Button-Lösung und erweiterte Informationspflichten im Bestellablauf
Informationen zum „Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr“
- Aktuell:
- Neues zur Button-Lösung: Schaltfläche „Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig“ ist unzulässig
- Vielfach falsches Urteil, dass Sie ignorieren können: Bezeichnung „Kaufen“ erfüllt nicht die Voraussetzungen der Button-Lösung (AG Köln)
- Wesentliche Merkmale der Ware im Check-Out von Internetshops: erste ausführliche Entscheidung des OLG Hamburg zu diesem Thema
Kein Grund zur Panik: Umsetzung der Buttonlösung bei Amazon wird abgemahnt
- Das Gesetz gilt seit dem 01.08.2012. Jetzt gilt: Kein richtiger Button – kein Vertrag!
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Button-Lösung seit dem 01.08.2012: Ein erstes Fazit aus der Beratungspraxis
Umsetzung der Button-Lösung: Unser Beratungsangebot für Shopbetreiber
Tipps und Hinweise für Shopbetreiber: Warum es zur Umsetzung der Button-Lösung nur mit einer Umbenennung des Bestellbuttons nicht getan ist
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Neue Button-Pflicht für InternetshopsWirksame Verträge nur noch mit dem „zahlungspflichtig bestellen“– Button! | |
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Am 16.05.2012 wurde das Gesetz zur Button-Lösung im Bestellablauf im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das Gesetz gilt seit dem 01.08.2012. Das Gesetz schreibt eine sehr konkrete Ausgestaltung des Bestellablaufes eines Internetshops vor. Gerade Shopbetreiber werden selbst dafür verantwortlich sein, nach Inkrafttreten des Gesetzes innerhalb der Übergangsfrist ab dem 01.08.2012 für eine rechtskonforme Gestaltung des Bestellablaufes zu sorgen.
Nach unserer Auffassung ist dies das weitreichendste und für den Internethandel einschneidendste Gesetz, das es bisher gab. Wir möchten Sie daher an dieser Stelle über konkrete Aspekte dieses Gesetzes, mögliche Rechtsfolgen und praktische Schwierigkeiten informieren.
Übersicht/ Worum geht es?
Fragen und Antworten zur Button-Lösung: Ihre Fragen und die Antworten von Internetrecht-Rostock.de zur Button-Lösung und der Umsetzung weiterer Informationspflichten im Internet
- ALLE Internetshops müssen umprogrammiert werden: Wirksame Verträge über das Internet zukünftig nur noch dann, wenn Verbraucher Kosten durch Button „zahlungspflichtig bestellen“ ausdrücklich bestätigt hat
Weitere Informationen und Stellungnahmen
Unsere Einschätzung: Button-Lösung seit dem 01.08.2012: Ein erstes Fazit aus der Beratungspraxis
Praktische Hinweise
Tipps und Gestaltungshinweise: Button-Pflicht für Shopbetreiber – wie muss der Button „zahlungspflichtig bestellen“ konkret aussehen?
Tipps und Hinweise für Shopbetreiber: Warum es zur Umsetzung der Button-Lösung nur mit einer Umbenennung des Bestellbuttons nicht getan ist
- Kein Button – kein Vertrag: Was sind die möglichen rechtlichen Folgen, wenn Shopbetreiber ihren Shop nach Ablauf der Umsetzungsfrist nicht abgeändert haben?
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