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Ab 01.07.2022: Änderung des Verpackungsgesetzes – Amazon-Händler müssen FBA-Verpackungen dann selbst melden

Zum 01.07.2022 ändert sich das Verpackungsgesetz. Eine Änderung betrifft Händler bei Amazon, die über Amazon FBA verkaufen. Bis zum 30.06.2022 ist Amazon für die Lizenzierung, wie aber auch für die Mengenmeldung der Versandverpackungen verantwortlich, in denen die Ware des FBA-Verkäufers bei Amazon verschickt wird.

Ab dem 01.07.2022 gilt § 7 Abs. 7 Verpackungsgesetz:

Lizenzero Onlinebanner 155pxBetreiber eines elektronischen Marktplatzes dürfen das Anbieten von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen zum Verkauf nicht ermöglichen, wenn der Hersteller dieser Verpackungen nicht an einem System beteiligt ist.

Hersteller einer Verpackung ist derjenige, der die Verpackung erstmalig in den Verkehr bringt. Aus diesem Grund muss sich auch jeder Internethändler, der Ware selbst verschickt, mit seinen Versandverpackungen bei der Datenbank LUCID bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister anmelden. Ferner besteht die Verpflichtung, sich bei einem dualen Entsorgungssystem wie Lizenzero anzumelden, das dann für die faktische Verpackungsentsorgung Sorge trägt.

FBA-Versand = Fulfilment

Ab dem 01.07.2022 gibt es eine eindeutige Regelung für Fulfilment-Dienstleister, zu denen insbesondere Amazon gehört, wenn im Rahmen von FBA Amazon die Ware an den Kunden versendet:

„Umfasst die Tätigkeit eines Fulfilment-Dienstleisters das Verpacken von Waren in systembeteiligungspflichtigen Versandverpackungen, so gilt der Vertreiber der Waren, für den der Fulfilment-Dienstleister tätig ist, hinsichtlich der Versandverpackungen als Hersteller.“

Dies bedeutet, dass zukünftig jeder Amazon-Verkäufer zwingend bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister in der Datenbank LUCID angemeldet sein muss und sich ferner an einem Entsorgungssystem beteiligen muss. Ausnahmen, die bisher möglich waren, wenn die Verkaufsverpackungen auf den Hersteller registriert waren, der Verkäufer jedoch in keinem Fall selbst versendet, sind dann nicht mehr möglich.

Amazon wird wahrscheinlich im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) bei allen Amazon-Verkäufern, die FBA nutzen, Daten zur Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister, dort in der Datenbank LUCID abfragen. Ein Vertrieb ohne Registrierung der Datenbank LUCID wird ab dem 01.07.2022 dann über FBA nicht mehr möglich sein.

Welche Verpackungsmengen muss der Amazon-FBA-Verkäufer melden?

Grundsätzlich hat jeder Internethändler, der im Verpackungsgesetz registriert ist, die Verpflichtung, die Verpackungsmengen zu melden. Die Meldung erfolgt nach Gewicht, unterteilt in die jeweilige Fraktion der Verpackung, z. B. Pappe oder Papier. Die Menge der Verpackungen muss zweimal gemeldet werden, nämlich zum einen bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister und auch bei dem Entsorgungssystem, welches der Händler nutzt (mehr dazu siehe hier). Das Entsorgungssystem meldet dann die Verpackungsmenge, die ihm vom Händler mitgeteilt worden ist, wiederum an die Zentrale Stelle Verpackungsregister. Diese nimmt dann einen Abgleich vor, inwieweit die Meldungen übereinstimmen.

Für eine Meldung der Verpackungsmengen, die Amazon im Rahmen von FBA nutzt, ist der Händler somit für Informationen von Amazon angewiesen. Wie dies konkret funktionieren wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt unklar. In den FAQ der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister heißt es dazu:

„Die für die Systembeteiligung erforderlichen Informationen, wie Menge und Materialarten der Versandverpackungen, muss der nach dem Gesetz verpflichtete Vertreiber dann notwendigerweise bei seinem Fulfilment-Dienstleister erfragen.“

Die Konstellation wirft interessante Fragen auf: Welche Verpackungsmenge wird Amazon dem FBA-Händler mitteilen, wenn z. B. in einem Versandkarton Ware von unterschiedlichen Verkäufern verschickt wird? Hierzu gibt es mittlerweile konkrete Informationen.

Händler, die über Amazon verkaufen und FBA nutzen, sollten das Thema jedenfalls im Auge behalten. Insbesondere sollten Sie dafür Sorge tragen, dass Sie spätestens zum 01.07.2022 bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister in der Datenbank LUCID registriert sind.

Stand: 07.02.2022

Es berät Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard