· Buttonpflicht für Internetshops

Button-Lösung und erweiterte Informationspflichten im Bestellablauf

Informationen zum “Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr”

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Neue Button-Pflicht für Internetshops

Wirksame Verträge nur noch mit dem “zahlungspflichtig bestellen” Button!

Am 16.05.2012 wurde das Gesetz zur Button-Lösung im Bestellablauf im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das Gesetz gilt seit dem 01.08.2012. Das Gesetz schreibt eine sehr konkrete Ausgestaltung des Bestellablaufes eines Internetshops  vor. Gerade Shopbetreiber werden selbst dafür verantwortlich sein, nach Inkrafttreten des Gesetzes innerhalb der Übergangsfrist ab dem 01.08.2012 für eine rechtskonforme Gestaltung des Bestellablaufes zu sorgen.

Nach unserer Auffassung ist dies das weitreichendste und für den Internethandel einschneidendste Gesetz, das es bisher gab. Wir möchten Sie daher an dieser Stelle über konkrete Aspekte dieses Gesetzes, mögliche Rechtsfolgen und praktische Schwierigkeiten informieren.  

Übersicht/ Worum geht es?

Weitere Informationen und Stellungnahmen

Unsere Einschätzung: Button-Lösung seit dem 01.08.2012: Ein erstes Fazit aus der Beratungspraxis

  • Industrie- und Handelskammertag befürchtet Abmahnwelle und Zusatzkosten (heise)
  • Interview mit Rechtsanwalt Johannes Richard vom 23.11.2010 auf heise-resale “Button-Lösung: Der Schutz vor Abofallen kommt den Handel teuer zu stehen”
  • Geht kein Weg dran vorbei: Button Pflicht kommt spätestens 2013 durch EU-Verbraucherrechterichtlinie
  • Praktische Hinweise