten nicht rechtskonforme Produkte bei Amazon. Häufig sperrt Amazon dann diese Angebote.

Es geht dabei aus unserer Beratungspraxis oft um folgende Aspekte:

Fehlende Herstellerkennzeichnung bzw. Kennzeichnung mit einem in der EU ansässigen Bevollmächtigten

Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 Produktsicherheitsgesetz muss auf dem Produkt selbst Name und Kontaktanschrift des Herstellers oder, sofern dieser nicht im europäischen Wirtschaftsraum ansässig ist, Name und Kontaktanschrift des Bevollmächtigten oder des Einführers angebracht werden (ausführliche Informationen dazu hier).

Notwendig ist in der Regel eine Kennzeichnung des Produktes selbst. Nur wenn z. B. aufgrund der Größe oder der Art des Produktes eine Kennzeichnung des Verbraucherproduktes selbst nicht möglich ist, ist es zulässig, diese Information auf der Verpackung anzubringen.

Bei vielen Produkten, insbesondere aus China, fehlt diese Information. Das Produkt ist damit nicht verkehrsfähig.

Fehlende CE-Kennzeichnung oder unzulässige CE-Kennzeichnung

Das CE-Zeichen auf dem Produkt selbst macht deutlich, dass ein Produkt vom Hersteller geprüft wurde und allen EU-Vorgaben an Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz erfüllt.

Die CE-Kennzeichnungspflicht besteht dann, wenn ein Produkt EU-Vorschriften unterliegt, die eine CE-Kennzeichnung vorschreiben. Die Größe des CE-Zeichens beträgt mindestens 5 mm, nur in Ausnahmefällen ist eine Kennzeichnung ausschließlich der Verpackung oder der Begleitdokumente zulässig. Eine CE-Kennzeichnung ist zwingend notwendig z. B. bei

  • Elektro- und Elektronikgeräten (Rohs und Elektrostoffverordnung)
  • Medizinprodukten
  • persönlicher Schutzausrüstung (PSA) dazu gehören z. B. FFP2-Masken oder als Ausrüstung für Sportarten
  • Spielzeug
  • Funkanlagen (z. B. WLAN)

Die korrekte Kennzeichnung mit einem CE-Zeichen ist das, was nach außen erkennbar ist. Notwendig ist eigentlich auch eine Konformitätsbewertung des Herstellers, der die Übereinstimmung mit den europäischen Vorgaben überprüft. Notwendig somit auch eine Konformitätserklärung, die jedoch in der Regel für die Meldung nicht verkehrsfähiger Produkte bei Amazon häufig keine Rolle spielt.

Bestimmte Produkte (hierzu gehört z. B. persönliche Schutzausrüstung wie z. B. FFP2-Masken) dürfen ausschließlich durch eine von der EU zertifizierte Stelle geprüft werden, dem sogenannten Notified Body. In diesem Fall steht hinter dem CE-Zeichen eine vierstellige Nummer, an der zu erkennen ist, welche zugelassene Stelle die Prüfung vorgenommen hat.

Umgekehrt gilt auch, dass ein Produkt nicht mit einem CE-Zeichen versehen werden darf, und dies nicht vorgeschrieben ist. Gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 Produktsicherheitsgesetz darf ein falsch gekennzeichnetes Produkt ebenfalls nicht auf dem Markt bereitgestellt werden.

Produktbeschreibung kann zur CE-Kennzeichnungspflicht führen

Es gibt Fälle, in denen ein Produkt eigentlich nicht mit einem CE-Kennzeichen versehen werden muss. Durch die Produktbeschreibung kann sich die rechtliche Einordnung eines Produktes jedoch verändern. Ein Beispiel sind Zuschreibungen und Eigenschaften, die dazu führen können, dass ein Produkt aufgrund der Artikelbeschreibung z. B. zum Medizinprodukt wird.

Fehlende Herstellerregistrierung nach ElektroG

Hersteller von Elektroprodukten müssen sich bei der Stiftung EAR registrieren. Der Begriff des Herstellers ist dabei sehr weitgehend:

Hersteller ist auch derjenige, der erstmals aus einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder aus einem Drittland stammende Elektro- oder Elektronikgeräte in Deutschland anbietet.

In der Praxis bedeutet dies, dass jeder Verkäufer, der Elektrogeräte importiert, sei es aus China oder aus einem anderen EU-Land, um sie dann in Deutschland anzubieten, im Rechtssinne Hersteller im Sinne des Elektrogesetzes ist.

Der Hersteller ist gem. § 6 Elektrogesetz verpflichtet, sich zu registrieren, und zwar mit der richtigen Geräteart und den von ihm vertriebenen Marken.

Ob ein ausländischer Verkäufer bei Amazon bei der Stiftung EAR registriert ist, kann über die Herstellerdatenbank der Stiftung EAR einfach recherchiert werden.

Wichtig ist auch, dass die Registrierung, falls eine vorhanden sein sollte, auch zutreffend ist:

Sowohl die Geräteart muss stimmen wie aber auch die angebotenen Marken. Wenn z. B. ein ausländischer Verkäufer Markenprodukte anbietet von bekannten Marken ( z. B. Computer oder Handyhersteller) muss er diese Marken bei der Stiftung EAR registrieren lassen.

Weitere Kennzeichnungspflichten

Abhängig von den Produkten gibt es eine Vielzahl von weiteren Kennzeichnungspflichten bspw. bei Produkten, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen oder bestimmten technischen Produkten.

Die Rechtslage

Amazon hatte 2018 eine Erklärung gegenüber der Europäischen Kommission abgegeben, in der sich Amazon verpflichtet hatte, gefährliche Produkte, die über Amazon verkauft werden, schnell aus dem Verkehr zu ziehen. Diese freiwillige Selbstverpflichtung von Amazon ist nach unserem Eindruck von Amazon nie vollständig umgesetzt worden. Ist jedoch bis heute ein Argument gegenüber Amazon, um nicht rechtskonforme und damit auch gefährliche Produkte von der Plattform zu nehmen.

Seit Juli 2021 gilt die EU-Marktüberwachungsverordnung (Verordnung (EU) 2019/1020). Die Haftung von Amazon für nicht verkehrsfähige Produkte hat sich dadurch erheblich erweitert. Dies gilt insbesondere für Produkte, die mit einem CE-Kennzeichen versehen sind oder die Gegenstand der Liste der Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union gem. Anhang I der Marktüberwachungsverordnung sind.

Meldung nicht verkehrsfähiger Produkte bei Amazon – Wie geht es konkret?

Wir melden seit mehreren Jahren für Mandanten bei Amazon nicht verkehrsfähige Produkte, die dann durch Amazon aufgrund unserer Meldung häufig gesperrt werden.

Aus unserer Beratungspraxis ist uns bekannt, dass Amazon-Händler, die gegen Wettbewerber über die Meldung nicht verkehrsfähiger Produkte vorgehen möchten, nicht namentlich in Erscheinung treten wollen. Dies ist auch nicht notwendig: Es geht ausschließlich um die Meldung nicht verkehrsfähiger Produkte mit einer entsprechenden Dokumentation. Wer bzw. in wessen Auftrag diese Produkte gemeldet werden, muss nicht offengelegt werden. Amazon-Verkäufer, die somit nicht rechtskonform und gefährliche Produkte bei Amazon melden wollen, bleiben damit anonym.

Welche Informationen sind notwendig?

Je nachdem, weshalb die Meldung erfolgt, ist eine Dokumentation notwendig, die Amazon übermittelt werden muss:

Soweit es um konkrete Kennzeichnungsverstöße am Produkt selbst geht, wünscht Amazon eine Fotodokumentation und zum Teil eine Bestellnummer des Testkaufs.

Soweit ein Testkauf mit einer anschließenden Fotodokumentation notwendig ist, bietet es sich somit an, den Testkauf über Dritte vornehmen zu lassen, so dass die Meldung auch bei Benennung der Bestellnummer nicht auf einen bestimmten Verkäufer zurückzuführen ist.

Es kann Fälle geben, in denen die Frage, ob ein Produkt rechtskonform gekennzeichnet ist oder entsprechende verpflichtende Begleitinformationen, wie eine Bedienungsanleitung rechtskonform ist, komplex sein kann. In diesem Fall bietet sich eine Kurzbegutachtung bei einem Prüfinstitut an, die Amazon dann zur Erläuterung abgereicht werden kann. Auch hier kann gewährleistet werden, dass der Auftraggeber nicht erkennbar ist. Wir stellen gerne einen Kontakt her.

Nicht rechtskonforme Produkte bei Amazon sperren lassen – sprechen Sie uns einfach an.

Gern besprechen wir mit Ihnen, welche Möglichkeiten es gibt, bestimmte Produkte bei Amazon, die nicht rechtskonform sind, sperren zu lassen.

Schicken Sie mir einfach eine E-Mail oder rufen Sie mich an.

Stand: 22.03.2022

Es berät Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard