versandverpackungen-internethandel-verpackungsgesetz

Anmeldepflicht nach Verpackungsgesetz: Versandverpackungen führen für Internethändler zur Anmeldepflicht

Ab dem 01.01.2019 müssen so gut wie alle Internethändler bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registriert sein. Die Registrierungspflicht ergibt sich für Internethändler dann, wenn die Produkte selbst importiert oder hergestellt werden. In diesem Fall sind auch die sogenannten Verkaufsverpackungen anmeldepflichtig.

In erster Linie nutzt jedoch jeder Internethändler sogenannte Versandverpackungen.

Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister hat einen Leitfaden zur Anwendung des Katalogs systembeteiligungspflichtiger Verpackungen veröffentlicht. Es geht darum, einzuordnen, ob der Hersteller von Verpackungen registrierungspflichtig ist oder nicht.

Es geht um sogenannte systembeteiligungspflichtige Verpackungen. Dies sind gem. § 3 Abs. 8 Verpackungsgesetz mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen sowie Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen. Endverbraucher ist hierbei derjenige, der die Ware nicht mehr gewerbsmäßig, z. B. als Wiederverkäufer in den Verkehr bringt. Zu den Verkaufsverpackungen gehören auch Versandverpackungen.

Was sind Versandverpackungen?

In ihrem Leitfaden informiert die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister über Versandverpackungen wie folgt:

Versandverpackungen

6.1 Definition

Versandverpackungen sind “[…] Verpackungen, die erst beim Letztvertreiber befüllt werden, um […] den Versand von Waren an den Endverbraucher zu ermöglichen oder zu unterstützen […]” (§ 3 Abs. 1 S.1 Nr. 1 b) VerpackG) und zählen zu den Verkaufsverpackungen.
Der Begründung zum VerpackG ist zu entnehmen, dass mit dem Begriff Versandverpackung in erster Linie solche Verpackungen zu verstehen sind, die vom Versandhandel vertrieben werden. Die Merkmale des Versandhandels können folgendermaßen beschrieben werden:
Gegenstände werden gewerblich, d.h. als Ware über eine räumliche Distanz zwischen Aus-gangslager und Empfänger an private oder gewerbliche Endverbraucher versendet (nicht spedi-tiert), wobei in der Regel, aber nicht notwendigerweise, zusätzliche Versandverpackungen einge-setzt werden.
Dazu zählen auch Versandverpackungen von Herstellern, die Produkte über Online-Shops ver-treiben.

6.2 Systembeteiligungspflicht

Versandverpackungen werden jeweils im unteren Teil einer Produktkategorie des Kataloges im Zusammenhang mit den Transportverpackungen beschrieben.
Versandverpackungen sind, abgesehen von Versandverpackungen, die in industriellen oder großgewerblichen Anfallstellen entleert werden, systembeteiligungspflichtig.
Systembeteiligungspflichtig sind dann alle Bestandteile der Versandverpackung:
• Versandkarton
• Versandbeutel
• Versandtasche
• Innenausstattungen wie Polstermaterial, Versteifungen, Verrutschsicherungen
• Umreifungsbänder

Versandverpackungen sind nur dann systembeteiligungspflichtig, wenn auch das mit ihnen verpackte Produkt im Katalog als systembeteiligungspflichtig aufgeführt ist.

Praktische Folge

Bei jedem Internethändler fallen somit Versandverpackungen an, nicht zuletzt durch Bänder oder Klebeband. Die Nutzung von vorlizensierten Verpackungen dürfte nicht zuletzt vor diesem Hintergrund in der Praxis ausgeschlossen sein.

Soweit es heißt, dass Versandverpackungen nur dann systembeteiligungspflichtig sind, wenn auch das mit ihnen verpackte Produkt im Katalog als systembeteiligungspflichtig aufgeführt ist, bedeutet dies nach unserer Auffassung Folgendes:

Ein Briefumschlag kann durchaus rechtlich gesehen eine Versandverpackung sein. Wenn jedoch mit dem Briefumschlag bspw. ein Brief verschickt wird, ist dieser Brief für sich genommen nicht systembeteiligungspflichtig. In diesem Fall gilt dies dann auch für den Briefumschlag.

Eine Sonderkonstellation gilt bei Amazon-Händlern, die über FBA (Fulfillment by Amazon) versenden. In diesem Fall werden ausschließlich Amazons eigene Versandverpackungen verwendet. Unsere Mandanten, die über Amazon verkaufen, haben von uns eine entsprechende Einschätzung erhalten.

Stand: 22.08.2018

Es berät Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard

https://ssl-vg03.met.vgwort.de/na/c204c9ece5214f9da78debbd7e96af99