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Wichtige Praxishinweise zum Verpackungsgesetz: Registrierungspflicht, Lucid-Nummer  und Mengenmeldung ab dem 01.07.2022 bei eBay und Amazon

Ab dem 01.07.2022 ändert sich das Verpackungsgesetz: Verkäufer, die über eine Plattform wie eBay oder Amazon verkaufen, dürfen nur noch dann verkaufen, wenn eine Registrierung nach Verpackungsgesetz bei der Datenbank LUCID vorliegt. Notwendig ist ferner rechtzeitig eine Registrierung bei einem dualen Entsorgungssystem, wie z. B. Lizenzero. Die Verpflichtung, sich nach Verpackungsgesetz zu registrieren, galt schon bisher für alle Internethändler, da Versandverpackungen (die Verpackung, mit der die Ware an den Kunden versendet wird) eine sogenannte systembeteiligungspflichtige Verpackung ist, bei der der Verkäufer im Rechtssinne der Hersteller ist.

Da offensichtlich über Verkaufsplattformen wie eBay oder Amazon noch viele, insbesondere ausländische Verkäufer, sich nicht nach Verpackungsgesetz registriert hatten, hat der Gesetzgeber reagiert: Ohne eine Registrierung nach Verpackungsgesetz ist ein Verkauf auf einer Plattform wie eBay oder Amazon ab dem 01.07.2022 nicht mehr erlaubt. Die Plattformen haben darauf bereits reagiert.

Es gibt jedoch noch einige offene Fragen, die wir an dieser Stelle beantworten möchten.

Wie funktioniert die Registrierung bei der Datenbank LUCID bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister?

Wie die Registrierung bei der Datenbank LUCID bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister funktioniert, erklärt die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister unter diesen Link.Lizenzero Onlinebanner 155px

Beachten Sie bitte, dass es mit einer Registrierung bei der Datenbank LUCID alleine nicht getan ist. Sie müssen sich auch noch bei einem dualen Entsorgungssystem, wie z. B. Lizenzero anmelden.

Des Weiteren besteht die Verpflichtung, Verpackungsmengen sowohl der Datenbank LUCID wie aber auch dem Entsorgungssystem quasi zeitgleich zu melden.

Es besteht des Weiteren die Verpflichtung, eine Prognosemeldung bezüglich der zu lizensierenden Verpackungsmengen, die nach Gewicht berechnet werden und sich in Fraktionen unterscheiden (z. B. Papier/Pappe und Kunststoff), abzugeben.

Eine Verpflichtung, die LUCID-Registrierungsnummer im Impressum anzugeben, besteht nicht.

Wichtige Hinweise für eBay: Lucid Nummer hinterlegen

Bei eBay muss die LUCID-Registrierungsnummer hinterlegt werden, anderenfalls die Angebote gesperrt werden.

Leider hat eBay nach unserer Kenntnis die Händler nicht darüber informiert, wo die LUCID-Nummer einzutragen ist.

Die Eintragung erfolgt bei eBay in den eBay-Kontrolleinstellungen in dem Feld „Angaben zum Unternehmen“. Dort kann die LUCID-Nummer eingetragen werden.

Amazon

Auch bei Amazon muss die LUCID-Nummer im System hinterlegt werden.

Bei Amazon gibt es noch einen weiteren Aspekt für Verkäufer, die FBA nutzen:

Ab dem 01.07.2022 muss der Verkäufer, der FBA nutzt, die Verpackungsmengen, die Amazon für den Versand von FBA-Ware verwendet, bei LUCID und dem dualen Entsorgungssystem melden. Hintergrund ist eine Neuregelung im Verpackungsgesetz:

„Umfasst die Tätigkeit eines Fullfillment-Dienstleisters das Verpacken von Waren in systembeteiligungspflichtigen Versandverpackungen, so gilt der Vertreiber der Waren, für den der Fullfillment-Dienstleister tätig ist, hinsichtlich der Versandverpackungen als Hersteller.“

Mit anderen Worten: Wenn Amazon im Auftrag des Händlers über FBA Ware versendet, muss der Händler, dessen Ware versandt wird, diese Verpackungsmengen melden.

Die Meldung von Verpackungsmengen erfolgt grundsätzlich nach Gewicht.

Bisher war unklar, wie bei einem FBA-Versand Verpackungsmengen zu melden sind. take-e-way berichtet, dass Amazon als Richtschnur für die Meldung 95 g Papier und 5 g Kunststoff pro versendete Einheit als Berechnungsgrundlage empfiehlt. Dies ist die Verpackungsmenge (Gewicht) pro FBA-Versand.

take-e-way weist ebenfalls darauf hin, dass diese damit verbundene Mengensteigerung bei Abgabe der Prognosemeldung bezüglich der zu lizensierenden Verpackungsmenge Anfang August zu berücksichtigen ist. Die Verpackungsmengen werden für Amazon-Verkäufer, die FBA nutzen, ansteigen. Dies muss im Rahmen einer Prognose gemeldet werden.

Wir beraten Sie bei Fragen zum Verpackungsgesetz.

Stand: 08.06.2022

Es berät Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard